E-Roller fahren bei Reform vorneweg
Elektroroller dürfen nicht mehr auf Gehsteigen, in Fußgängerzonen oder Unterführungen fahren. Die neuen Verkehrsregeln für die VMPs (Vehículo de Movilidad Personal) treten schon vor der Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit läuft die Schonfrist für die neuen Gefährte aus, deren Höchstgeschwindigkeit auf 25 beschränkt ist. Ihre Halter können auch Alkoholkontrollen unterzogen werden und dürfen nur alleine mit dem VMP unterwegs sein. Die Verkehrsregeln
für Elektroroller gehören zu einer umfassenden Reform der Straßenverkehrsordnung, die gänzlich erst am 12. Mai in Kraft tritt. „Wir treten in eine zweite Phase ein, in der wir mit den Rathäusern Erfahrungen sammeln und bündeln, um ein detaillierteres Regelwerk zu schaffen“, sagte der Direktor der Obersten Verkehrsbehörde DGT, Pere Navarro. Die Zeit bis dahin müssen die Kommunen nutzen, um ihre Straßen neu auszuweisen und die Verkehrsführung
zu ändern. Das fängt mit Parkplätzen und Verkehrshinweisen für die VMPs an und hört mit der Einführung neuer Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet auf. Ab 12. Mai gilt Höchstgeschwindigkeit 30 im Stadtverkehr, zumindest auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung. 50 darf man dann nur fahren, wenn zwei Fahrbahnen pro Richtung zur Verfügung stehen. In Gassen mit einer Fahrbahn auf gleicher Höhe wie Gehsteige und Radwege gilt 20. (sk)