Digitaler Behördengang
Die elektronische Plattform Cl@ve erlaubt es Bürgern sich online bei Behörden mittels geprüfter Zugangsdaten zu identifizieren
Madrid – ds. Die spanische Regierung stellt dem Bürger mittlerweile diverse Möglichkeiten zur Verfügung, behördliche Belange über das Internet abzuwickeln. Eine dieser Möglichkeiten bietet Cl@ve, beziehungsweise das Cl@ve-System.
Was ist das Cl@ve-System?
Im Zuge der Digitalisierung drängen vermehrt auch die Behörden auf den Austausch mit den Bürgern über den elektronischen Weg, sei es bei der Abgabe des Entwurfs der Einkommenssteuererklärung (borrador de la declaración de la renta, kurz: IRPF) oder beispielsweise den Antrag auf Verlängerung des Arbeitslosengeldes oder der 200 Euro-Hilfe für einkommensschwache Familien beziehungsweise Steuerzahler oder die Nutzung von Import@ss (der Online-Plattform der Sozialversicherung).
Weil gerade das Internet immer noch anfällig für Betrügereien aller Art ist, benötigt die öffentliche Verwaltung ein System, das bestmögliche Zuverlässigkeit und Sicherheit bietet. Unerlässlich hierbei ist, dass Bürger, die online öffentliche Leistungen beanspruchen oder Abgaben tätigen müssen, eindeutig identifizierbar sind. Das heißt, dass sich niemand für jemand anderen ausgeben kann. Nur auf dieser Basis ist es möglich „Behördengänge“online abzuwickeln, normalerweise ohne das Haus zu verlassen.
Eine dieser Identifikations- beziehungsweise Authentifizierungsmethoden ist das Cl@ve-System. Es soll Bürgern ermöglichen, elektronisch mit der öffentlichen Verwaltung
zu interagieren. Bei der Registrierung stellt Cl@ve zwei Optionen zur Auswahl: einmal die „Cl@ve permanente“(eine permanente Signatur), und des weiteren die Cl@ve-PIN (eine temporäre Signatur).
Das Cl@ve-System ist eine Ergänzung zu anderen Zugangssystemen mit digitalen Zertifikaten wie dem elektronischen DNI (Documento Nacional de Identidad) – kurz: DNIe – oder das FNMT-Zertifikat. Genehmigt wurde Cl@ve vom Ministerrat in seiner Sitzung am 19. September 2014. Die Nutzungsbedingungen werden von der Direktion für Informations- und Kommunikationstechnologien festgelegt.
Cl@ve ist zudem an eIDAS (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) angeschlossen. eIDAS bezieht sich auf die EU-Verordnung 910/2014, die