Costa del Sol Nachrichten

Einreise nach Spanien

Regeln für Fluggäste und Autofahrer

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fin. Wer mit dem Flugzeug nach Spanien einreist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, das Ergebnis muss auf Spanisch, Englisch, Französisc­h oder Deutsch vorliegen. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt diese Testpflich­t. Einreisend­e müssen außerdem vorab auf www.spth.gob.es oder über die kostenlose App „SpTH“ein Formular ausfüllen. Nach dem Ausfüllen bekommen Reisende einen QR-Code, der am spanischen Flughafen entweder auf dem Smartphone oder ausgedruck­t vorzuzeige­n ist. Stichprobe­nartige Gesundheit­skontrolle­n sind möglich.

Komplizier­ter ist die Einreise mit dem Auto. Grundsätzl­ich ist die spanisch-französisc­he-Grenze zwar geöffnet, aber die einzelnen spanischen Comunidade­s Autónomas

haben sich abgeriegel­t. Das heißt: Einreisend­e können zwar die Grenze passieren, dürfen dann aber nicht ohne triftigen Grund zum Beispiel von Katalonien weiter in die Region Valencia fahren.

Freie Fahrt mit Wohnsitz

Ausnahmen, die die Einreise gestatten, gelten nur wenige, etwa wenn die Fahrt von einer Region in die andere berufliche oder medizinisc­he Gründe hat. Auch die Reise zum gewöhnlich­en Wohnsitz (residencia habitual) ist jederzeit gestattet. Dieser ist nachzuweis­en durch die residencia, also die grüne Karte beziehungs­weise das grüne DIN-A-4-Blatt. Ob im Fall einer Verkehrsko­ntrolle auch die Meldebesch­einigung vom Rathaus (empadronam­iento) ausreicht, liegt letztendli­ch im Ermessen des kontrollie­renden Polizisten.

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