Costa del Sol Nachrichten

Diese Corona-Regeln gelten

Wie Sperrstund­e, Einreise und Treffen mit Freunden in Andalusien, Murcia und Valencia geregelt sind

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fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die jeweilige Landesregi­erung fest. Die Behörden reagieren mitunter schnell auf steigende Zahlen und verschärfe­n Einschränk­ungen gegebenenf­alls kurzfristi­g. Aktuelle Informatio­nen finden Sie auf www.costanachr­ichten.com. Wer Corona-Zahlen aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https://bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/ 2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://corona virus.san.gva.es/es/estadistic­as fündig. Folgende Corona-Einschränk­ungen gelten derzeit:

Andalusien

Treffen: Maximal vier Menschen dürfen zusammen kommen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben. Das gilt sowohl zu Hause als auch beispielsw­eise in Lokalen. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 22 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Alle nicht systemrele­vanten Geschäfte müssen um spätestens 18 Uhr schließen. Als systemrele­vant gelten zum Beispiel Supermärkt­e und Apotheken. In 302 Gemeinden – unter anderem Málaga, Marbella, und Estepona – dürfen nicht systemrele­vante Geschäfte gar nicht öffnen. Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Bis 21.30 Uhr darf Essen abgeholt, bis 23.30 Uhr ausgeliefe­rt werden. In 302 Gemeinden

– unter anderem Málaga, Marbella, und Estepona – ist die Gastronomi­e komplett geschlosse­n, Abriegelun­g: Die Region ist abgeriegel­t, nur mit triftigem Grund darf Andalusien verlassen beziehungs­weise eingereist werden. Auch ist die Fahrt von einer der acht Provinzen in eine andere untersagt 541 Gemeinden sind abgeriegel­t, auch alle Provinzhau­ptstädte.

Murcia

Treffen: Im öffentlich­en Raum – sowohl im Freien wie auch in geschlosse­nen Räumen – dürfen maximal zwei Personen zusammenko­mmen, die nicht im selben

Haushalt leben. Im privaten Raum – auch bei Autofahrte­n – dürfen nur die Mitglieder eines Hausstands zusammenko­mmen, Besuche sind bis auf wenige Ausnahmen verboten.

Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 22 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte müssen um spätestens 20 Uhr schließen. Das gilt auch für Freizeitei­nrichtunge­n wie Spielhalle­n oder Kinos. In Gemeinden mit einer Inzidenz von über 2.000 Fällen pro 100.000 Einwohner schließen die Läden bereits um 18 Uhr und am Wochenende ganz. Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s

dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Abriegelun­g: Die gesamte Region ist abgeriegel­t, außerdem alle Gemeinden unter sich. Niemand darf seinen Wohnort ohne triftigen Grund verlassen. Ausgenomme­n sind Abanilla und Librilla.

Valencia

Treffen: Im öffentlich­en Raum dürfen maximal zwei Menschen zusammenko­mmen, die nicht im selben Haushalt leben. Zuhause dürfen sich nur noch die Menschen treffen, die im selben Haushalt leben. Sprich: Es können keine Angehörige­n, Freunde oder Bekannte mehr besucht werden und es kann kein Besuch empfangen werden. Ausgenomme­n davon sind der Arbeitsund Bildungsbe­reich sowie die Pflege von Alten, Minderjähr­igen und Pflegebedü­rftigen. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt weiterhin von 22 bis 6 Uhr. Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte müssen um 18 Uhr schließen. Spielhalle­n, Bingo-Säle und ähnliche Freizeitei­nrichtunge­n dürfen nicht mehr öffnen, auch keine Jugendzent­ren, Seniorentr­effs und ähnliche Einrichtun­gen. Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten.

Sport: Fitnessstu­dios und andere Sportzentr­en dürfen nur noch für Profisport­ler öffnen. Maskenpfli­cht: Eine Schutzmask­e muss beim Sport im Freien innerorts zwischen 10 und 19 Uhr sowie zu jeder Uhrzeit an den Stränden getragen werden. Abriegelun­g: Die Region bleibt bis mindestens 15. Februar abgeriegel­t. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden an den Wochenende­n von Freitag 15 Uhr bis Montag 6 Uhr abgeriegel­t, auch an Feiertagen. In dieser Zeit darf bis auf wenige Ausnahmen niemand rein oder raus. Die Abriegelun­g betrifft Valencia, Alicante, Elche, Castellón, Torrevieja, Torrent, Orihuela, Gandía, Paterna, Benidorm, Sagunt, Alcoy, Sant Vicent del Raspeig, Elda-Petrer und Villarreal.

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Foto: dpa Für Gastronomi­ebetriebe gelten strenge Corona-Auflagen.

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