Einheitliche Regeln aus Brüssel
Drohnen und ihre Flüge werden in Klassen und Kategorien unterteilt
Brüssel – ds. Seit dem 31.12.2020 gelten nun einheitliche EU-Regeln für die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge. In Spanien müssen sich Drohnenbetreiber auf der Webseite der EASA – https://sede.segurida daerea.gob.es – registrieren und ihre Drohnen mit ihrer persönlichen Betreibernummer versehen. Ausgenommen sind Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm und ohne Kamera. Im Umkehrschluss heißt das: Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, aber eine Kamera besitzen, müssen ebenfalls registriert werden.
Es ist wichtig, sich vor der Nutzung mit der Gebrauchsanweisung des Herstellers vertraut zu machen, da je nach Drohnenklasse (Klasse C0 bis C4) eine Schulung und/oder Prüfung absolviert werden muss.
C-0: Drohnen unter 250 Gramm. Es ist kein Drohnenführerschein oder EU-Kompetenznachweis erforderlich. C-1: Drohnen unter 900 Gramm. EU-Kompetenznachweis via Online-Training und Online-Test/Prüfung, auch „kleiner EU-Drohnenführerschein“genannt, notwendig. C-2: Drohnen unter 4kg Abfluggewicht. Kleiner EU-Drohnenführerschein nötig. Bei Flügen in der Unterkategorie A2 (s. unten) muss der Pilot zusätzlich das EU-FernpilotenZeugnis besitzen (großer DrohnenFührerschein – mit Schulung und Theorie-Prüfung). C-3 und C-4: Drohnen unter 25 kg Abfluggewicht und alle selbstgebauten Drohnen über 250 Gramm. EUKompetenznachweis erforderlich.
Des weiteren gibt es je nach Anwendungszenario drei Kategorien: Offen (abierta), Spezifisch (específica) und Zertifiziert (certificada). Die Kategorie „Offen“ wird außerdem, je nach Risikoklasse, noch weiter in drei Unterklassen unterteilt. A1: Flug über Personen möglich (abhängig von der C-Einstufung der Drohne). Überflug von unbeteiligten Dritten muss vermieden werden. Kein Überflug über Menschenansammlungen. A2: Unbeteiligte Personen dürfen in einem Abstand von mindestens 30 Metern überflogen werden. Im „Slow“-Modus darf der Abstand auf bis zu fünf Meter reduziert werden. A3: Flug nur in weiter Entfernung von Menschen. Keine unbeteiligten Dritte im gesamten Flugbereich und es gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten, Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Erholungsbereichen.
Die allermeisten HobbyDrohnen-Piloten und auch für Kamera-Drohnen fallen in die offene Kategorie.