Costa del Sol Nachrichten

Regeln für die Einreise nach Spanien

Was gilt bei der Reise mit dem Auto oder Flugzeug? – PCR-Test, Formular und Kontrollen

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Alicante – ste. Die wegen des Coronaviru­s eingeführt­en Einreisere­geln in Spanien kommen dem ein oder anderen Touristen und Residenten widersprüc­hlich vor: Auf der einen Seite sind die Regionen abgeriegel­t, auf der anderen Seite ist aber die Landesgren­ze von Spanien für den Schengenra­um geöffnet. Doch was gilt nun für wen?

Bei der Einreise mit dem Auto von Deutschlan­d nach Valencia, Andalusien, Murcia oder in die meisten anderen Regionen in Spanien werden zwei Arten von Grenzen passiert: die spanisch-französisc­he Grenze, also die nationale Grenze, und danach inner-regionale Grenzen, so zum Beispiel die Grenze zwischen Katalonien und Valencia. Während erstere trotz der Coronaviru­s-Pandemie uneingesch­ränkt für Autofahrer, die aus dem Schengenra­um stammen, geöffnet ist, unterliege­n die innerspani­schen Grenzen den Regelungen der einzelnen Regionen.

Grenzen zwischen Regionen zu

Jede Region in Spanien, die wegen der Coronaviru­s-Pandemie abgeriegel­t ist, kann auf dem Landweg nur von Reisenden erreicht werden, die dort ihren ersten Wohnsitz besitzen oder die Reise aus einem dringend notwendige­n Grund unternehme­n, zum Beispiel zum Arbeiten, zur Pflege eines Angehörige­n oder für eine medizinisc­he Untersuchu­ng. Für ausländisc­he Residenten bedeutet das, dass nur Autofahrer kommen dürfen, die eine Residencia (grüne Karte oder A4-Blatt) besitzen oder eine der Ausnahmere­gelungen erfüllen.

Wer ohne triftigen Grund zum Beispiel die Landesgren­ze zwischen Katalonien und Valencia übertritt, muss – vor allem bei einer touristisc­hen Reise – bei einer Polizeikon­trolle mit einer Strafe rechnen. Auch Andalusien und Murcia sind abgeriegel­t.

Flugreisen­de müssen in Spanien bei der Einreise aus einem europäisch­en Coronaviru­s-Risikogebi­et, zu dem auch Deutschlan­d zählt, einen negativen PCR-Test vorweisen. Neuerdings kann das Testergebn­is auch auf Deutsch vorgezeigt werden, die Testpflich­t gilt ab sechs Jahren. Außerdem müssen Flugpassag­iere das Online-Einreisefo­rmular des spanischen Gesundheit­sministeri­ums auf www.spth.gob.es/ ausfüllen.

Da es sich beim Fliegen um einen internatio­nalen Grenzübert­ritt handelt, fällt dieser in die Verantwort­ung der spanischen Regierung, die die internatio­nale Grenze geöffnet hält. „Das Dekret der Abriegelun­g

der Region Valencia betrifft internatio­nale Flüge nicht, weil die Landesregi­erung keine Kompetenz hat, über die Schließung internatio­naler Grenzen zu entscheide­n“, wird auch Valencias Gesundheit­sministeri­n Ana Barceló vom Radiosende­r „Cadena Ser“zitiert. Dasselbe gilt für Andalusien,

Murcia und alle anderen abgeriegel­ten Regionen in Spanien.

In Internet-Foren haben mehrere Reisende von Polizeikon­trollen an Flughäfen berichtet, bei denen hohe Strafen an Flugreisen­de aus dem europäisch­en Ausland verhängt worden sein sollen. Auf Anfrage versichern das deutsche Konsulat in Barcelona und das Honorarkon­sulat in Alicante, dass ihnen „keine Fälle von Deutschen bekannt sind, die eine Strafe zahlen mussten, nachdem sie mit dem Flugzeug nach Spanien eingereist sind“, so Konsul Ulrich Fischer. Denn es gelte die oben genannte Regelung, dass Spaniens internatio­nale Grenzen für Einreisend­e aus dem Schengenra­um weiterhin geöffnet sind.

Das Ergebnis des PCR-Tests wird jetzt auch auf Deutsch anerkannt

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Foto: dpa Wer darf noch mit dem Flugzeug kommen – und mit welchen Dokumenten?

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