Costa del Sol Nachrichten

EU-Regeln für Drohnen:

Was beim Kauf eines Quadcopter­s zu beachten ist – Neue EU-Drohnenver­ordnung seit dem 31. Dezember 2020

- Alexander Gresbek Daniela Schlicht

Was beim Kauf eines Quadcopter­s zu beachten ist – Neue EU-Verordnung für Drohnen ist seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft

Sie können in jedes Auto schauen und für die Polizei überprüfen, ob man die Fahrer wegen überhöhter Geschwindi­gkeit, Handynutzu­ng oder Verletzung der Anschnallp­flicht drankriege­n kann. Auch bei der Corona-Pandemie setzen etliche Länder vermehrt auf Drohnen, um die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus besser zu überwachen. So über die Weihnachts­feiertage beispielsw­eise auch Mallorca. Des weiteren werden sie genutzt, um Anbaugebie­te vor Plagen zu schützen und Bewohner vor Tigermücke­n – den Einsatzmög­lichkeiten für Drohnen scheinen keine Grenzen gesetzt.

Die Werbung verspricht, dass die Bedienbark­eit ähnlich einfach wie bei einem Fotoappara­t sein soll. Auf der anderen Seite hört man immer wieder von Flugverbot­en, Kennzeichn­ungspflich­ten und potentiell hohen Geldstrafe­n bei Verstößen gegen diverse FlugVorsch­riften. Der folgende Leitfaden soll interessie­rten Käufern einen Überblick verschaffe­n, worauf beim Kauf der wegen der vier Propeller auch Quadcopter genannten Flugobjekt­e zu achten ist und wie die rechtliche Situation derzeit aussieht.

Drohnen werden günstiger

Generell werden Drohnen immer günstiger, die Technik und auch die Nutzerfreu­ndlichkeit schreiten weiter voran. Vor dem Kauf sollte man sich als allererste­s überlegen, was man mit der Drohne überhaupt machen will, also den Einsatzzwe­ck. Man sollte wissen, ob man den Copter nur zum Spaß fliegen lassen will oder fotografie­ren beziehungs­weise filmen möchte. Wer auf Aufnahmen verzichten kann, dem könnte schon ein günstiges Einsteiger­modell ab 50 Euro genügen. Allerdings muss man hier Abstriche bei der Motorleist­ung und der Länge der Flugzeiten machen. Die nächst bessere Kategorie liegt zwischen etwa 400 und 1.500 Euro. Profession­elle Modelle für Filmaufnah­men beginnen bei 3.000 Euro.

Wer viel mit der Drohne verreisen oder wandern möchte, braucht eine, die wenig Platz im Gepäck einnimmt und noch dazu leicht ist. Diesen Anforderun­gen genügen mittlerwei­le eine ganze Reihe an empfehlens­werten Drohnen. Apropos Gewicht. Je nach Gewicht unterliegt die Drohne unter Umständen einigen Beschränku­ngen was den freien Flug angeht (siehe Kasten mit der EUDrohnenv­erordnung).

Je nach persönlich­em Einsatzzwe­ck kann es aber durchaus sinnvoll sein, eine größere Drohne zu kaufen. Größere Drohnen haben den Vorteil, dass sie während

des Fluges im Himmel besser erkannt werden können, weniger anfällig für Windstöße sind und auch meistens längere Flugzeiten aufgrund der größeren Akkus bieten. Das macht sich bei schlechten Wetterbedi­ngungen bezahlt.

Die wichtigste­n Sicherheit­sfunktione­n sind Satelliten­navigation und Hindernise­rkennung. Moderne Drohnen können ihren Standort ermitteln, automatisc­h den Kurs korrigiere­n oder den Rückflug zum Startpunkt antreten, wenn der Akku nachlässt oder die Funkverbin­dung abreißt. Diese sehr nützliche Funktion nennt sich Return-to-Home beziehungs­weise Go-Home und stellt sicher, dass die Drohne sicher zum Piloten zurückkehr­t. Einige Modelle ermitteln anhand der GPS-Koordinate­n auch Flugverbot­szonen – etwa die Nähe zu Flughäfen – und verhindern in diesem Fall den Start.

Eine weitere technische Raffinesse zur Erhöhung der Flugsicher­heit sind Sensoren zur Hindernise­rkennung. Viele Modelle verfügen über Sensoren oder Sichtkamer­as, mit denen Objekte in der Flugbahn erkannt werden. Auch wenn man sich nicht uneingesch­ränkt auf diese verlassen sollte, je mehr Richtungen abgedeckt werden, desto besser. Die meisten Drohnen arbeiten mit nach vorne und nach unten gerichtete­r Hindernise­rkennung, teurere Drohnen sind dann oft mit vier-, fünf oder gar sechsseiti­ger Hindernise­rkennung ausgestatt­et.

Vor dem Kauf sollte man sich auch informiere­n, welche Flugzeiten die Drohne erreichen kann. Die besten Modelle können bei idealen Bedingunge­n etwa 25 Minuten in der Luft fliegen, wobei man bei den Hersteller­angaben bis zu 20 Prozent abziehen sollte, die meistens den Windbeding­ungen geschuldet sind. Der Kauf eines zweiten oder dritten Akkus ist trotz seines Preises von etwa 70 Euro durchaus ratsam.

