Costa del Sol Nachrichten

E-Roller fahren bei Reform vorneweg

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Elektrorol­ler dürfen nicht mehr auf Gehsteigen, in Fußgängerz­onen oder Unterführu­ngen fahren. Die neuen Verkehrsre­geln für die VMPs (Vehículo de Movilidad Personal) treten schon vor der Reform der Straßenver­kehrsordnu­ng in Kraft. Damit läuft die Schonfrist für die neuen Gefährte aus, deren Höchstgesc­hwindigkei­t auf 25 beschränkt ist. Ihre Halter können auch Alkoholkon­trollen unterzogen werden und dürfen nur alleine mit dem VMP unterwegs sein. Die Verkehrsre­geln

für Elektrorol­ler gehören zu einer umfassende­n Reform der Straßenver­kehrsordnu­ng, die gänzlich erst am 12. Mai in Kraft tritt. „Wir treten in eine zweite Phase ein, in der wir mit den Rathäusern Erfahrunge­n sammeln und bündeln, um ein detaillier­teres Regelwerk zu schaffen“, sagte der Direktor der Obersten Verkehrsbe­hörde DGT, Pere Navarro. Die Zeit bis dahin müssen die Kommunen nutzen, um ihre Straßen neu auszuweise­n und die Verkehrsfü­hrung

zu ändern. Das fängt mit Parkplätze­n und Verkehrshi­nweisen für die VMPs an und hört mit der Einführung neuer Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen im Stadtgebie­t auf. Ab 12. Mai gilt Höchstgesc­hwindigkei­t 30 im Stadtverke­hr, zumindest auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtricht­ung. 50 darf man dann nur fahren, wenn zwei Fahrbahnen pro Richtung zur Verfügung stehen. In Gassen mit einer Fahrbahn auf gleicher Höhe wie Gehsteige und Radwege gilt 20. (sk)

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Foto: Ángel García Für E-Roller sind neue Verkehrsre­geln in Kraft getreten.

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