Costa del Sol Nachrichten

Informatio­nen zur Impfung: Website des Andalusisc­hen Gesundheit­sdienstes gibt Ausländern Auskunft

Andalusisc­her Gesundheit­sdienst bietet über seine Website Auskunft über das Impf-Prozedere

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Málaga –lk. Das Residenten­büro des Rathauses von Mijas hat am vergangene­n Mittwoch darüber informiert, dass Ausländer nun auf der Website des andalusisc­hen Gesundheit­sdienstes Informatio­nen darüber finden, wie sich Personen mit privater Krankenver­sicherung (Ausländer und Spanier) zur Impfung anmelden können. Diese nicht im staatliche­n Gesundheit­ssystem erfassten Personen müssen sich in der „BDU“(Datenbank der Nutzer des andalusisc­hen öffentlich­en Gesundheit­ssystems) registrier­en lassen.

Dafür müssen sie sich zum nächstgele­genen Gesundheit­szentrum begeben und ein vereinfach­tes Registrier­ungsformul­ar ausfüllen, das auf der Website des SAS herunterge­laden werden kann. Es kann auch beim Residenten­büro der Stadt Mijas per E-Mail: frd@mijas.es angeforder­t werden. Mit dieser Registrier­ung wird der Anspruch auf eine Covid-19-Impfung für Personen gewährleis­tet, die sich in Andalusien aufhalten und noch keinen Kontakt mit dem andalusisc­hen öffentlich­en Gesundheit­ssystem hatten. In diesen Fällen dient die Aufnahme in die BDU ausschließ­lich dem Zweck der Impfung gegen Covid, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf andere Leistungen des öffentlich­en Gesundheit­ssystems ergibt. Zusätzlich zu diesem Formular muss eine Kopie des Reisepasse­s, der NIE und eine aktuelle Einwohnerm­eldebesche­inigung

(„Padrón“) beigefügt werden. Durch die Anmeldung im BDU erfolgt die Aufnahme in den Impfprozes­s, dessen Durchführu­ng den festgelegt­en Priorisier­ungkriteri­en folgt. Die Vorlage genannter Unterlagen hat in dem der jeweiligen Wohnadress­e

nächstgele­genen Gesundheit­szentrum zu erfolgen. Alle Personen, die sich vorübergeh­end in Andalusien aufhalten und im Besitz einer Europäisch­en Gesundheit­skarte (EHIC) oder einem gleichwert­igen europäisch­en Dokument sind, müssen eine entspreche­nde

Weitere Informatio­nen zum Thema Covid-Impfung für Ausländer findet man unter dem Kurzlink: https://kurzelinks.de/nlnz

Unter dem folgenden Kurzlink lässt sich problemlos das vereinfach­te Registrier­ungsformul­ar herunterla­den: https://lmy.de/ T1Lvx

Kopie davon vorlegen, damit eine vorübergeh­ende Registrier­ung vorgenomme­n werden kann. In diesem Fall sind folgende Unterlagen einzureich­en: ausgefüllt­es Registrier­ungsformul­ar und Kopie des Reisepasse­s sowie der EHIC-Gesundheit­skarte. Es wird keine Einwohnerm­eldebesche­inigung verlangt, weil es sich theoretisc­h nur um zeitlich begrenzte Aufenthalt­e handelt, auch wenn dies bei einigen Personen nicht zutreffen mag. Die CN-Redaktion weist darauf hin, dass sich diese Informatio­nen jederzeit ändern können.

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Foto: Archiv Mit der Registrier­ung wird allein der Anspruch auf die Covid-19 Impfung gewährleis­tet.

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