Bunte Wahlzettel
Am 28. Mai werden Stadt- und Gemeinderäte gewählt – Auch gemeldete EU-Ausländer dürfen mitentscheiden
Alicante – red. Wer hat künftig das Sagen im Rathaus? Wie setzt sich der Stadtrat zusammen? Wer setzt die Akzente für die kommenden vier Jahre? Darüber entscheiden die Wähler am 28. Mai – auch gemeldete EU-Ausländer können mitentscheiden. Die Residenten haben ein nicht zu verachtendes Stimmpotenzial bei der Kommunalwahl: Laut Angaben des Nationalen Statistikamts (INE) leben aktuell rund 114.834 gemeldete EU-Bürger in der Provinz Alicante, in der Provinz Málaga 92.944 und immerhin 28.849 in der Region Murcia.
Die Parteien haben inzwischen ihre Personalplanung abgeschlossen und die Kandidatenlisten dem Wahlausschuss präsentiert. Wer am 28. Mai ins Rennen geht, steht also fest. Jetzt wird Wahlkampf gemacht. Die heiße Phase beginnt am 12. Mai. Der offizielle Wahlkampf dauert bis einschließlich des Freitags vor der Wahl. Der Samstag vor dem Wahlsonntag ist der sogenannte „Día de reflexión“, der Tag zum Nachdenken. Frei von
werbenden Einflüssen der Parteien soll der Wähler in Ruhe seine Entscheidung treffen können.
Während des Wahlkampfs wird auch um die Stimmen der Ausländer gebuhlt, die in manchen Orten sogar (über) die Hälfte der Bürger stellen, wie etwa in L’Alfàs del Pi oder Llíber in der Provinz Alicante.
Ein Anteil allerdings, der über die wahre Wahlbereitschaft an der Küste hinwegtäuscht. Die Zahl der wahlberechtigten Ausländer, die tatsächlich rechtzeitig – die Frist war Ende Januar – ihren Wahlwillen bekundet haben und sich in die Wählerlisten in ihren Gemeinden hat eintragen lassen, liegt nach An
gaben des Nationalen Wahlamts (Oficina del Censo Electoral) in der Provinz Alicante nur bei 43.500, in Málaga bei 26.430 und in Murcia bei 10.760. Die Zahlen sind wesentlich niedriger als bei den letzten Kommunalwahlen 2019, weil diesmal die Engländer wegen des Brexit nicht wählen dürfen.
Trotzdem: Die Parteien tragen vor allem in Orten mit einem hohen Anteil an ausländischer Bevölkerung diesem Stimmenpotenzial Rechnung und haben auch Residenten als Kandidaten angeworben. Einige von ihnen stehen auch auf Listenplätzen, die einen Einzug in den neuen Stadt- und Gemeinderat realistisch erscheinen lassen.
Allerdings ist bei der Gesamtzahl an ausländischen Kandidaten im Vergleich zu vergangenen Kommunalwahlen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Auch Wählergruppierungen, auf deren Listen Ausländer dominieren, treten weniger häufig an als noch vor vier Jahren.
Alle Parteilisten mit ihren einzelnen Kandidaten sind im jeweiligen Provinzanzeiger (BOP) abrufbar. Der für Alicante findet sich unter https://bit.ly/2PIeIeF. Unter Eingabe des jeweiligen Ortsnamens als Suchbegriff kann man sich in dem mehr als 500 Seiten langen Dokument leicht zurechtfinden.
Verhalten im Wahllokal
Jeder Wähler muss für den Gang zur Urne die Wahlbenachrichtigung, auf der das zugewiesene Wahllokal angegeben ist, dabeihaben und sich ausweisen können. Dazu dienen Reisepass, Personalausweis oder spanischer Führerschein mit Foto. Sehr wichtig: Es dürfen nur Originale, also keine
Kopien dieser Dokumente vorgelegt werden.
Der Wähler begibt sich im Wahllokal zunächst in die Wahlkabine. Dort liegt ein Stapel von Umschlägen für die Kommunalwahl bereit (Elecciones municipales). Neben den Umschlägen liegen die entsprechenden Wahlzettel der einzelnen Parteien und Gruppierungen. Man nimmt sich den Wahlzettel seiner Partei und steckt ihn in den Kommunalwahl-Umschlag. Es wird also nichts angekreuzt oder angestrichen.
Immer darauf achten, dass man auch wirklich nur die Zettel für die „Elecciones municipales“nimmt – gleichzeitig findet am 28. Mai in
Spanien nämlich noch die Landtagswahl statt, bei der europäische Residenten nicht wählen können. Die Europawahl, an der EU-Ausländer dann wieder teilnehmen dürfen, ist erst wieder für Mai 2024 geplant.
Wer im Wahllokal nicht unbedingt Wert auf Geheimhaltung seiner Wahlentscheidung legt und vor der Wahlkabine nicht warten will, kann sich auch auf Tischen daneben bedienen. Auf ihnen liegen
ebenfalls die Umschläge und Wahlzettel bereit.
Mit dem Umschlag wendet man sich nun an den Wahlvorstand. Dort folgt die Prüfung der Identität und der Wahlberechtigung.
Die Wähler übergeben den Umschlag dann an den Vorsitzenden des Wahllokals. Dieser spricht laut den Namen des Wählers aus, sagt dann „vota!“(wählt!) und steckt den Umschlag in die entsprechende Urne.
Vorsicht: Die Stimme ist ungültig, wenn der Umschlag mehr als einen Wahlzettel enthält. Oder auch, wenn auf dem jeweiligen Wahlzettel etwa Namen handschriftlich ergänzt oder gestrichen wurden.
Geheimhaltung bei der Wahl ist nicht verpflichtend
Rotes Kreuz zögert noch
Nach jetzigem Stand wird das spanische Rote Kreuz bei diesen Kommunalund Europawahlen nicht zur Verfügung stehen, um Wähler, die nicht gut zu Fuß sind, ins Wahllokal zu bringen. Das könnte sich aber in den nächsten Wochen noch ändern. Denn die Sache ist noch nicht endgültig entschieden.