Briefwahl beantragen
Bis 18. Mai Unterlagen bei Correos abholen
Alicante – ms. Wer als EUAusländer in Spanien gemeldet ist, seinen Wahlwillen rechtzeitig bekundet hat und am Wahltag am 28. Mai nicht vor Ort ist, kann von seinem Briefwahlrecht Gebrauch machen. Bis zum 18. Mai kann man die Briefwahlpapiere unter www.correos.es anfordern oder die dafür notwendigen Unterlagen in jedem spanischen Postbüro abholen. Im Folgenden wird Schritt für Schritt erklärt, wie es geht:
Fragen Sie bei Correos nach dem Antragsformular, der „Solicitud de voto por correo“und füllen Sie sie – wenn Sie möchten in Ruhe zu Hause – aus.
Das ausgefüllte Formular muss anschließend wieder bei Correos abgegeben werden, dafür müssen Sie sich ausweisen. Der Postbeamte akzeptiert den Personalausweis oder Pass in Kombination mit der NIE-Nummer oder einen spanischen Führerschein mit Foto und dem NIE-Dokument. Unbedingt die Originale mitbringen, Ausweiskopien gelten nicht!
Bis 21. Mai schickt das Wahlbüro der jeweiligen Provinz die Briefwahlunterlagen per Einschreiben an die von Ihnen angegebene Adresse. Diese muss in Spanien liegen, eine Briefwahl für nichtspanische Staatsbürger ist vom Ausland aus nicht möglich. Erreicht Sie der Postbote zweimal nicht, werden die Wahlunterlagen zur Abholung bei der Post hinterlegt.
Bis 24. Mai muss der Umschlag, der an den Wahlausschuss (Mesa electoral) adressiert ist, wieder in jedem beliebigen Correos-Büro abgegeben werden. In den großen Umschlag kommt erstens der in den Unterlagen enthaltene Nachweis über die Einschreibung ins Wahlregister und zweitens der Wahlumschlag mit dem gewünschten Wahlzettel, den Sie zuvor
ausgesucht haben.
Wer die Formulare aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst abgeben kann, benötigt ein ärztliches
Attest, das bereits bei Beantragung der Briefwahl beigelegt wird. So kann eine notariell autorisierte Person den Umschlag für Sie abgeben.