Costa del Sol Nachrichten

Erstmals Gefängnis für Wasserdieb­e

Fünf Geschwiste­r klauten dreist Grundwasse­r aus Doñana – Staatsanwa­lt warnt auch Politik

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Sevilla – mar. Während Andalusien­s Landesregi­erung trotz auch internatio­naler Proteste daran festhält, per Gesetz die Zahl der Landwirte mit Bewässerun­gsrechten im Naturpark Doñana bald um rund 1.400 zu vergrößern und damit auch jahrzehnte­langen Wasserklau nachträgli­ch zu legalisier­en, hat ein Gericht erstmals das illegale Abzapfen von Grundwasse­r aus dem Nationalpa­rk mit einer Haftstrafe belegt. Das Strafgeric­ht 14 von Sevilla hat fünf Geschwiste­r zu Gefängniss­trafen

von je dreieinhal­b Jahren – und damit ohne Aussetzung zur Bewährung – und einer Entschädig­ungszahlun­g von 2 Millionen Euro verurteilt.

Mit voller Absicht

Sie besitzen 456 Hektar Land im Naturpark und Wasserrech­te für 3,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus einer begrenzten Zahl von Brunnen. Der Richter stellte im Verfahren fest, dass die Fünf „mit voller Absicht und bei klarem

Wissen“und „mit dreister Gleichgült­igkeit über den Schaden für das Naturgebie­t“, über mindestens zehn Jahre die Wassermeng­en mit mehreren Millionen Kubikmeter­n überschrit­ten hätten und zudem illegale Brunnen betrieben.

Allein 2009 hätten sie das Doppelte an Wasser entnommen wie erlaubt und 2015 zudem Siegel von geschlosse­nen Brunnen und Leitungen gebrochen. Einer der Angeklagte­n habe im Prozess gemeint, man hätte dem sterbenden

Naturpark Doñana eigentlich nur einen Gefallen getan.

Zeitgleich hat die Generalsta­atsanwalts­chaft in Madrid erklärt, künftig auch gezielt Unternehme­n und öffentlich­e Organe verfolgen zu wollen, die Grundwasse­r aus Doñana missbräuch­lich verwenden. Das ist ein judikative­r Fingerzeig an die andalusisc­he Landesregi­erung und verweist auf eine baldige juristisch­e wie politische Eskalation der Wasserfrag­e rund um das Weltkultur­erbe.

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