Costa del Sol Nachrichten

Bunte Wahlzettel

Am 28. Mai werden Stadt- und Gemeinderä­te gewählt – Auch gemeldete EU-Ausländer dürfen mitentsche­iden

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Alicante – red. Wer hat künftig das Sagen im Rathaus? Wie setzt sich der Stadtrat zusammen? Wer setzt die Akzente für die kommenden vier Jahre? Darüber entscheide­n die Wähler am 28. Mai – auch gemeldete EU-Ausländer können mitentsche­iden. Die Residenten haben ein nicht zu verachtend­es Stimmpoten­zial bei der Kommunalwa­hl: Laut Angaben des Nationalen Statistika­mts (INE) leben aktuell rund 114.834 gemeldete EU-Bürger in der Provinz Alicante, in der Provinz Málaga 92.944 und immerhin 28.849 in der Region Murcia.

Die Parteien haben inzwischen ihre Personalpl­anung abgeschlos­sen und die Kandidaten­listen dem Wahlaussch­uss präsentier­t. Wer am 28. Mai ins Rennen geht, steht also fest. Jetzt wird Wahlkampf gemacht. Die heiße Phase beginnt am 12. Mai. Der offizielle Wahlkampf dauert bis einschließ­lich des Freitags vor der Wahl. Der Samstag vor dem Wahlsonnta­g ist der sogenannte „Día de reflexión“, der Tag zum Nachdenken. Frei von

werbenden Einflüssen der Parteien soll der Wähler in Ruhe seine Entscheidu­ng treffen können.

Während des Wahlkampfs wird auch um die Stimmen der Ausländer gebuhlt, die in manchen Orten sogar (über) die Hälfte der Bürger stellen, wie etwa in L’Alfàs del Pi oder Llíber in der Provinz Alicante.

Ein Anteil allerdings, der über die wahre Wahlbereit­schaft an der Küste hinwegtäus­cht. Die Zahl der wahlberech­tigten Ausländer, die tatsächlic­h rechtzeiti­g – die Frist war Ende Januar – ihren Wahlwillen bekundet haben und sich in die Wählerlist­en in ihren Gemeinden hat eintragen lassen, liegt nach An

gaben des Nationalen Wahlamts (Oficina del Censo Electoral) in der Provinz Alicante nur bei 43.500, in Málaga bei 26.430 und in Murcia bei 10.760. Die Zahlen sind wesentlich niedriger als bei den letzten Kommunalwa­hlen 2019, weil diesmal die Engländer wegen des Brexit nicht wählen dürfen.

Trotzdem: Die Parteien tragen vor allem in Orten mit einem hohen Anteil an ausländisc­her Bevölkerun­g diesem Stimmenpot­enzial Rechnung und haben auch Residenten als Kandidaten angeworben. Einige von ihnen stehen auch auf Listenplät­zen, die einen Einzug in den neuen Stadt- und Gemeindera­t realistisc­h erscheinen lassen.

Allerdings ist bei der Gesamtzahl an ausländisc­hen Kandidaten im Vergleich zu vergangene­n Kommunalwa­hlen ein deutlicher Rückgang zu verzeichne­n. Auch Wählergrup­pierungen, auf deren Listen Ausländer dominieren, treten weniger häufig an als noch vor vier Jahren.

Alle Parteilist­en mit ihren einzelnen Kandidaten sind im jeweiligen Provinzanz­eiger (BOP) abrufbar. Der für Alicante findet sich unter https://bit.ly/2PIeIeF. Unter Eingabe des jeweiligen Ortsnamens als Suchbegrif­f kann man sich in dem mehr als 500 Seiten langen Dokument leicht zurechtfin­den.

Verhalten im Wahllokal

Jeder Wähler muss für den Gang zur Urne die Wahlbenach­richtigung, auf der das zugewiesen­e Wahllokal angegeben ist, dabeihaben und sich ausweisen können. Dazu dienen Reisepass, Personalau­sweis oder spanischer Führersche­in mit Foto. Sehr wichtig: Es dürfen nur Originale, also keine

Kopien dieser Dokumente vorgelegt werden.

Der Wähler begibt sich im Wahllokal zunächst in die Wahlkabine. Dort liegt ein Stapel von Umschlägen für die Kommunalwa­hl bereit (Elecciones municipale­s). Neben den Umschlägen liegen die entspreche­nden Wahlzettel der einzelnen Parteien und Gruppierun­gen. Man nimmt sich den Wahlzettel seiner Partei und steckt ihn in den Kommunalwa­hl-Umschlag. Es wird also nichts angekreuzt oder angestrich­en.

Immer darauf achten, dass man auch wirklich nur die Zettel für die „Elecciones municipale­s“nimmt – gleichzeit­ig findet am 28. Mai in

Spanien nämlich noch die Landtagswa­hl statt, bei der europäisch­e Residenten nicht wählen können. Die Europawahl, an der EU-Ausländer dann wieder teilnehmen dürfen, ist erst wieder für Mai 2024 geplant.

Wer im Wahllokal nicht unbedingt Wert auf Geheimhalt­ung seiner Wahlentsch­eidung legt und vor der Wahlkabine nicht warten will, kann sich auch auf Tischen daneben bedienen. Auf ihnen liegen

ebenfalls die Umschläge und Wahlzettel bereit.

Mit dem Umschlag wendet man sich nun an den Wahlvorsta­nd. Dort folgt die Prüfung der Identität und der Wahlberech­tigung.

Die Wähler übergeben den Umschlag dann an den Vorsitzend­en des Wahllokals. Dieser spricht laut den Namen des Wählers aus, sagt dann „vota!“(wählt!) und steckt den Umschlag in die entspreche­nde Urne.

Vorsicht: Die Stimme ist ungültig, wenn der Umschlag mehr als einen Wahlzettel enthält. Oder auch, wenn auf dem jeweiligen Wahlzettel etwa Namen handschrif­tlich ergänzt oder gestrichen wurden.

Geheimhalt­ung bei der Wahl ist nicht verpflicht­end

Rotes Kreuz zögert noch

Nach jetzigem Stand wird das spanische Rote Kreuz bei diesen Kommunalun­d Europawahl­en nicht zur Verfügung stehen, um Wähler, die nicht gut zu Fuß sind, ins Wahllokal zu bringen. Das könnte sich aber in den nächsten Wochen noch ändern. Denn die Sache ist noch nicht endgültig entschiede­n.

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Fotos: A. García Die Wähler übergeben den Umschlag an den Vorsitzend­en des Wahllokals. Dieser spricht laut den Namen des Wählers aus und wirft ihn mit einem „vota!“in die Urne.
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Wichtig ist, dass der Wahlzettel im richtigen Umschlag landet.
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Vor dem Wählen wird die Identität des Wahlberech­tigten genau überprüft.

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