IRPF-Termine stehen fest
Die wichtigsten Termine sowie einige Neuerungen und Tipps zur Einkommensteuererklärung IRPF für das Jahr 2022
Bald wird es wieder ernst für Steuerpflichtige: Alle physischen Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Spanien und einem gewissen Einkommen sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2023 ihre Einkommensteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2022 abzugeben. Diese kann online über die Website der Steuerbehörde, telefonisch oder persönlich eingereicht werden.
Wichtige Termine
Nach wie vor gilt es, einige Termine zu beachten: Ab dem 11. April können Steuerpflichtige den Entwurf der Einkommensteuer-Erklärung (Borrador) online über die Plattform „Servicio tramitación de borrador / declaración IRPF (kurz: Renta Web)“abrufen, ändern, beziehungsweise bestätigen und einreichen. Für die Online-Modalität muss wie immer die Website der Steuerbehörde unter https://sede. agenciatributaria.gob.es oder die Smartphone-App aufgerufen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, aber es wird ein elektronischer Personalausweis, ein elektronisches Zertifikat, die Cl@ve-PIN oder eine
Referenznummer benötigt. Wer die „Renta 2022“telefonisch abwickeln möchte, kann dies ab dem 5. Mai tun. Dafür muss ein Termin mit dem Finanzamt vereinbart werden. Terminanfragen sind vom 3. Mai bis 29. Juni möglich. Einige Wochen später, ab dem 1. Juni ist es dann möglich, die Einkommensteuererklärung persönlich in einer Außenstelle der Agencia Tributaria oder einer Einrichtung, mit der die Steuerbehörde zusammenarbeitet, abzugeben. Anmeldung für einen Termin sind hier vom 25. Mai bis 29. Juni möglich.
Für eine telefonische oder persönliche Vorsprache bei der Steuerbehörde können Termine über das Internet oder unter den folgenden Telefonnummern vereinbart werden: 91 535 73 26 / 901 12 12 12 24 oder 91 553 00 71 / 901 22 33 44.
Letzter Tag, an dem die Steuererklärung mit Lastschriftverfahren eingereicht werden kann, ist Dienstag, 27. Juni. Für die übrigen Steuererklärungen endet die Abgabefrist nur drei Tage später: am Freitag, 30. Juni.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung hängt von dem Jahreseinkommen und der Anzahl der Arbeitgeber ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2022 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler oder 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahlern erhalten hat, muss die Erklärung in diesem Jahr abgeben.
Das Gleiche gilt beispielsweise für Rentenbezieher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeitig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „zwei Lohnzahler“.
Weitere Infos & Änderungen
Wie jedes Jahr gibt es auch für diese Steuerkampagne einige Neuerungen.
Einkommen von 200.000 bis
300.000 Euro: Die Besteuerung von Kapitaleinkünften über 200.000 Euro wird um einen Punkt auf 27 Prozent angehoben, und die für Kapitalerträge über 300.000 Euro auf 28 Prozent, al
so um weitere zwei Punkte.
Individuelle Altersvorsorge (Plan de pensión individual):
Für das Jahr 2022 beträgt der abzugsfähige Beitrag 1.500 Euro für Angestellte, 500 Euro weniger als im Vorjahr. Für Selbstständige gilt im Prinzip die gleiche Grenze, aber es gibt einen Unterschied: Sie können weitere 4.250 Euro hinzufügen, wenn die Altervorsorgen von „asociaciones de autónomos“, also Vereinigungen von Selbstständigen gefördert werden. Das bedeutet, dass ein Selbständiger im Jahr 2023 maximal 5.750 Euro geltend machen kann.
Große Vermögen: Die von der Zentralregierung beschlossene neue Steuer wird ab 2022 für Personen mit einem Nettovermögen von mehr als drei Millionen Euro gelten. Die Steuer auf große Vermögen ist in drei Stufen unterteilt: Zwischen 3 und 5 Millionen Euro Nettovermögen werden 1,7 Prozent gezahlt, zwischen 5 und 10 Millionen 2,1 Prozent und über 10 Millionen 3,5 Prozent. Familien und pflegebedürftige Personen: Für jedes leibliche oder adoptierte Kind unter drei Jahren können 1.200 Euro pro Jahr abgezogen werden. Wenn pflegebedürftige Person betreut werden müssen, sind bis zu 1.150 Euro absetzbar, wenn das Familienmitglied über 65 Jahre alt ist und einen Behinderungsgrad von 33 Prozent oder mehr besteht. Bei über 75 Jahren beträgt die Steuerermäßigung bis zu 2.550 Euro. Dazu ist eine Bescheinigung erforderlich, dass die unterhaltsberechtigte Person über ein Einkommen von weniger als 8.000 Euro verfügt.
Spenden: Werden Spenden an staatlich anerkannte Vereine und
Einrichtungen getätigt, können diese beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das können NGOs, Sportverbände, das Rote Kreuz, ONCE, öffentliche Universitäten oder öffentliche Forschungseinrichtungen sein. Kryptowährungen: Wenn das Ergebnis des Verkaufs und/oder des Handels mit Kryptowährungen in Form von Kapitalgewinnen positiv ist, müssen diese Gewinne
besteuert werden.
Das Prinzip der progressiven Besteuerung gilt auch für Kryptowährungen, was bedeutet, dass die entsprechende persönliche Einkommenssteuer ebenfalls in Stufen unterteilt ist. Gewinne bis zu 6.000 Euro werden mit 19 Prozent besteuert, zwischen 6.001 und 50.000 Euro mit 21 Prozent und von 50.001 Euro bis 200.000 Euro mit 23 Prozent. Bei Gewinnen ab
200.000 Euro kommt eine besondere Steuerklasse von 26 Prozent zum Tragen.
Personen, die Kryptowährungen im Ausland deponiert haben, sind verpflichtet, die von ihnen gehaltenen virtuellen Währungen mittels des Formulars 720, auch bekannt als Informationserklärung über Vermögen und Rechte im Ausland, zu melden. In dieser Erklärung müssen alle Kryptowährungen
angegeben werden, die am 31. Dezember des Vorjahres gehalten wurden, sofern ihr Wert 50.000 Euro übersteigt.
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Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden:
Wenn eine Immobilie energetisch saniert werden muss, können die Investitionen geltend gemacht werden und zwar bis zu 60 Prozent, maximal zwischen 5.000 und 7.500 Euro pro Jahr, bei der Einkommensteuer und bis zu 50 Prozent bei der Grundsteuer (IBI). Der IRPF-Abzug kann von all denjenigen in Anspruch genommen werden, die vor dem 31. Dezember 2024 Arbeiten zur energetischen Verbesserungen an ihrer Immobilie durchgeführt haben.
Allein oder mit Beratung
Steuerzahler, die keine komplizierte Einkommenssteuererklärung abzugeben haben, können per Internet den mit den bekannten Daten aus den Vorjahren vorgefertigten Entwurf bestätigen und so einfach und schnell zu einer möglichen Rückzahlung gelangen. Wer eine etwas komplizierte Steuererklärung abzugeben hat, sollte bis zur persönlichen Terminvergabe warten oder aber einen Steuerberater konsultieren.