Alle Provinzen wieder offen
Andalusische Regierung lockert Mobilitätsbeschränkungen – aber nur innerhalb der Region
Sevilla – jan. Die Infektionskurve zeigt in Andalusien weiter nach unten und lässt auf ein nahendes Ende der vierten Corona-Welle hoffen. Die 14-Tages-Inzidenz ist auf 237,7 gesunken, vor sieben Tagen hatte sie noch bei 259,2 gelegen. Das Ansteckungsrisiko gilt damit zwar noch immer als hoch, aber nicht mehr als extrem. Und der Abwärtstrend dürfte sich fortsetzen, denn die 7-Tages-Inzidenz beläuft sich zurzeit auf 103,1.
Positiv entwickeln sich in Andalusien auch die Patientenzahlen, zumindest jene der nicht akut erkrankten. In den Hospitälern der Region befinden sich noch 1.464 Corona-Infizierte, 129 weniger als in der Vorwoche. Die Zahl der Covid-Patienten in Intensivbehandlung ist indes noch weiter angestiegen auf 334, 21 mehr als sieben Tage zuvor. Sie belegen 17,91 Prozent aller Intensivbetten, der landesweite Durchschnitt liegt mit 23,35 Prozent noch höher.
Angesichts der insgesamt doch Anlass zum Optimismus bietenden Evolution der Corona-Fallzahlen hat die andalusische Landesregierung am vergangenen Dienstagabend – nach Konsultation des Expertenkomitees, das sie in der sanitären Krise berät – beschlossen, die seit Anfang des Jahres geltenden Mobilitätsbeschränkungen zwischen den acht Provinzen der Region wieder aufzuheben.
Region bleibt abgeriegelt
Nach außen bleibt die gesamte Region indes abgeschottet, das heißt ein- oder ausreisen darf man weiterhin nur mit triftigem Grund. Auch alle anderen Restriktionen wie die nächtliche Sperrstunde oder die Limitierung der sozialen
Treffen bleiben unverändert. Lediglich für die Gastronomie hat es eine kleine Änderung gegeben.
Während nicht essenzielle Geschäfte weiterhin um 22.30 Uhr schließen müssen, dürfen Bars und Restaurants ebenfalls nur bis 22.30 Uhr Gäste empfangen, diese nun aber bis zum Beginn der Sperrstunde um 23 Uhr bewirten. Die neuen Corona-Regeln gelten bis zum 9.
Mai, dem Tag, an dem auch der nationale Notstand ausläuft.
Da juristisch noch unklar ist, welche Freiheiten die Regionen ohne den Notstand überhaupt noch in welcher Form einschränken können, will die Landesregierung, bevor sie neue Restriktionen beschließt oder geltende modifiziert, den Obersten Andalusischen Gerichtshof dazu befragen.