Dauerhaftes Mieten-Limit?
Regierung und Partner feilschen um die jährliche Preiserhöhung
Madrid – tl. Für das neue Wohnungsgesetz wird noch um eine Frage gerungen. Dürfen die Mieten in Neuverträgen auch 2024 um drei Prozent steigen, oder soll die Drei-Prozent-Regelung zu einer dauerhaften Einrichtung werden? Dafür plädierten Koalitionspartner Unidas Podemos sowie die katalanischen Linksrepublikaner (ERC) oder die baskischen LinksSeparatisten Bildu.
Die Sozialisten stehen vor einem Dilemma, hätten sie doch gerne das Gesetz jetzt in trockene Tücher gebracht. 2022 und auch für 2023 hatte die Regierung wegen der hohen Inflation und des Ukraine-Kriegs eine Zwei-Prozent-Regelung bei Mieterhöhungen in Neuverträgen verfügt. Die PSOE kann sich vorstellen, die Regelung 2024 fortzusetzen, aber auf drei Prozent zu erhöhen. Was eine Einrichtung anbetrifft, drucksen die Genossen rum. Sie schlagen als Kompromiss vor, die Drei-ProzentRegelung für 2024 einzuführen und für die Folgejahre einen neuen Mietpreisindex festzulegen.
Liberaler Flügel will Indexlösung statt Drei-Prozent-Regelung
Ob der Kompromiss geschluckt wird, ist fraglich. Auch ist völlig unklar, wie mit Neubauten umgegangen wird, deren Wohnungen erstmals auf den Markt kommen. Fest steht, dass die 2019 erfolgte Einführung von Indexmieten – also die jährliche Erhöhung gemäß der Inflationsrate – in Zeiten hoher Teuerung kein geeignetes Instrument für einen ohnehin angespannten Wohnungsmarkt ist. Eine Drei-Prozent-Regelung wäre auch kein Streitthema gewesen, hätte nicht der Wirtschaftsflügel unter Ministerin Nadia Calviño stattdessen die Ausarbeitung eines neue Indexes propagiert. Das allerdings stieß auf breite Ablehnung.
Unterdessen hat die Vereinigung der Mietwohnungseigentümer (Asval) wegen der von der Regierung verfügten Zwei-Prozent-Regelung rund 2.000 Vermögensforderungen an das Ministerium für Transport, Mobilität und städtische Agenda gestellt. Die Vermietervereinigung hat rund 6.000 Mitglieder, die über 60.000 Mietwohnungen verfügen.