EU-Regeln für Drohnen:
Was beim Kauf eines Quadcopters zu beachten ist – Neue EU-Drohnenverordnung seit dem 31. Dezember 2020
Was beim Kauf eines Quadcopters zu beachten ist – Neue EU-Verordnung für Drohnen ist seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft
Sie können in jedes Auto schauen und für die Polizei überprüfen, ob man die Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit, Handynutzung oder Verletzung der Anschnallpflicht drankriegen kann. Auch bei der Corona-Pandemie setzen etliche Länder vermehrt auf Drohnen, um die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus besser zu überwachen. So über die Weihnachtsfeiertage beispielsweise auch Mallorca. Des weiteren werden sie genutzt, um Anbaugebiete vor Plagen zu schützen und Bewohner vor Tigermücken – den Einsatzmöglichkeiten für Drohnen scheinen keine Grenzen gesetzt.
Die Werbung verspricht, dass die Bedienbarkeit ähnlich einfach wie bei einem Fotoapparat sein soll. Auf der anderen Seite hört man immer wieder von Flugverboten, Kennzeichnungspflichten und potentiell hohen Geldstrafen bei Verstößen gegen diverse FlugVorschriften. Der folgende Leitfaden soll interessierten Käufern einen Überblick verschaffen, worauf beim Kauf der wegen der vier Propeller auch Quadcopter genannten Flugobjekte zu achten ist und wie die rechtliche Situation derzeit aussieht.
Drohnen werden günstiger
Generell werden Drohnen immer günstiger, die Technik und auch die Nutzerfreundlichkeit schreiten weiter voran. Vor dem Kauf sollte man sich als allererstes überlegen, was man mit der Drohne überhaupt machen will, also den Einsatzzweck. Man sollte wissen, ob man den Copter nur zum Spaß fliegen lassen will oder fotografieren beziehungsweise filmen möchte. Wer auf Aufnahmen verzichten kann, dem könnte schon ein günstiges Einsteigermodell ab 50 Euro genügen. Allerdings muss man hier Abstriche bei der Motorleistung und der Länge der Flugzeiten machen. Die nächst bessere Kategorie liegt zwischen etwa 400 und 1.500 Euro. Professionelle Modelle für Filmaufnahmen beginnen bei 3.000 Euro.
Wer viel mit der Drohne verreisen oder wandern möchte, braucht eine, die wenig Platz im Gepäck einnimmt und noch dazu leicht ist. Diesen Anforderungen genügen mittlerweile eine ganze Reihe an empfehlenswerten Drohnen. Apropos Gewicht. Je nach Gewicht unterliegt die Drohne unter Umständen einigen Beschränkungen was den freien Flug angeht (siehe Kasten mit der EUDrohnenverordnung).
Je nach persönlichem Einsatzzweck kann es aber durchaus sinnvoll sein, eine größere Drohne zu kaufen. Größere Drohnen haben den Vorteil, dass sie während
des Fluges im Himmel besser erkannt werden können, weniger anfällig für Windstöße sind und auch meistens längere Flugzeiten aufgrund der größeren Akkus bieten. Das macht sich bei schlechten Wetterbedingungen bezahlt.
Die wichtigsten Sicherheitsfunktionen sind Satellitennavigation und Hinderniserkennung. Moderne Drohnen können ihren Standort ermitteln, automatisch den Kurs korrigieren oder den Rückflug zum Startpunkt antreten, wenn der Akku nachlässt oder die Funkverbindung abreißt. Diese sehr nützliche Funktion nennt sich Return-to-Home beziehungsweise Go-Home und stellt sicher, dass die Drohne sicher zum Piloten zurückkehrt. Einige Modelle ermitteln anhand der GPS-Koordinaten auch Flugverbotszonen – etwa die Nähe zu Flughäfen – und verhindern in diesem Fall den Start.
Eine weitere technische Raffinesse zur Erhöhung der Flugsicherheit sind Sensoren zur Hinderniserkennung. Viele Modelle verfügen über Sensoren oder Sichtkameras, mit denen Objekte in der Flugbahn erkannt werden. Auch wenn man sich nicht uneingeschränkt auf diese verlassen sollte, je mehr Richtungen abgedeckt werden, desto besser. Die meisten Drohnen arbeiten mit nach vorne und nach unten gerichteter Hinderniserkennung, teurere Drohnen sind dann oft mit vier-, fünf oder gar sechsseitiger Hinderniserkennung ausgestattet.
Vor dem Kauf sollte man sich auch informieren, welche Flugzeiten die Drohne erreichen kann. Die besten Modelle können bei idealen Bedingungen etwa 25 Minuten in der Luft fliegen, wobei man bei den Herstellerangaben bis zu 20 Prozent abziehen sollte, die meistens den Windbedingungen geschuldet sind. Der Kauf eines zweiten oder dritten Akkus ist trotz seines Preises von etwa 70 Euro durchaus ratsam.
