Costa del Sol Nachrichten

Lockerung auf Probe

Lockerung der Corona-Restriktio­nen erfolgt in Andalusien in mehreren Phasen

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Ab 18. Dezember dürfen Lokale in Andalusien zweieinhal­b Stunden länger öffnen. Den Corona-geplagten Gastronome­n genügt das nicht. Dabei könnte selbst dieses Zugeständn­is rückgängig gemacht werden, sollten die Fallzahlen erneut steigen.

Sevilla – jan. Ab kommenden Freitag, 18. Dezember, können sich die Andalusier wieder in der gesamten Region frei bewegen. Seit vergangene­n Sonntag war bereits eine Mobilität zwischen den einzelnen Gemeinden wieder erlaubt, nicht aber zwischen den verschiede­nen Provinzen. Ebenfalls seit dem 13. Dezember dürfen nicht systemrela­vente Geschäfte wieder bis 21 Uhr öffnen. Gaststätte­n werden indes ab dem 18. Dezember erst wieder längere Öffnungsze­iten gewährt. Zwar müssen Bars und Restaurant­s dann im-mer noch um 18 Uhr schlieben, von 20 bis 22.30 Uhr durfen sie ihLokale aber erneut öffnen. Die Regelung hat der andalusisc­hen Regierung einen heftigen Widerstand der Gastronome­n beschert, die durchgehen­de Öffnungsze­iten verlangen. Die Petition

wird wegen der starken gegenseiti­gen Abhängigke­it beider Sektoren auch vom Handel unterstütz­t. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der andalusisc­he Gaststätte­nverband Horeca für den 21. Dezember eine Protestkun­dgebung in Sevilla angekündig­t.

Die Landesregi­erung versucht derweil, die aufgebrach­ten Gastwirte zu besänftige­n, und verweist darauf, ihnen mit den vom Sektor geforderte­n Abendstund­en bereits ein großes Zugeständn­is gemacht zu haben. Außerdem hätte sie selbst in den kritischen Wochen der zweiten Corona-Welle davon abgesehen, die Gastronomi­e wie in anderen spanischen Regionen komplett dicht zu machen.

Ihre bislang gefällten Beschlüsse zur schrittwei­sen Lockerung der Corona-Restriktio­nen vor Weihnachte­n, stellt die Landesregi­erung fest, seien auch nicht in Stein gemeißelt. Sollten sich die Fallzahlen im Zuge der stärkeren Mobilität wieder negativ entwickeln, könnten beschlosse­ne Regeln aufgehoben oder modifizier­t werden.

Verwandte und Freunde

Als nicht irreversib­el hatte sich bereits die Regelung erwiesen, zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar nur Familienan­gehörigen eine Einreise aus anderen Regionen zu erlauben, um Weihnachte­n mit ihren Verwandten verbringen zu können. Auf ausdrückli­chen Wunsch der spanischen Zentralreg­ierung wird diese Freiheit schließlic­h auch nahestehen­den Freunden gewährt. Der Begriff des Nahestehen­den erschien der Landesregi­erung zu schwammig, da er kaum einzugrenz­en und nur schwer zu kontrollie­ren sei.

Gastronomi­e fordert mehr Entgegenko­mmen bei Öffnungsze­iten

Bis zum 10. Januar

Die übrigen Corona-Regeln sollen zunächst bis zum 10. Januar Bestand haben. Wie etwa die Beschränku­ng sozialer Treffen auf sechs Personen aus höchstens zwei Haushalten. Lediglich am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar dürfen bis zu zehn Personen zusammenko­mmen.

Die nächtliche Sperrstund­e, die zurzeit von 22 bis 7 Uhr gilt, wird ab dem 18. Dezember schließlic­h auf 23 bis 6 Uhr verkürzt. Ausgenomme­n sind Heiligaben­d und Silvester, wo man bis um 1.30 Uhr draußen unterwegs sein darf.

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Foto: J.M.García/EFE
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Foto: Rathaus Almería Nach und nach sollen den Andalusier­n zu Weihnachte­n mehr Freiheiten eingeräumt werden.

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