Costa del Sol Nachrichten

Die gültigen Corona-Regeln: Wie Sperrstund­e, Einreise und Treffen mit Freunden in Andalusien, Murcia und Valencia geregelt sind

Auflagen in Andalusien, Murcia und Valencia

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fin. Die Corona-Regeln legt zum Großteil die Landesregi­erung fest. Die Behörden reagieren mitunter schnell auf steigende Zahlen und verschärfe­n Einschränk­ungen kurzfristi­g. Aktuelle Informatio­nen finden Sie auf www.costanach richten.com. Wer Corona-Zahlen aus seiner Gemeinde sucht, wird online für Andalusien auf https:// bit.ly/3qer5A3, für Murcia auf https://bit.ly/2XOmDMp unter „informe diario“und für Valencia auf http://coronaviru­s.san.gva.es/es/ estadistic­as fündig. Folgende Einschränk­ungen gelten derzeit:

Andalusien

Die folgenden Regeln sollen vorerst bis 9. April gelten.

Treffen: Im Freien dürfen sich bis zu sechs und in den Innenräume­n von Gaststätte­n maximal vier Personen treffen. In Wohnungen dürfen nur noch Mitglieder desselben Haushalts zusammenko­mmen. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 23 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte müssen spätestens um 22.30 Uhr schließen. In Gemeinden mit einer 14-Tages-Inzidenz über 1.000 – zurzeit ist dies in acht Gemeinden der Fall – dürfen sie gar nicht öffnen.

Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s müssen spätestens um 22.30 Uhr schließen. In Gemeinden mit einer Inzidenz über 1.000 dürfen sie gar nicht öffnen.

Abriegelun­g: Die Region ist abgeriegel­t, nur mit triftigem Grund darf Andalusien verlassen beziehungs­weise eingereist werden. Auch ist die Fahrt von einer der acht Provinzen in eine andere untersagt. Darüber hinaus sind Gemeinden mit einer 14-Tages-Inzidenz über 500 abgeschott­et, zurzeit gilt dies für 36 Gemeinden.

Murcia

Treffen: Sowohl im öffentlich­en Raum – im Freien und in geschlosse­nen Räumen – als auch im privaten Rahmen sind Treffen von maximal vier Personen gestattet, die nicht im selben Haushalt leben. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 22 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte dürfen wieder bis zur Sperrstund­e um 22 Uhr öffnen. Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen in den insgesamt 45 Gemeinden wieder drinnen öffnen bei 30 Prozent Auslastung. An einem Tisch dürfen vier Personen aus verschiede­nen Haushalten sitzen. Die Bartresen bleiben geschlosse­n. Terrassen dürfen zu 100 Prozent belegt sein.

Abriegelun­g: Die gesamte Region bleibt abgeriegel­t.

Autofahrte­n: Wenn nicht alle Insassen eines Autos im selben Haushalt leben, herrscht Maskenpfli­cht und es darf maximal die Hälfte der verfügbare­n Sitze bei größtmögli­chem Abstand belegt werden. Bei ungerader Sitzanzahl wird aufgerunde­t.

Valencia

In Valencia gelten die aktuellen Regeln vorerst bis 12. April.

Treffen: Im öffentlich­en Raum dürfen maximal vier Menschen zusammenko­mmen, die nicht im selben Haushalt leben. Zuhause dürfen sich nur die Menschen treffen, die im selben Haushalt leben. Sprich: Bis auf wenige Ausnahmen können keine Angehörige­n, Freunde oder Bekannte besucht werden und es darf kein Besuch empfangen werden. Ausgenomme­n davon sind der Arbeits- und Bildungsbe­reich sowie die Pflege von Alten, Minderjähr­igen und Pflegebedü­rftigen. Sperrstund­e: Die Ausgangssp­erre gilt von 22 bis 6 Uhr.

Geschäfte: Nicht systemrele­vante Geschäfte müssen spätestens um 20 Uhr schließen.

Gastronomi­e: Bars und Restaurant­s dürfen Gäste bis 18 Uhr bei 100 Prozent auf der Terrasse bedienen, in Innenräume­n bei maximal ein Drittel Auslastung. Der

Bartresen bleibt tabu, an einem Tisch dürfen drinnen wie draußen maximal vier Personen sitzen. Die Maske darf nur zum essen und trinken abgenommen werden. Sport: Sportzentr­en, Fitnessstu­dios und Hallenbäde­r dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Maskenpfli­cht: Bei Einzelspor­t im Freien muss keine Schutzmask­e mehr getragen werden, sofern Abstand gehalten werden kann. Abriegelun­g: Die Region ist abgeriegel­t, einzelne Städte an den Wochenende­n nicht mehr.

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Foto: dpa Restaurant­s dürfen drinnen und draußen unter Auflagen wieder öffnen.

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