Familienbuch wird Geschichte
Das Registerrecht Ley de Registro de Civil tritt in Kraft und macht aus dem Familienbuch Geschichte. Neugeborene bekommen einen eigenen Registereintrag, der sie im Laufe des Lebens bei allen für Behörden wichtigen zivilrechtlichen Ereignissen begleitet. Dieser individuelle Registereintrag ist an die Ausweisnummer DNI gebunden und kann im Internet etwa mittels einer digitalen Unterschrift eingesehen werden.
Die traditionellen, 1915 unter König Alfonso XIII. eingeführten Familienbücher, in die Geburten,
Ehen, Sorgerechte, Vormundschaften und Todesfälle eingetragen wurden, verlieren deshalb nicht an Gültigkeit. Sie werden progressiv durch die individuellen Registereinträge ersetzt, in die alle Daten einer Person eingetragen werden, die im Standesamt oder Registro Civil erfasst sind, also Geburt, spanische Nationalität, Mündigkeit ab 16 Jahren, Heirat, mögliche gerichtliche Änderungen und der Todesfall. Elf Jahre hat es gedauert, bis die Änderung in Kraft trat.
Familien haben das Büchlein oft gehütet, aber selten aktualisiert – was bei internationalen Verwaltungsangelegenheiten bisweilen zu Problemen führte. Das Familienbuch ist wichtig, etwa um mit einem Kleinkind zu reisen, einem Minderjährigen einen Pass auszustellen, Mutterschaftsurlaub zu beantragen, die Kinder im öffentlichen Gesundheitswesen anzumelden, einen Platz im Kindergarten zu beantragen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen oder einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Bei Trennungen war es oft Streitobjekt, da jeder Partner das Original wollte.(sk)