Die Qualität der Foto- beziehungsweise Filmaufnahmen hängen von der Kamera und dem Gimbal ab. Darunter versteht man die Kamera-Aufhängung, die alle Bewegungen etwa durch Wind oder Beschleunigung ausgleicht und damit verwacklungsfreie Aufnahmen ermöglicht. Viele Laien wundern sich über die extrem ruhigen Aufnahmen der Drohnen. Diese Stabilität verdankt man dem Gimbal.
Bei der Kamera selbst muss man sich entscheiden, ob man für Videoaufnahmen eine HD, Full HD oder doch 4K Kamera haben möchte. Für Fotos bieten die gängigen Drohnen Kameras mit einer Auflösung zwischen 12 oder 20 MP (Megapixeln) – das ermöglicht hochwertige Bilder. Bessere
Drohnen bieten dann noch HDR Aufnahmen und 180° beziehungsweise 360° Panoramen (Sphäre).
In Testberichten mischen die Marken DJI, Parrot, Yuneec und Xiaomi weit vorne mit. Für welches Modell man sich letztendlich entscheidet, hängt dann vom Nutzen und Geldbeutel ab.
Registrierung ist Pflicht
Zu guter Letzt sollten die rechtlichen Aspekte im Allgemeinen kurz erörtert werden. Ab dem 31.
Dezember 2020 müssen sich Personen, die eine Drohne benutzen wollen, unabhängig von deren Verwendungszweck, bei der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASA registrieren. In Spanien lautet die Webseite dafür: https://sede.seguridadaerea.gob.es. Ausgenommen von der Registrierung sind Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm ohne Kamera. Nach der Registrierung bekommt der Pilot eine eindeutige persönliche Identifizierungsnummer
(eID) zugewiesen, die er auch auf seiner Drohne anbringen muss. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank abgespeichert, damit jeder Drohnenpilot innerhalb der EU eindeutig identifiziert werden kann. Neue Drohnen, die in die C-Klassen fallen, müssen über ein System verfügen, dass die eID selbstständig sendet. So kann während des Flugs die jeweilige eID der Drohne ausgelesen werden können (Remote ID/Fernidentifikation).
Mit der aktuellen EU-Regelung sind auch die Hersteller angewiesen ihre neuen Modelle zertifizieren zu lassen. Mit der Zertifizierung erhalten sie eine Zuweisung der Drohne in bestimmte Klassen – von C0 bis C4 – (nähere Details im Kasten). Die Drohne muss dann mit der zugewiesenen Klasse vom Hersteller gekennzeichnet werden, sodass für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Für BestandsDrohnen (Drohnen, die noch keine Klassifizierung und KlassenKennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich befristete Übergangsregelungen.
Zudem muss der Pilot, je nach Drohnenklasse, eine Schulung und/oder eine Prüfung absolvieren. Diese geht online und ist kostenlos. Nach bestandener Prüfung stellt die AESA ein Zertifikat aus.
Für den Privatgebrauch ist hauptsächlich die „Open“-Kategorie relevant. Das heißt die maximale Flughöhe beträgt höchstens 120 Meter bei maximal 25 Kilogramm. Zudem darf die Drohne nur mit Sichtkontakt geflogen werden. Ausnahme: Eine Drohne im Follow-Me-Modus bei einer maximalen Entfernung von 50 Metern zum Piloten oder ein Beobachter, der die Drohne im konstanten Blickkontakt behält. Das neue Mindestalter zum Fliegen von Drohnen ist 16 Jahre. Das Mindestalter gilt nicht für Spielzeug-Drohnen dieser Kategorie.
Drohnen-Piloten müssen einen Abstand von mindestens acht Kilometern zu Flughäfen, Flugplätzen und anderen kontrollierten Lufträumen einhalten. In Naturund Wildschutzgebieten sowie in Biosphärenreservaten und anderen geschützten Naturgebieten ist der Flug von Drohnen untersagt. Hilfreich in Erfahrung zu bringen, in welchen Gebieten Drohnen fliegen dürfen und wo es Einschränkungen oder gar Verbote gibt, ist die Webseite www.enaire.es. Den Service gibt es auch als App für das Handy: Enaire Drones.
In Spanien ist eine Haftpflichtversicherung noch nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen, da der Pilot für alle Schäden, die durch das Flugobjekt verursacht werden, verantwortlich ist. Außerdem: Wenn die Drohne eine Kamera trägt, darf nicht gegen das Datenschutzgesetz und das Recht auf Privatsphäre der aufgenommen Person/-en verstoßen werden.
Pilot müssen je nach Drohnenklasse, eine Schulung und/oder eine Prüfung absolvieren