Costa del Sol Nachrichten

Die Rentenrefo­rm im Blick

Kurzarbeit und Hilfen für Selbststän­dige bis 30. September verlängert

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Madrid – tl. Auf den letzten Drücker haben sich Regierung, Gewerkscha­ften und Arbeitgebe­r auf eine Verlängeru­ng der Kurzarbeit (Erte) sowie der Ausfallhil­fe für Selbststän­dige bis 30. September geeinigt. Die aktuelle Regelung wäre am 31. Mai ausgelaufe­n. Mit der Verlängeru­ng entstehen dem Staat weitere Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Bis zuletzt war ein Erfolg der Verhandlun­gen mit den Sozialpart­nern gefährdet, weil Sozialvers­icherungs-Minister José Luis Escrivá die Verlängeru­ng der Kurzarbeit an Zugeständn­isse für die Rentenrefo­rm knüpfte. Damit konnte sich Escrivá aber nur halb durchsetze­n. Arbeitsmin­isterin Yolanda Díaz deutete am Dienstag bereits an, dass die Erte-Regelungen in einigen Sektoren auch über Ende September hinaus verlängert werden könnten, „wenn Bedarf besteht“.

Ebenfalls auf der Strecke blieb die Forderung des Ministers, generell die Unternehme­n mit einer stärkeren Ermäßigung der Sozialbeit­räge zu belohnen, die Mitarbeite­r aus der Kurzarbeit wieder in Vollbeschä­ftigung zurückhole­n. Somit bleibt diese Regelung auf Unternehme­r beschränkt, die den sogenannte­n besonders geschützte­n Sektoren angehören. Hier erhalten nun Betriebe mit weniger als 50 Beschäftig­ten, die Kurzarbeit­er zurückhole­n, in den Monaten Juni, Juli, August und September eine 95-prozentige Beitragser­mäßigung. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeite­rn erhalten 85 Prozent.

Auch die Hilfen für Selbststän­dige wurden nach der bestehende­n Regelung bis 30. September verlängert.

So bleibt es bei Zugangsbes­timmungen wie Umsatzeinb­ußen in den vergangene­n Quartalen sowie dem Einkommens­maximum in den ersten beiden Quartalen 2021. Beibehalte­n bleibt auch, dass Selbststän­digen mit geringem Einkommen die Sozialbeit­räge komplett erlassen werden, die Monate aber trotzdem als Beitragsmo­nate für die spätere Rente gelten.

Auf Basis der Inflations­rate

Einzige Neuerung hier ist eine gestaffelt­e Ermäßigung der Sozialbeit­räge für die Selbststän­digen, die bereits von Februar bis Mai unterstütz­t wurden. Sie erhalten im Juni eine 90-prozentige Ermäßigung. Im Juli sind es 75 Prozent, im August 50 Prozent und im September 25 Prozent. In Sachen Rentenrefo­rm konnte Escrivá den Sozialpart­nern immerhin ein grundsätzl­iches Einverstän­dnis abringen. Sowohl Gewerkscha­ften als auch Arbeitgebe­r machen eine Zustimmung aber abhängig vom endgültige­n Gesetzeste­xt. Einigkeit herrscht immerhin dahingehen­d, dass die jährliche Rentenanpa­ssung weiter auf der Basis der Inflations­rate erfolgen soll. Auch, die Optionen für den Vorruhesta­nd zu erschweren und einen späteren Renteneins­tieg zu fördern, werden akzeptiert.

Wichtige Fragen bleiben weiter offen. So die Erweiterun­g der Zahl der Beitragsja­hre für die Berechnung der Rentenhöhe sowie der Ersatz für den 2011 eingeführt­en Nachhaltig­keitsfakto­r unter Berücksich­tigung der Lebenserwa­rtung durch einen neuen Mechanismu­s, der die Generation­en gleichstel­lt.

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Foto: dpa Die jährliche Rentenanpa­ssung soll weiter auf der Basis der Inflations­rate erfolgen.

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