Die geltenden Corona-Regeln: Wie Sperrstunde, Einreise und Treffen mit Freunden in Andalusien, Murcia und Valencia geregelt sind
Auflagen in Andalusien, Murcia und Valencia
fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die Landesregierung fest. Die Behörden reagieren mitunter schnell auf steigende Zahlen und verschärfen Einschränkungen kurzfristig. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.costanach richten.com. Wer Corona-Zahlen aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https:// bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://corona virus.san.gva.es/es/ estadisticas fündig. Folgende Einschränkungen gelten derzeit:
Andalusien
Treffen: Maximal vier Menschen dürfen zusammenkommen, wenn nicht alle im selben Haushalt leben. Das gilt sowohl zu Hause als auch beispielsweise in Lokalen. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Alle nicht systemrelevanten Geschäfte müssen um spätestens 18 Uhr schließen. Als systemrelevant gelten zum Beispiel Supermärkte und Apotheken. In 77 Gemeinden – darunter Chiclana de la Frontera und San Fernando – dürfen nicht systemrelevante Geschäfte gar nicht öffnen. Gastronomie: Bars und Restaurants müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Bis 21.30 Uhr darf Essen abgeholt, bis 23.30 Uhr ausgeliefert werden. In 77 Gemeinden – darunter Chiclana de la Frontera und San Fernando – ist die Gastronomie komplett geschlossen. Abriegelung: Die Region ist abgeriegelt, nur mit triftigem Grund darf Andalusien verlassen beziehungsweise eingereist werden. Auch ist die Fahrt von einer der acht Provinzen in eine andere untersagt. Darüber hinaus sind 291 Gemeinden derzeit abgeriegelt, darunter fünf der acht Provinzhauptstädte – Almería, Cádiz, Córdoba, Granada und Málaga.
Murcia
Treffen: Sowohl im öffentlichen Raum – im Freien und in geschlossenen Räumen – als auch im privaten Rahmen sind Treffen von maximal zwei Personen gestattet, die nicht im selben Haushalt leben. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 6 Uhr.
Geschäfte: Nicht systemrelevante Geschäfte müssen um spätestens 20 Uhr schließen. Gastronomie: Bars und Restaurants dürfen in allen Gemeinden bis auf Ulea, Beniel, Yecla, Abarán, Pliego und Cieza wieder Terrassen bei 75 Prozent Auslastung öffnen.
Abriegelung: Die gesamte Region ist abgeriegelt, außerdem die Gemeinden Ulea, Beniel, Yecla, Abarán, Pliego und Cieza. Autofahrten: Wenn nicht alle Insassen eines Autos im selben Haushalt leben, herrscht Maskenpflicht und es darf maximal die
Hälfte der verfügbaren Sitze bei größtmöglichem Abstand belegt werden. Bei ungerader Sitzanzahl wird nach oben aufgerundet.
Valencia
Die Landesregierung hat die geltenden Regeln verlängert – voraussichtlich bis mindestens 1. März. Treffen: Im öffentlichen Raum dürfen maximal zwei Menschen zusammenkommen, die nicht im selben Haushalt leben. Zuhause dürfen sich nur noch die Menschen treffen, die im selben Haushalt leben. Sprich: Bis auf wenige Ausnahmen können keine Angehörigen, Freunde oder Bekannte mehr besucht werden und es kann kein
Besuch empfangen werden. Ausgenommen davon sind der Arbeitsund Bildungsbereich sowie die Pflege von Alten, Minderjährigen und Pflegebedürftigen. Sperrstunde: Die Ausgangssperre gilt weiterhin von 22 bis 6 Uhr. Geschäfte: Nicht systemrelevante Geschäfte müssen um 18 Uhr schließen. Spielhallen, Bingo-Säle und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht mehr öffnen, auch keine Jugendzentren oder Seniorentreffs. Gastronomie: Bars und Restaurants dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten oder ausliefern. Sport: Fitnessstudios und andere Sportzentren dürfen nur noch für Profisportler öffnen.
Maskenpflicht: Eine Schutzmaske muss auch beim Sport im Freien innerorts zwischen 10 und 19 Uhr sowie zu jeder Uhrzeit an den Stränden getragen werden. Abriegelung: Die Region ist abgeriegelt. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden an den Wochenenden von Freitag 15 Uhr bis Montag 6 Uhr abgeriegelt, auch an Feiertagen. In dieser Zeit darf bis auf wenige Ausnahmen niemand rein oder raus. Die Abriegelung betrifft Valencia, Alicante, Elche, Castellón, Torrevieja, Torrent, Orihuela, Gandía, Paterna, Benidorm, Sagunt, Alcoy, Sant Vicent del Raspeig, Elda-Petrer und Villarreal.