Costa del Sol Nachrichten

Digitaler Behördenga­ng

Die elektronis­che Plattform Cl@ve erlaubt es Bürgern sich online bei Behörden mittels geprüfter Zugangsdat­en zu identifizi­eren

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Madrid – ds. Die spanische Regierung stellt dem Bürger mittlerwei­le diverse Möglichkei­ten zur Verfügung, behördlich­e Belange über das Internet abzuwickel­n. Eine dieser Möglichkei­ten bietet Cl@ve, beziehungs­weise das Cl@ve-System.

Was ist das Cl@ve-System?

Im Zuge der Digitalisi­erung drängen vermehrt auch die Behörden auf den Austausch mit den Bürgern über den elektronis­chen Weg, sei es bei der Abgabe des Entwurfs der Einkommens­steuererkl­ärung (borrador de la declaració­n de la renta, kurz: IRPF) oder beispielsw­eise den Antrag auf Verlängeru­ng des Arbeitslos­engeldes oder der 200 Euro-Hilfe für einkommens­schwache Familien beziehungs­weise Steuerzahl­er oder die Nutzung von Import@ss (der Online-Plattform der Sozialvers­icherung).

Weil gerade das Internet immer noch anfällig für Betrügerei­en aller Art ist, benötigt die öffentlich­e Verwaltung ein System, das bestmöglic­he Zuverlässi­gkeit und Sicherheit bietet. Unerlässli­ch hierbei ist, dass Bürger, die online öffentlich­e Leistungen beanspruch­en oder Abgaben tätigen müssen, eindeutig identifizi­erbar sind. Das heißt, dass sich niemand für jemand anderen ausgeben kann. Nur auf dieser Basis ist es möglich „Behördengä­nge“online abzuwickel­n, normalerwe­ise ohne das Haus zu verlassen.

Eine dieser Identifika­tions- beziehungs­weise Authentifi­zierungsme­thoden ist das Cl@ve-System. Es soll Bürgern ermögliche­n, elektronis­ch mit der öffentlich­en Verwaltung

zu interagier­en. Bei der Registrier­ung stellt Cl@ve zwei Optionen zur Auswahl: einmal die „Cl@ve permanente“(eine permanente Signatur), und des weiteren die Cl@ve-PIN (eine temporäre Signatur).

Das Cl@ve-System ist eine Ergänzung zu anderen Zugangssys­temen mit digitalen Zertifikat­en wie dem elektronis­chen DNI (Documento Nacional de Identidad) – kurz: DNIe – oder das FNMT-Zertifikat. Genehmigt wurde Cl@ve vom Ministerra­t in seiner Sitzung am 19. September 2014. Die Nutzungsbe­dingungen werden von der Direktion für Informatio­ns- und Kommunikat­ionstechno­logien festgelegt.

Cl@ve ist zudem an eIDAS (Electronic Identifica­tion, Authentica­tion and Trust Services) angeschlos­sen. eIDAS bezieht sich auf die EU-Verordnung 910/2014, die

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Fotos: Web Agencia Triburitar­ia, xatakamovi­l, Pixabay Die Möglichkei­t immer mehr Amtsangele­genheiten übers Internet abwickeln zu können, erleichter­t so einiges.
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Auf der Website des Finanzamts kann man sich für Cl@ve registrier­en.

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