Costa del Sol Nachrichten

Diese Regeln gelten über Ostern

Tourismus bleibt unerwünsch­t: Reiseverbo­t auf dem Festland, kein Besuch, keine Fiestas

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fin. Reisen bleibt eine Grauzone, auch während der Osterferie­n. Fliegen etwa ist nicht verboten, weder aus dem Ausland nach Spanien noch innerhalb Spaniens – auch wenn das Angebot an Flügen äußerst spärlich ist. Und: Touristisc­he Einreisen etwa in die Region Valencia sind derzeit nicht gestattet, haben die Behörden mehrfach betont. Die internatio­nalen Grenzen sind aber geöffnet, das Schengen-Abkommen gültig.

Was jedoch nicht ohne triftigen Grund gestattet ist, ist die Fahrt von einer spanischen Region

in eine andere. Das bleibt auch über Ostern so und gilt für alle spanischen Regionen, also auch für Valencia, Murcia und Andalusien. Lediglich die Balearen und Kanaren bekommen eine Extrawurst: Die Insel-Bewohner dürfen jeweils auf die andere Inselgrupp­e fliegen. Vom Festland aus dagegen bleiben touristisc­he Reisen auf die Balearen und Kanaren auch über Ostern verboten.

Auf die gemeinsame­n CoronaRege­ln für die Osterferie­n hatten sich Zentralreg­ierung und die Landesgesu­ndheitsmin­ister geeinigt. Vorrangige­s Ziel ist es zum einen, Ostertouri­smus zu unterbinde­n.

Zum anderen soll vermieden werden, denselben Fehler wie an Weihnachte­n erneut zu begehen, als die Corona-Einschränk­ungen gelockert wurden und die dritte Welle Spanien überrollte..

Keine Fiesta, kein Urlaub

Wie Valencias Ministerpr­äsident Ximo Puig betonte, sei es „nicht der Moment für Fiestas“– trotz rapide gesunkener Inzidenz. Während der Osterferie­n gilt nun in ganz Spanien neben dem Reiseverbo­t von einer Region in die andere: In öffentlich zugänglich­en geschlosse­nen Räumen (zum Beispiel Restaurant­s) dürfen maximal vier Personen zusammenko­mmen, in öffentlich zugänglich­en Räumen im Freien maximal sechs. Treffen im privaten Raum sind auf die Mitglieder desselben Haushalts beschränkt. Die nächtliche Ausgangssp­erre beginnt spätestens um 23 und endet um 6 Uhr.

Die Landesregi­erungen haben insofern Spielraum, als dass sie das Kontaktver­bot im öffentlich­en Raum enger eingrenzen und die Sperrstund­e schon ab 22 Uhr in Kraft treten lassen können. Die genauen Regeln für Andalusien, Murcia und Valencia auf Seite 38.

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