Informationen zur Impfung: Website des Andalusischen Gesundheitsdienstes gibt Ausländern Auskunft
Andalusischer Gesundheitsdienst bietet über seine Website Auskunft über das Impf-Prozedere
Málaga –lk. Das Residentenbüro des Rathauses von Mijas hat am vergangenen Mittwoch darüber informiert, dass Ausländer nun auf der Website des andalusischen Gesundheitsdienstes Informationen darüber finden, wie sich Personen mit privater Krankenversicherung (Ausländer und Spanier) zur Impfung anmelden können. Diese nicht im staatlichen Gesundheitssystem erfassten Personen müssen sich in der „BDU“(Datenbank der Nutzer des andalusischen öffentlichen Gesundheitssystems) registrieren lassen.
Dafür müssen sie sich zum nächstgelegenen Gesundheitszentrum begeben und ein vereinfachtes Registrierungsformular ausfüllen, das auf der Website des SAS heruntergeladen werden kann. Es kann auch beim Residentenbüro der Stadt Mijas per E-Mail: frd@mijas.es angefordert werden. Mit dieser Registrierung wird der Anspruch auf eine Covid-19-Impfung für Personen gewährleistet, die sich in Andalusien aufhalten und noch keinen Kontakt mit dem andalusischen öffentlichen Gesundheitssystem hatten. In diesen Fällen dient die Aufnahme in die BDU ausschließlich dem Zweck der Impfung gegen Covid, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf andere Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems ergibt. Zusätzlich zu diesem Formular muss eine Kopie des Reisepasses, der NIE und eine aktuelle Einwohnermeldebescheinigung
(„Padrón“) beigefügt werden. Durch die Anmeldung im BDU erfolgt die Aufnahme in den Impfprozess, dessen Durchführung den festgelegten Priorisierungkriterien folgt. Die Vorlage genannter Unterlagen hat in dem der jeweiligen Wohnadresse
nächstgelegenen Gesundheitszentrum zu erfolgen. Alle Personen, die sich vorübergehend in Andalusien aufhalten und im Besitz einer Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) oder einem gleichwertigen europäischen Dokument sind, müssen eine entsprechende
Weitere Informationen zum Thema Covid-Impfung für Ausländer findet man unter dem Kurzlink: https://kurzelinks.de/nlnz
Unter dem folgenden Kurzlink lässt sich problemlos das vereinfachte Registrierungsformular herunterladen: https://lmy.de/ T1Lvx
Kopie davon vorlegen, damit eine vorübergehende Registrierung vorgenommen werden kann. In diesem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen: ausgefülltes Registrierungsformular und Kopie des Reisepasses sowie der EHIC-Gesundheitskarte. Es wird keine Einwohnermeldebescheinigung verlangt, weil es sich theoretisch nur um zeitlich begrenzte Aufenthalte handelt, auch wenn dies bei einigen Personen nicht zutreffen mag. Die CN-Redaktion weist darauf hin, dass sich diese Informationen jederzeit ändern können.