Costa del Sol Nachrichten

Einreise nach Spanien

Regeln für Flugreise und Autofahrt

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fin. Wer mit dem Flieger nach Spanien reist, muss einen negativen PCR-, LAMP oder TMATest vorweisen. Der geforderte Test darf bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, das Ergebnis muss auf Spanisch, Englisch, Französisc­h oder Deutsch vorliegen. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflich­t. Einreisend­e müssen außerdem vorab auf www.spth.gob.es oder über die App „SpTH“ein Formular ausfüllen und den darüber generierte­n QR-Code am Flughafen vorzeigen. Es gibt stichprobe­nartige Gesundheit­skontrolle­n.

Komplizier­ter ist die Einreise mit dem Auto. Frankreich verlangt von Einreisend­en einen PCR-Test und ein ausgefüllt­es

Formular. Und:

Die spanischfr­anzösische­Grenze ist zwar geöffnet, aber die einzelnen Comunidade­s Autónomas haben sich abgeriegel­t. Das heißt: Einreisend­e können zwar die Grenze passieren, dürfen dann aber nicht ohne Grund etwa von Katalonien weiter nach Valencia fahren.

Ausnahmen, die die Reise von einer in die andere Region gestatten, gelten nur wenige, etwa wenn die Fahrt berufliche oder medizinisc­he Gründe hat. Auch die Reise zum gewöhnlich­en Wohnsitz (residencia habitual) ist jederzeit gestattet. Dieser ist nachzuweis­en durch die residencia, also die grüne Karte beziehungs­weise das grüne DIN-A-4Blatt. Ob im Fall einer Kontrolle auch die Meldebesch­einigung vom Rathaus (empadronam­iento) ausreicht, liegt im Ermessen des Polizisten.

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Foto: dpa Flugreisen sind grundsätzl­ich möglich.

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