Einreise nach Spanien
Regeln für Flugreise und Autofahrt
fin. Wer mit dem Flieger nach Spanien reist, muss einen negativen PCR-, LAMP oder TMATest vorweisen. Der geforderte Test darf bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, das Ergebnis muss auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Testpflicht. Einreisende müssen außerdem vorab auf www.spth.gob.es oder über die App „SpTH“ein Formular ausfüllen und den darüber generierten QR-Code am Flughafen vorzeigen. Es gibt stichprobenartige Gesundheitskontrollen.
Bei der Einreise über Land gilt Folgendes: Spanien verlangt von Einreisenden aus Frankreich einen negativen
PCR- oder TMA-Test, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Ausnahmen gelten nur für Pendler, Transporteure, Kinder unter sechs Jahren und Grenzbewohner – wer also nur durch Frankreich durchgefahren ist, braucht trotzdem einen Test. Zumal auch Frankreich bei der Einreise einen PCR-Test fordert, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Außerdem muss für Frankreich ein Formular ausgefüllt werden, das unter dem Kurzlink https://bit.ly/31wgaHH heruntergeladen werden kann.
Abriegelung gilt weiterhin
Darüber hinaus gilt: Die spanischfranzösische-Grenze ist zwar geöffnet, aber die einzelnen Comunidades Autónomas haben sich bis voraussichtlich 9. Mai voneinander abgeriegelt. Das heißt: Einreisende können zwar die Grenze passieren, dürfen dann aber nicht ohne Grund etwa von Katalonien weiter nach Valencia fahren.
Ausnahmen, die die Reise von einer in die andere Region gestatten, gelten nur wenige, etwa wenn die Fahrt berufliche oder medizinische Gründe hat. Auch die Reise zum gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) ist gestattet. Dieser ist nachzuweisen durch die residencia, also die grüne Karte beziehungsweise das grüne DIN-A-4-Blatt. Ob bei einer Kontrolle auch die Meldebescheinigung vom Rathaus (empadronamiento) ausreicht, liegt im Ermessen des Polizisten.