Die Rentenreform im Blick
Kurzarbeit und Hilfen für Selbstständige bis 30. September verlängert
Madrid – tl. Auf den letzten Drücker haben sich Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Verlängerung der Kurzarbeit (Erte) sowie der Ausfallhilfe für Selbstständige bis 30. September geeinigt. Die aktuelle Regelung wäre am 31. Mai ausgelaufen. Mit der Verlängerung entstehen dem Staat weitere Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Bis zuletzt war ein Erfolg der Verhandlungen mit den Sozialpartnern gefährdet, weil Sozialversicherungs-Minister José Luis Escrivá die Verlängerung der Kurzarbeit an Zugeständnisse für die Rentenreform knüpfte. Damit konnte sich Escrivá aber nur halb durchsetzen. Arbeitsministerin Yolanda Díaz deutete am Dienstag bereits an, dass die Erte-Regelungen in einigen Sektoren auch über Ende September hinaus verlängert werden könnten, „wenn Bedarf besteht“.
Ebenfalls auf der Strecke blieb die Forderung des Ministers, generell die Unternehmen mit einer stärkeren Ermäßigung der Sozialbeiträge zu belohnen, die Mitarbeiter aus der Kurzarbeit wieder in Vollbeschäftigung zurückholen. Somit bleibt diese Regelung auf Unternehmer beschränkt, die den sogenannten besonders geschützten Sektoren angehören. Hier erhalten nun Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten, die Kurzarbeiter zurückholen, in den Monaten Juni, Juli, August und September eine 95-prozentige Beitragsermäßigung. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern erhalten 85 Prozent.
Auch die Hilfen für Selbstständige wurden nach der bestehenden Regelung bis 30. September verlängert.
So bleibt es bei Zugangsbestimmungen wie Umsatzeinbußen in den vergangenen Quartalen sowie dem Einkommensmaximum in den ersten beiden Quartalen 2021. Beibehalten bleibt auch, dass Selbstständigen mit geringem Einkommen die Sozialbeiträge komplett erlassen werden, die Monate aber trotzdem als Beitragsmonate für die spätere Rente gelten.
Auf Basis der Inflationsrate
Einzige Neuerung hier ist eine gestaffelte Ermäßigung der Sozialbeiträge für die Selbstständigen, die bereits von Februar bis Mai unterstützt wurden. Sie erhalten im Juni eine 90-prozentige Ermäßigung. Im Juli sind es 75 Prozent, im August 50 Prozent und im September 25 Prozent. In Sachen Rentenreform konnte Escrivá den Sozialpartnern immerhin ein grundsätzliches Einverständnis abringen. Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeber machen eine Zustimmung aber abhängig vom endgültigen Gesetzestext. Einigkeit herrscht immerhin dahingehend, dass die jährliche Rentenanpassung weiter auf der Basis der Inflationsrate erfolgen soll. Auch, die Optionen für den Vorruhestand zu erschweren und einen späteren Renteneinstieg zu fördern, werden akzeptiert.
Wichtige Fragen bleiben weiter offen. So die Erweiterung der Zahl der Beitragsjahre für die Berechnung der Rentenhöhe sowie der Ersatz für den 2011 eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor unter Berücksichtigung der Lebenserwartung durch einen neuen Mechanismus, der die Generationen gleichstellt.