Erstmals Gefängnis für Wasserdiebe
Fünf Geschwister klauten dreist Grundwasser aus Doñana – Staatsanwalt warnt auch Politik
Sevilla – mar. Während Andalusiens Landesregierung trotz auch internationaler Proteste daran festhält, per Gesetz die Zahl der Landwirte mit Bewässerungsrechten im Naturpark Doñana bald um rund 1.400 zu vergrößern und damit auch jahrzehntelangen Wasserklau nachträglich zu legalisieren, hat ein Gericht erstmals das illegale Abzapfen von Grundwasser aus dem Nationalpark mit einer Haftstrafe belegt. Das Strafgericht 14 von Sevilla hat fünf Geschwister zu Gefängnisstrafen
von je dreieinhalb Jahren – und damit ohne Aussetzung zur Bewährung – und einer Entschädigungszahlung von 2 Millionen Euro verurteilt.
Mit voller Absicht
Sie besitzen 456 Hektar Land im Naturpark und Wasserrechte für 3,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus einer begrenzten Zahl von Brunnen. Der Richter stellte im Verfahren fest, dass die Fünf „mit voller Absicht und bei klarem
Wissen“und „mit dreister Gleichgültigkeit über den Schaden für das Naturgebiet“, über mindestens zehn Jahre die Wassermengen mit mehreren Millionen Kubikmetern überschritten hätten und zudem illegale Brunnen betrieben.
Allein 2009 hätten sie das Doppelte an Wasser entnommen wie erlaubt und 2015 zudem Siegel von geschlossenen Brunnen und Leitungen gebrochen. Einer der Angeklagten habe im Prozess gemeint, man hätte dem sterbenden
Naturpark Doñana eigentlich nur einen Gefallen getan.
Zeitgleich hat die Generalstaatsanwaltschaft in Madrid erklärt, künftig auch gezielt Unternehmen und öffentliche Organe verfolgen zu wollen, die Grundwasser aus Doñana missbräuchlich verwenden. Das ist ein judikativer Fingerzeig an die andalusische Landesregierung und verweist auf eine baldige juristische wie politische Eskalation der Wasserfrage rund um das Weltkulturerbe.