Anmeldung nötig
Empadronamiento als Voraussetzung für Covid-19-Impfung von EU-Residenten
Nur im Einwohnermeldeamt registrierte Ausländer erhalten die Covid-19-Impfung
Málaga – sk. Viele EU-Residenten befürchten, dass sie bei der Durchimpfung in Spanien außen vor bleiben könnten. Weil sie nicht in der Seguridad Social geführt werden oder nicht im Ausländerregister eingetragen sind. Nun zeichnet sich eine relativ einfache Lösung ab, die nichts mit Krankenversicherung zu tun hat: das Einwohnermelderegister, hierzulande auch Empadronamiento genannt.
Dies entspricht dem Kenntnisstand, den deutsche Auslandsvertretungen derzeit haben. „Bei den Impfstrategien der einzelnen Länder wird nicht nach Nationalität unterschieden, wohl aber wird an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Das heißt, dass sowohl in Deutschland als auch in Spanien alle Personen, die ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Land angemeldet haben, entsprechend der jeweiligen Priorisierung grundsätzlich einen Anspruch auf eine freiwillige Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 haben“, teilt das Konsulat mit.
Der Wohnsitz beziehungsweise gewöhnliche Aufenthalt soll demnach nicht an den Lebensmittelpunkt geknüpft werden sondern an den Wohnort. „In der Regel ist somit die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde („empadronamiento“) Voraussetzung, um gemäß der hiesigen Impfstrategie und über die örtlichen Gesundheitsbehörden Zugang zu einer Impfung zu erhalten“, meint das Generalkonsulat weiter.
Demnach dürften die meisten Deutschen, die in Spanien dauerhaft oder als Langzeiturlauber leben relativ leicht an eine Schutzimpfung gegen Covid-19 kommen. Wer bereits gemeldet ist, sollte sich vergewissern, dass die einst angegebene Wohnadresse
Anmeldung als Voraussetzung gemäß der Impfstrategie
noch die aktuelle ist. Der Eintrag ins Einwohnerregister ist in der Regel kein komplizierter Vorgang. Normalerweise reichen Nachweise über die Wohnadresse wie Mietvertrag, Strom- und Wasserrechnung und die NIE aus.
Wer nicht im Einwohnermelderegister steht und geimpft werden will, sollte dafür über eine Reise nach Deutschland nachdenken. Das Generalkonsulat rät auch, die Rückreise nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben. „Da das Registrierungsverfahren von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, wird in diesen Fällen empfohlen, mit den Gesundheitsbehörden des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts in Kontakt zu treten, um genauere Informationen zur Impfplanung zu bekommen.“
Allen, die auf der sicheren Seite sein wollen, empfiehlt Ministerialrat a. D. und Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuchs eine Anmeldung in der
Gemeinde und einen Eintrag ins Ausländerregister. Die CN hat sich ferner um eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums bemüht, das die Fragen der Redaktion noch nicht beantworten konnte.
Zuletzt haben Ausländervereine an der Costa Blanca, darunter Vecinos de Benissa Costa, eindringlich gewarnt, dass zahlreiche EUAusländer wie bei den Grippeimpfungen aus dem Raster fallen könnten. Die Covid-19-Impfung geht allerdings nicht von der spanischen Seguridad Social aus. Sie ist eine staatliche Maßnahme im Rahmen der Bekämpfung einer Pandemie, die vor Ort von den Regionen umgesetzt wird.