Costa del Sol Nachrichten

Erst melden, dann ins Gesundheit­szentrum

Nicht-Residenten werden noch nicht überall für Impfkampag­ne berücksich­tigt – Benachrich­tigung erfolgt telefonisc­h

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fin. Geimpft werden sollen alle, die in Spanien einen Wohnsitz haben, der über das empadronam­iento, also die Meldebesch­einigung aus dem Rathaus, nachzuweis­en ist. Das hat jüngst auch noch einmal Málagas Konsul Arnulf Braun nach Rücksprach­e mit den Gesundheit­sbehörden vor Ort bestätigt. Theoretisc­h ist das Prozedere, das in manchen Gemeinden bereits umgesetzt wird, folgendes: Wer über eine spanische SIP-Karte verfügt, wird genau wie ein Spanier im Impfplan berücksich­tigt.

Wer Resident ist, aber keine SIP-Karte hat, kann diese in der Regel in seinem Gesundheit­szentrum beantragen. Dazu muss er eine Meldebesch­einigung (empadronam­iento) zusammen mit der residencia (grüne Karte oder grünes Blatt) vorlegen. Nicht-Residenten müssen einen gültigen empadronam­iento-Nachweis, ihre europäisch­en Krankenver­sicherungs­karte (EKVK/EHIC) und ihrem Personalau­sweis im Gesundheit­szentrum vorzeigen und bekommen daraufhin eine vorläufige, zeitlich begrenzt gültige SIP-Karte ausgestell­t. Diese soll auch Nicht-Residenten zur Impfung berechtige­n.

Umsetzung hapert

Das beschriebe­ne Vorgehen wird allerdings vielerorts noch nicht umgesetzt. Das Protokoll über das praktische Vorgehen bei der Impfkampag­ne legen die jeweiligen Landesbehö­rden fest und auch innerhalb einer Region kann es in den einzelnen Gesundheit­sbezirken Unterschie­de geben.

Ratsam ist es in jedem Fall, das empadronam­iento im jeweiligen

Rathaus zu beantragen und sich dann vor Ort zu erkundigen, ob das zuständige Gesundheit­szentrum bereits Ausländer ohne SIP-Karte im Impfplan berücksich­tigt. In einigen Gemeinden führen die jeweiligen Ausländer-Büros Listen, auf denen sich Nicht-Residenten eintragen lassen können, um über Neuerungen bezüglich der Impfkampag­ne

informiert zu werden. Wer in seiner Heimat zum Impftermin geladen wird, sollte sich überlegen, diesen wahrzunehm­en.

Wie die Covid-Impfung bei reinen Privatpati­enten ablaufen soll, ist noch nicht abschließe­nd geklärt. Derzeit sind Privatärzt­e und -kliniken in Spanien nicht berechtigt, die Impfung zu verabreich­en.

Die Benachrich­tigung zum Impftermin erfolgt in jedem Fall telefonisc­h. Dazu müssen auch Ausländer eine spanische Telefonnum­mer angeben. Wenn sie selbst keine haben, können sie einen Nachbarn oder Bekannten bitten, seine angeben zu dürfen. Zumindest grundlegen­de Spanisch-Kentnisse sind hilfreich. Wer bereits eine SIP-Karte hat, sollte überprüfen, ob die seinerzeit angegebene­n Kontaktdat­en noch aktuell sind.

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Viele Gemeinden rufen immer wieder zur Anmeldung auf.

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