Ernster Respekt vor Beschwerdeweg
Leserbrief zum Thema „Ärger mit spanischen Dienstleistern“
Wir alle haben sicherlich diese Erfahrung einmal oder auch mehrfach schon erleben „dürfen“oder müssen? Sei es mit Reklamationen bei Handwerkern, mit überhöhten Bearbeitungsgebühren bei Banken, sonstigen Dienstleistern, die ihren Zusagen nicht nachkamen oder bei Vermietungsbüros, die nur ihre Maklercourtage im Auge hatten.
Eine Bekannte hatte vor 18 Monaten für viel Geld eine neue Küche installieren lassen, dann ging die Spülmaschine kaputt und der leidige spanische Kundendienst blieb trotz sofortiger Zusage fern. Also wieder in das ausführende Geschäft, es wurde schlicht „vergessen“und es zog sich sehr zäh dahin, dann bekam die junge Frau den Hinweis auf den spanischen Verbraucherschutz und das Recht auf Reklamationen und Beschwerden. Denn was in Deutschland, Österreich oder der Schweiz undenkbar scheint, ist in Spanien eine echte Geheimwaffe: „Hojas de Reclamaciones“, die amtlich beglaubigten Beschwerdeblätter in ganz Spanien!
Dies ist für alle berechtigten Dinge des täglichen Lebens anwendbar, wie ein unfreundlicher Kellner, schlechtes oder überteuertes Essen, das Hotelzimmer schmuddelig und wenn der Portier unverschämt ist. Auch bei dem leidigen Thema der nicht zurückbezahlten Kaution bei Vermietungsbüros, das muss sich niemand in Spanien gefallen lassen!
Jeder spanische Betrieb und Dienstleister (Hotel, Supermarkt, Handwerker, Apotheke, Café, Autovermieter, Makler, Wohnungsvermieter
ect.) muss nummerierte und amtlich beglaubigte Beschwerdeblätter (Hojas de Reclamaciones) vorrätig haben und sie dem Kunden/Gast auf Wunsch aushändigen.
Die amtlichen spanischen Beschwerdeblätter bestehen aus einem weißen Original und drei farbigen Durchschreibeblättern. Wer in Spanien mit einer Leistung nicht zufrieden ist, schreibt seine Beschwerde, in Deutsch oder Spanisch, auf ein „Hoja de Reclamationes“,
übergibt die rosafarbene Kopie dem Geschäftsführer des Betriebes und schickt das weiße Original an die regionale Verbraucherbehörde OMIC, deren Adresse aufgedruckt ist! Sollte die Firma Ihnen das Formular nicht aushändigen wollen, dann können Sie es mit der heranzuziehenden Polizei einfordern.
Unsere Bekannte bekam nach Ansuchen und Herausgabe der „Hoja de Reclamaciones“sofort den Handwerker gesandt und ein mehrseitiges
Uns persönlich gelang damit, bei einem Maklerbüro nach fünfmaliger vergeblicher Anmahnung des fälligen Mietvertrages eine sofortige Kontaktaufnahme. Unsere Friseuse bestätigte uns den doch sehr ernsten Respekt vor diesem Beschwerdeweg. Scheuen Sie sich nicht ihr Recht einzufordern!
Entschuldigungsschreiben.