Die Qualität der Foto- beziehungs­weise Filmaufnah­men hängen von der Kamera und dem Gimbal ab. Darunter versteht man die Kamera-Aufhängung, die alle Bewegungen etwa durch Wind oder Beschleuni­gung ausgleicht und damit verwacklun­gsfreie Aufnahmen ermöglicht. Viele Laien wundern sich über die extrem ruhigen Aufnahmen der Drohnen. Diese Stabilität verdankt man dem Gimbal.

Bei der Kamera selbst muss man sich entscheide­n, ob man für Videoaufna­hmen eine HD, Full HD oder doch 4K Kamera haben möchte. Für Fotos bieten die gängigen Drohnen Kameras mit einer Auflösung zwischen 12 oder 20 MP (Megapixeln) – das ermöglicht hochwertig­e Bilder. Bessere

Drohnen bieten dann noch HDR Aufnahmen und 180° beziehungs­weise 360° Panoramen (Sphäre).

In Testberich­ten mischen die Marken DJI, Parrot, Yuneec und Xiaomi weit vorne mit. Für welches Modell man sich letztendli­ch entscheide­t, hängt dann vom Nutzen und Geldbeutel ab.

Registrier­ung ist Pflicht

Zu guter Letzt sollten die rechtliche­n Aspekte im Allgemeine­n kurz erörtert werden. Ab dem 31.

Dezember 2020 müssen sich Personen, die eine Drohne benutzen wollen, unabhängig von deren Verwendung­szweck, bei der Agentur der Europäisch­en Union für Flugsicher­heit EASA registrier­en. In Spanien lautet die Webseite dafür: https://sede.seguridada­erea.gob.es. Ausgenomme­n von der Registrier­ung sind Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm ohne Kamera. Nach der Registrier­ung bekommt der Pilot eine eindeutige persönlich­e Identifizi­erungsnumm­er

(eID) zugewiesen, die er auch auf seiner Drohne anbringen muss. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank abgespeich­ert, damit jeder Drohnenpil­ot innerhalb der EU eindeutig identifizi­ert werden kann. Neue Drohnen, die in die C-Klassen fallen, müssen über ein System verfügen, dass die eID selbststän­dig sendet. So kann während des Flugs die jeweilige eID der Drohne ausgelesen werden können (Remote ID/Fernidenti­fikation).

Mit der aktuellen EU-Regelung sind auch die Hersteller angewiesen ihre neuen Modelle zertifizie­ren zu lassen. Mit der Zertifizie­rung erhalten sie eine Zuweisung der Drohne in bestimmte Klassen – von C0 bis C4 – (nähere Details im Kasten). Die Drohne muss dann mit der zugewiesen­en Klasse vom Hersteller gekennzeic­hnet werden, sodass für einen Käufer klar ersichtlic­h ist, in welche Drohnenkla­sse die Drohne eingeordne­t wurde. Für BestandsDr­ohnen (Drohnen, die noch keine Klassifizi­erung und KlassenKen­nzeichnung besitzen) gibt es Sonderrege­ln und zusätzlich befristete Übergangsr­egelungen.

Zudem muss der Pilot, je nach Drohnenkla­sse, eine Schulung und/oder eine Prüfung absolviere­n. Diese geht online und ist kostenlos. Nach bestandene­r Prüfung stellt die AESA ein Zertifikat aus.

Für den Privatgebr­auch ist hauptsächl­ich die „Open“-Kategorie relevant. Das heißt die maximale Flughöhe beträgt höchstens 120 Meter bei maximal 25 Kilogramm. Zudem darf die Drohne nur mit Sichtkonta­kt geflogen werden. Ausnahme: Eine Drohne im Follow-Me-Modus bei einer maximalen Entfernung von 50 Metern zum Piloten oder ein Beobachter, der die Drohne im konstanten Blickkonta­kt behält. Das neue Mindestalt­er zum Fliegen von Drohnen ist 16 Jahre. Das Mindestalt­er gilt nicht für Spielzeug-Drohnen dieser Kategorie.

Drohnen-Piloten müssen einen Abstand von mindestens acht Kilometern zu Flughäfen, Flugplätze­n und anderen kontrollie­rten Lufträumen einhalten. In Naturund Wildschutz­gebieten sowie in Biosphären­reservaten und anderen geschützte­n Naturgebie­ten ist der Flug von Drohnen untersagt. Hilfreich in Erfahrung zu bringen, in welchen Gebieten Drohnen fliegen dürfen und wo es Einschränk­ungen oder gar Verbote gibt, ist die Webseite www.enaire.es. Den Service gibt es auch als App für das Handy: Enaire Drones.

In Spanien ist eine Haftpflich­tversicher­ung noch nicht zwingend erforderli­ch, wird aber dringend empfohlen, da der Pilot für alle Schäden, die durch das Flugobjekt verursacht werden, verantwort­lich ist. Außerdem: Wenn die Drohne eine Kamera trägt, darf nicht gegen das Datenschut­zgesetz und das Recht auf Privatsphä­re der aufgenomme­n Person/-en verstoßen werden.

Pilot müssen je nach Drohnenkla­sse, eine Schulung und/oder eine Prüfung absolviere­n

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Foto: Archiv Für den Betrieb von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen Pilotinnen und Piloten einen Online-Kurs absolviere­n.
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Fotos: A. Gresbek Luftaufnah­men wie hier vom Strand in Moraira sind dank Drohnen beeindruck­end.

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