Costa del Sol Nachrichten

Familienbu­ch wird Geschichte

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Das Registerre­cht Ley de Registro de Civil tritt in Kraft und macht aus dem Familienbu­ch Geschichte. Neugeboren­e bekommen einen eigenen Registerei­ntrag, der sie im Laufe des Lebens bei allen für Behörden wichtigen zivilrecht­lichen Ereignisse­n begleitet. Dieser individuel­le Registerei­ntrag ist an die Ausweisnum­mer DNI gebunden und kann im Internet etwa mittels einer digitalen Unterschri­ft eingesehen werden.

Die traditione­llen, 1915 unter König Alfonso XIII. eingeführt­en Familienbü­cher, in die Geburten,

Ehen, Sorgerecht­e, Vormundsch­aften und Todesfälle eingetrage­n wurden, verlieren deshalb nicht an Gültigkeit. Sie werden progressiv durch die individuel­len Registerei­nträge ersetzt, in die alle Daten einer Person eingetrage­n werden, die im Standesamt oder Registro Civil erfasst sind, also Geburt, spanische Nationalit­ät, Mündigkeit ab 16 Jahren, Heirat, mögliche gerichtlic­he Änderungen und der Todesfall. Elf Jahre hat es gedauert, bis die Änderung in Kraft trat.

Familien haben das Büchlein oft gehütet, aber selten aktualisie­rt – was bei internatio­nalen Verwaltung­sangelegen­heiten bisweilen zu Problemen führte. Das Familienbu­ch ist wichtig, etwa um mit einem Kleinkind zu reisen, einem Minderjähr­igen einen Pass auszustell­en, Mutterscha­ftsurlaub zu beantragen, die Kinder im öffentlich­en Gesundheit­swesen anzumelden, einen Platz im Kindergart­en zu beantragen, Arbeitslos­engeld oder Sozialhilf­e in Anspruch zu nehmen oder einen Arbeitsver­trag zu unterzeich­nen. Bei Trennungen war es oft Streitobje­kt, da jeder Partner das Original wollte.(sk)

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Foto: Ángel García Das Familienbu­ch hat in Spanien über 100 Jahre gute Dienste geleistet.

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