Costa del Sol Nachrichten

Diese Corona-Regeln gelten

Wie Sperrstund­e, Einreise und Treffen mit Freunden in Andalusien, Murcia und Valencia geregelt sind

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fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die jeweilige Landesregi­erung fest, die Auflagen können somit von Region zu Region unterschie­dlich sein. Die Behörden reagieren mitunter schnell auf steigende Zahlen und verschärfe­n Einschränk­ungen gegebenenf­alls kurzfristi­g. Aktuelle Informatio­nen über geltende Auflagen finden Sie auf www.costanachr­ichten.com. Wer Corona-Zahlen aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https://bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/ 2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://corona virus.san.gva.es/es/estadistic­as fündig. Folgende Corona-Einschränk­ungen gelten in den jeweiligen Regionen:

Andalusien

Treffen: Maximal vier Menschen dürfen zusammen kommen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben. Das gilt sowohl zu Hause als auch beispielsw­eise in Lokalen. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 22 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Alle nicht systemrele­vanten Geschäfte müssen um spätestens 18 Uhr schließen. Als systemrele­vant gelten zum Beispiel Supermärkt­e und Apotheken. In 144 Gemeinden dürfen nicht systemrele­vante Geschäfte gar nicht öffnen.

Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Bis 21.30 Uhr darf Essen abgeholt, bis 23.30 Uhr ausgeliefe­rt werden. In 144 Gemeinden ist die Gastronomi­e komplett geschlosse­n.

Abriegelun­g: Die gesamte Region ist abgeriegel­t, nur mit triftigem Grund darf Andalusien verlassen beziehungs­weise eingereist werden. Zusätzlich ist die Fahrt von einer der acht Provinzen in eine andere untersagt und 326 Gemeinden sind abgeriegel­t, darunter alle Provinzhau­ptstädte bis auf Jáen und Sevilla, – also auch Málaga, Cdiz, Granada und Almería.

Murcia

Treffen: Treffen mit Menschen, die nicht im selben Haushalt wohnen, sind verboten. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 22 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte müssen um spätestens 20 Uhr schließen. Das gilt auch für Freizeitei­nrichtunge­n wie Spielhalle­n oder Kinos.

Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Abriegelun­g: Die gesamte Region ist abgeriegel­t, außerdem alle Gemeinden

unter sich. Das heißt: Niemand darf seinen Wohnort ohne triftigen Grund verlassen. Ausgenomme­n davon sind lediglich Abanilla und Librilla.

Valencia

Treffen: Nach wie vor dürfen bis zu sechs Menschen zusammenko­mmen, die nicht im selben Haushalt leben.

Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt weiterhin von 22 bis 6 Uhr. Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte müssen um spätestens 18 Uhr schließen. Spielhalle­n, Bingo-Säle

und ähnliche Freizeitei­nrichtunge­n dürfen nicht mehr öffnen, auch keine Jugendzent­ren, Seniorentr­effs und ähnliche Einrichtun­gen.

Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten.

Sport: Fitnessstu­dios und andere Sportzentr­en dürfen nur noch für Profisport­ler öffnen. Abriegelun­g: Die Region bleibt bis mindestens 31. Januar abgeriegel­t. Die Abriegelun­g von 29 Gemeinden – darunter Polop und Oliva – ist aufgehoben.

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Foto: Ángel García Das öffentlich­e Leben ist weiterhin eingeschrä­nkt, die Auflagen werden immer strenger.

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