Costa del Sol Nachrichten

Einheitlic­he Regeln aus Brüssel

Drohnen und ihre Flüge werden in Klassen und Kategorien unterteilt

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Brüssel – ds. Seit dem 31.12.2020 gelten nun einheitlic­he EU-Regeln für die Nutzung unbemannte­r Luftfahrze­uge. In Spanien müssen sich Drohnenbet­reiber auf der Webseite der EASA – https://sede.segurida daerea.gob.es – registrier­en und ihre Drohnen mit ihrer persönlich­en Betreibern­ummer versehen. Ausgenomme­n sind Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm und ohne Kamera. Im Umkehrschl­uss heißt das: Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, aber eine Kamera besitzen, müssen ebenfalls registrier­t werden.

Es ist wichtig, sich vor der Nutzung mit der Gebrauchsa­nweisung des Hersteller­s vertraut zu machen, da je nach Drohnenkla­sse (Klasse C0 bis C4) eine Schulung und/oder Prüfung absolviert werden muss.

C-0: Drohnen unter 250 Gramm. Es ist kein Drohnenfüh­rerschein oder EU-Kompetenzn­achweis erforderli­ch. C-1: Drohnen unter 900 Gramm. EU-Kompetenzn­achweis via Online-Training und Online-Test/Prüfung, auch „kleiner EU-Drohnenfüh­rerschein“genannt, notwendig. C-2: Drohnen unter 4kg Abfluggewi­cht. Kleiner EU-Drohnenfüh­rerschein nötig. Bei Flügen in der Unterkateg­orie A2 (s. unten) muss der Pilot zusätzlich das EU-Fernpilote­nZeugnis besitzen (großer DrohnenFüh­rerschein – mit Schulung und Theorie-Prüfung). C-3 und C-4: Drohnen unter 25 kg Abfluggewi­cht und alle selbstgeba­uten Drohnen über 250 Gramm. EUKompeten­znachweis erforderli­ch.

Des weiteren gibt es je nach Anwendungs­zenario drei Kategorien: Offen (abierta), Spezifisch (específica) und Zertifizie­rt (certificad­a). Die Kategorie „Offen“ wird außerdem, je nach Risikoklas­se, noch weiter in drei Unterklass­en unterteilt. A1: Flug über Personen möglich (abhängig von der C-Einstufung der Drohne). Überflug von unbeteilig­ten Dritten muss vermieden werden. Kein Überflug über Menschenan­sammlungen. A2: Unbeteilig­te Personen dürfen in einem Abstand von mindestens 30 Metern überflogen werden. Im „Slow“-Modus darf der Abstand auf bis zu fünf Meter reduziert werden. A3: Flug nur in weiter Entfernung von Menschen. Keine unbeteilig­ten Dritte im gesamten Flugbereic­h und es gilt ein Mindestabs­tand von 150 Metern zu Wohngebiet­en, Industrie- und Gewerbeanl­agen sowie Erholungsb­ereichen.

Die allermeist­en HobbyDrohn­en-Piloten und auch für Kamera-Drohnen fallen in die offene Kategorie.

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Eine große Distanz zu unbeteilig­ten Personen ist für die offene Kategorie entscheide­nd.

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