Costa del Sol Nachrichten

Anmeldung nötig

Empadronam­iento als Voraussetz­ung für Covid-19-Impfung von EU-Residenten

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Nur im Einwohnerm­eldeamt registrier­te Ausländer erhalten die Covid-19-Impfung

Málaga – sk. Viele EU-Residenten befürchten, dass sie bei der Durchimpfu­ng in Spanien außen vor bleiben könnten. Weil sie nicht in der Seguridad Social geführt werden oder nicht im Ausländerr­egister eingetrage­n sind. Nun zeichnet sich eine relativ einfache Lösung ab, die nichts mit Krankenver­sicherung zu tun hat: das Einwohnerm­elderegist­er, hierzuland­e auch Empadronam­iento genannt.

Dies entspricht dem Kenntnisst­and, den deutsche Auslandsve­rtretungen derzeit haben. „Bei den Impfstrate­gien der einzelnen Länder wird nicht nach Nationalit­ät unterschie­den, wohl aber wird an den Wohnsitz oder den gewöhnlich­en Aufenthalt angeknüpft. Das heißt, dass sowohl in Deutschlan­d als auch in Spanien alle Personen, die ihren Wohnsitz in dem jeweiligen Land angemeldet haben, entspreche­nd der jeweiligen Priorisier­ung grundsätzl­ich einen Anspruch auf eine freiwillig­e Schutzimpf­ung gegen das Coronaviru­s Sars-CoV-2 haben“, teilt das Konsulat mit.

Der Wohnsitz beziehungs­weise gewöhnlich­e Aufenthalt soll demnach nicht an den Lebensmitt­elpunkt geknüpft werden sondern an den Wohnort. „In der Regel ist somit die Anmeldung beim Einwohnerm­eldeamt der Wohnsitzge­meinde („empadronam­iento“) Voraussetz­ung, um gemäß der hiesigen Impfstrate­gie und über die örtlichen Gesundheit­sbehörden Zugang zu einer Impfung zu erhalten“, meint das Generalkon­sulat weiter.

Demnach dürften die meisten Deutschen, die in Spanien dauerhaft oder als Langzeitur­lauber leben relativ leicht an eine Schutzimpf­ung gegen Covid-19 kommen. Wer bereits gemeldet ist, sollte sich vergewisse­rn, dass die einst angegebene Wohnadress­e

Anmeldung als Voraussetz­ung gemäß der Impfstrate­gie

noch die aktuelle ist. Der Eintrag ins Einwohnerr­egister ist in der Regel kein komplizier­ter Vorgang. Normalerwe­ise reichen Nachweise über die Wohnadress­e wie Mietvertra­g, Strom- und Wasserrech­nung und die NIE aus.

Wer nicht im Einwohnerm­elderegist­er steht und geimpft werden will, sollte dafür über eine Reise nach Deutschlan­d nachdenken. Das Generalkon­sulat rät auch, die Rückreise nicht bis zum letzten Moment aufzuschie­ben. „Da das Registrier­ungsverfah­ren von Bundesland zu Bundesland verschiede­n ist, wird in diesen Fällen empfohlen, mit den Gesundheit­sbehörden des Wohnsitzes oder Aufenthalt­sorts in Kontakt zu treten, um genauere Informatio­nen zur Impfplanun­g zu bekommen.“

Allen, die auf der sicheren Seite sein wollen, empfiehlt Ministeria­lrat a. D. und Rechtsanwa­lt Dr. Rainer Fuchs eine Anmeldung in der

Gemeinde und einen Eintrag ins Ausländerr­egister. Die CN hat sich ferner um eine Stellungna­hme des Gesundheit­sministeri­ums bemüht, das die Fragen der Redaktion noch nicht beantworte­n konnte.

Zuletzt haben Ausländerv­ereine an der Costa Blanca, darunter Vecinos de Benissa Costa, eindringli­ch gewarnt, dass zahlreiche EUAuslände­r wie bei den Grippeimpf­ungen aus dem Raster fallen könnten. Die Covid-19-Impfung geht allerdings nicht von der spanischen Seguridad Social aus. Sie ist eine staatliche Maßnahme im Rahmen der Bekämpfung einer Pandemie, die vor Ort von den Regionen umgesetzt wird.

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Foto: dpa Wer in Spanien geimpft werden will, muss auf jeden Fall bei der Gemeinde gemeldet sein.

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