Diese Corona-Regeln gelten
Wie Sperrstunde, Einreise und Treffen mit Freunden in Andalusien, Murcia und Valencia geregelt sind
fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die jeweilige Landesregierung fest. Die Behörden reagieren mitunter schnell auf steigende Zahlen und verschärfen Einschränkungen gegebenenfalls kurzfristig. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.costanachrichten.com. Wer Corona-Zahlen aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https://bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/ 2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://corona virus.san.gva.es/es/estadisticas fündig. Folgende Corona-Einschränkungen gelten:
Andalusien
Treffen: Maximal vier Menschen dürfen zusammen kommen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben. Das gilt sowohl zu Hause als auch beispielsweise in Lokalen. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Alle nicht systemrelevanten Geschäfte müssen um spätestens 18 Uhr schließen. Als systemrelevant gelten zum Beispiel Supermärkte und Apotheken. In 255 Gemeinden – unter anderem Marbella, Estepona und Manilva – dürfen nicht systemrelevante Geschäfte gar nicht öffnen. Gastronomie: Bars und Restaurants müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Bis 21.30 Uhr darf Essen abgeholt, bis 23.30 Uhr ausgeliefert werden. In 255 Gemeinden
Das öffentliche Leben ist eingeschränkt, die Auflagen werden immer strenger.
– unter anderem Marbella, Estepona und Manilva – ist die Gastronomie komplett geschlossen, Abriegelung: Die Region ist abgeriegelt, nur mit triftigem Grund darf Andalusien verlassen beziehungsweise eingereist werden. Auch ist die Fahrt von einer der acht Provinzen in eine andere untersagt. 489 Gemeinden sind abgeriegelt, auch alle Provinzhauptstädte.
Murcia
Treffen: Es dürfen sich nur noch zwei Personen, die nicht in einem Haushalt zusammenleben, treffen.
Das gilt für draußen und für zu Hause.
Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Nicht systemrelevante Geschäfte müssen um spätestens 20 Uhr schließen. Das gilt auch für Freizeiteinrichtungen wie Spielhallen oder Kinos. In Gemeinden mit einer Inzidenz über 2.000 Fälle pro 100.000 Einwohner schließen die Läden bereits um 18 Uhr und am Wochenende ganz. Gastronomie: Bars und Restaurants dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten.
Abriegelung: Die gesamte Region ist abgeriegelt, außerdem alle Gemeinden unter sich. Das heißt: Niemand darf seinen Wohnort ohne triftigen Grund verlassen. Ausgenommen davon sind lediglich Abanilla und Librilla.
Valencia
Treffen: Im öffentlichen Raum dürfen maximal zwei Menschen zusammenkommen, die nicht im selben Haushalt leben. Zuhause dürfen sich nur noch die Menschen treffen, die im selben Haushalt leben. Sprich: Es können keine Angehörigen,
Freunde oder Bekannte mehr besucht werden und es kann kein Besuch empfangen werden. Ausgenommen davon sind der Arbeitsund Bildungsbereich sowie die Pflege von Alten, Minderjährigen und Pflegebedürftigen. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt weiterhin von 22 bis 6 Uhr. Geschäfte: Nicht systemrelevante Geschäfte müssen um 18 Uhr schließen. Spielhallen, Bingo-Säle und ähnliche Freizeiteinrichtungen dürfen nicht mehr öffnen, auch keine Jugendzentren, Seniorentreffs und ähnliche Einrichtungen. Gastronomie: Bars und Restaurants dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten.
Sport: Fitnessstudios und andere Sportzentren dürfen nur noch für Profisportler öffnen. Abriegelung: Die Region bleibt bis mindestens 31. Januar abgeriegelt. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden ab sofort an den Wochenenden von Freitag, 15 Uhr, bis Montag, 6 Uhr, abgeriegelt, die Abriegelung erfolgt auch an Feiertagen. In dieser Zeit darf, außer wegen den oben genannten Ausnahmen, niemand rein oder raus.
Das betrifft folgende 15 Städte: Valencia, Alicante, Elche, Castellón, Torrevieja, Torrent, Orihuela, Gandía, Paterna, Benidorm, Sagunt, Alcoy, Sant Vicent del Raspeig, Elda-Petrer und Villarreal.