Lockerung auf Probe
Lockerung der Corona-Restriktionen erfolgt in Andalusien in mehreren Phasen
Ab 18. Dezember dürfen Lokale in Andalusien zweieinhalb Stunden länger öffnen. Den Corona-geplagten Gastronomen genügt das nicht. Dabei könnte selbst dieses Zugeständnis rückgängig gemacht werden, sollten die Fallzahlen erneut steigen.
Sevilla – jan. Ab kommenden Freitag, 18. Dezember, können sich die Andalusier wieder in der gesamten Region frei bewegen. Seit vergangenen Sonntag war bereits eine Mobilität zwischen den einzelnen Gemeinden wieder erlaubt, nicht aber zwischen den verschiedenen Provinzen. Ebenfalls seit dem 13. Dezember dürfen nicht systemrelavente Geschäfte wieder bis 21 Uhr öffnen. Gaststätten werden indes ab dem 18. Dezember erst wieder längere Öffnungszeiten gewährt. Zwar müssen Bars und Restaurants dann im-mer noch um 18 Uhr schlieben, von 20 bis 22.30 Uhr durfen sie ihLokale aber erneut öffnen. Die Regelung hat der andalusischen Regierung einen heftigen Widerstand der Gastronomen beschert, die durchgehende Öffnungszeiten verlangen. Die Petition
wird wegen der starken gegenseitigen Abhängigkeit beider Sektoren auch vom Handel unterstützt. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der andalusische Gaststättenverband Horeca für den 21. Dezember eine Protestkundgebung in Sevilla angekündigt.
Die Landesregierung versucht derweil, die aufgebrachten Gastwirte zu besänftigen, und verweist darauf, ihnen mit den vom Sektor geforderten Abendstunden bereits ein großes Zugeständnis gemacht zu haben. Außerdem hätte sie selbst in den kritischen Wochen der zweiten Corona-Welle davon abgesehen, die Gastronomie wie in anderen spanischen Regionen komplett dicht zu machen.
Ihre bislang gefällten Beschlüsse zur schrittweisen Lockerung der Corona-Restriktionen vor Weihnachten, stellt die Landesregierung fest, seien auch nicht in Stein gemeißelt. Sollten sich die Fallzahlen im Zuge der stärkeren Mobilität wieder negativ entwickeln, könnten beschlossene Regeln aufgehoben oder modifiziert werden.
Verwandte und Freunde
Als nicht irreversibel hatte sich bereits die Regelung erwiesen, zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar nur Familienangehörigen eine Einreise aus anderen Regionen zu erlauben, um Weihnachten mit ihren Verwandten verbringen zu können. Auf ausdrücklichen Wunsch der spanischen Zentralregierung wird diese Freiheit schließlich auch nahestehenden Freunden gewährt. Der Begriff des Nahestehenden erschien der Landesregierung zu schwammig, da er kaum einzugrenzen und nur schwer zu kontrollieren sei.
Gastronomie fordert mehr Entgegenkommen bei Öffnungszeiten
Bis zum 10. Januar
Die übrigen Corona-Regeln sollen zunächst bis zum 10. Januar Bestand haben. Wie etwa die Beschränkung sozialer Treffen auf sechs Personen aus höchstens zwei Haushalten. Lediglich am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar dürfen bis zu zehn Personen zusammenkommen.
Die nächtliche Sperrstunde, die zurzeit von 22 bis 7 Uhr gilt, wird ab dem 18. Dezember schließlich auf 23 bis 6 Uhr verkürzt. Ausgenommen sind Heiligabend und Silvester, wo man bis um 1.30 Uhr draußen unterwegs sein darf.