Regeln für die Einreise nach Spanien
Was gilt bei der Reise mit dem Auto oder Flugzeug? – PCR-Test, Formular und Kontrollen
Alicante – ste. Die wegen des Coronavirus eingeführten Einreiseregeln in Spanien kommen dem ein oder anderen Touristen und Residenten widersprüchlich vor: Auf der einen Seite sind die Regionen abgeriegelt, auf der anderen Seite ist aber die Landesgrenze von Spanien für den Schengenraum geöffnet. Doch was gilt nun für wen?
Bei der Einreise mit dem Auto von Deutschland nach Valencia, Andalusien, Murcia oder in die meisten anderen Regionen in Spanien werden zwei Arten von Grenzen passiert: die spanisch-französische Grenze, also die nationale Grenze, und danach inner-regionale Grenzen, so zum Beispiel die Grenze zwischen Katalonien und Valencia. Während erstere trotz der Coronavirus-Pandemie uneingeschränkt für Autofahrer, die aus dem Schengenraum stammen, geöffnet ist, unterliegen die innerspanischen Grenzen den Regelungen der einzelnen Regionen.
Grenzen zwischen Regionen zu
Jede Region in Spanien, die wegen der Coronavirus-Pandemie abgeriegelt ist, kann auf dem Landweg nur von Reisenden erreicht werden, die dort ihren ersten Wohnsitz besitzen oder die Reise aus einem dringend notwendigen Grund unternehmen, zum Beispiel zum Arbeiten, zur Pflege eines Angehörigen oder für eine medizinische Untersuchung. Für ausländische Residenten bedeutet das, dass nur Autofahrer kommen dürfen, die eine Residencia (grüne Karte oder A4-Blatt) besitzen oder eine der Ausnahmeregelungen erfüllen.
Wer ohne triftigen Grund zum Beispiel die Landesgrenze zwischen Katalonien und Valencia übertritt, muss – vor allem bei einer touristischen Reise – bei einer Polizeikontrolle mit einer Strafe rechnen. Auch Andalusien und Murcia sind abgeriegelt.
Flugreisende müssen in Spanien bei der Einreise aus einem europäischen Coronavirus-Risikogebiet, zu dem auch Deutschland zählt, einen negativen PCR-Test vorweisen. Neuerdings kann das Testergebnis auch auf Deutsch vorgezeigt werden, die Testpflicht gilt ab sechs Jahren. Außerdem müssen Flugpassagiere das Online-Einreiseformular des spanischen Gesundheitsministeriums auf www.spth.gob.es/ ausfüllen.
Da es sich beim Fliegen um einen internationalen Grenzübertritt handelt, fällt dieser in die Verantwortung der spanischen Regierung, die die internationale Grenze geöffnet hält. „Das Dekret der Abriegelung
der Region Valencia betrifft internationale Flüge nicht, weil die Landesregierung keine Kompetenz hat, über die Schließung internationaler Grenzen zu entscheiden“, wird auch Valencias Gesundheitsministerin Ana Barceló vom Radiosender „Cadena Ser“zitiert. Dasselbe gilt für Andalusien,
Murcia und alle anderen abgeriegelten Regionen in Spanien.
In Internet-Foren haben mehrere Reisende von Polizeikontrollen an Flughäfen berichtet, bei denen hohe Strafen an Flugreisende aus dem europäischen Ausland verhängt worden sein sollen. Auf Anfrage versichern das deutsche Konsulat in Barcelona und das Honorarkonsulat in Alicante, dass ihnen „keine Fälle von Deutschen bekannt sind, die eine Strafe zahlen mussten, nachdem sie mit dem Flugzeug nach Spanien eingereist sind“, so Konsul Ulrich Fischer. Denn es gelte die oben genannte Regelung, dass Spaniens internationale Grenzen für Einreisende aus dem Schengenraum weiterhin geöffnet sind.
Das Ergebnis des PCR-Tests wird jetzt auch auf Deutsch anerkannt