Neue Steuerformulare für virtuelle Währungen
Kryptowährungen im Ausland müssen von Privatpersonen über das Formular 721 gemeldet werden
– ds. Ab 2023 müssen im Ausland deponierte Kryptowährungen dem spanischen Finanzamt gemeldet werden. Dafür gibt es nun das Formular 721. Das bisherige Formular 720 – das sich an Steuerzahler in Spanien richtet, deren Vermögenswerte sich im Ausland befinden und 50.000 Euro zum 31. Dezember des zu deklarierenden Jahres übersteigen – berücksichtigt nicht, die Handhabung von Kryptowährungen wie Bitcoin. Aus diesem Grund hat das spanische Finanzministerium gleich drei neue Formulare, nämlich die Modelos 721, 172 und 173 entworfen.
Formular 172 ist eine Informationsmeldung über Guthaben in virtuellen Währungen. Die Formalitäten für dieses Modell werden erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Modelo 172 richtet sich an „in Spanien ansässige Personen und Einrichtungen sowie im spanischen Hoheitsgebiet befindliche Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Personen oder Einrichtungen, die
Dienstleistungen zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel für Dritte, zur Aufbewahrung und zum Transfer virtueller Währungen erbringen, unabhängig davon, ob diese Dienstleistung hauptberuflich oder im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht wird. Sie sind verpflichtet, den Steuerbehörden Informationen über alle von ihnen verwahrten virtuellen Währungen zu übermitteln, und insbesondere Informationen über die Guthaben in jeder einzelnen virtuellen Währung und gegebenenfalls in gesetzlichen Zahlungsmitteln, sowie die Identität der Inhaber, der befugten Personen oder der Begünstigten der Guthaben mitzuteilen.“
Das Formular 173 holt Auskunft über Transaktionen mit virtuellen Währungen ein und richtet sich wie das Formular 172 an Unternehmen des Sektors. Anstatt Auskunft über Guthaben zu geben müssen die Transaktionen angegeben werden.
Für Privatpersonen, die in Spanien ansässig sind, ist aber allein
das Formular 721 ausschlaggebend. Es übermittelt Informationen über Kryptowährungen im Ausland, so wie es das besagte Formular 720 für andere Finanzanlagen und Investitionen tut.
Die im Formblatt 721 zu machenden Angaben stehen im Zusammenhang mit der 18. Zusatzbestimmung des Gesetzes 58/2003, Allgemeines Steuergesetz, die vorsieht, dass die Steuerpflichtigen der Steuerverwaltung Angaben zu den im Ausland befindlichen virtuellen Währungen machen müssen, deren Inhaber, Nutznießer oder Bevollmächtigter sie sind oder über die sie in irgendeiner Form verfügungsberechtigt sind. Das schließt auch virtuelle Währungen ein, die von Personen oder Einrichtungen verwaltet werden, die private kryptografische Schlüsselverwahrungsdienste im Namen von Dritten für die Lagerung, Verwahrung und Übertragung von virtuellen Währungen anbieten.
Die Einreichung des Formulars 721 muss künftig jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März erfolgen, beginnend 2024 für das Jahr 2023. Ausgeschlossen von der Meldepflicht sind Steuerpflichtige deren Guthaben in virtuellen Währungen im Ausland 50.000 Euro zum 31. Dezember nicht übersteigt.
Die geforderten Informationen umfassen Angaben zur Identität der Einrichtung, die die privaten kryptografischen Schlüssel verwahrt, vollständige Angaben zu jeder virtuellen Währung, die Guthaben zum 31. Dezember, ausgedrückt in virtuellen Währungseinheiten, und deren Wert in Euro.
Kryptowerte können von Privatpersonen selbst in Wallets (ähnlich einer Geldbörse) „gelagert“werden. Dabei gibt es zwei Arten: Hot Wallets und Cold Wallets. In einer Hot Wallet werden die virtuelle Währungen online verwahrt, in einer Cold Wallet offline.
Diesbezüglich stellt die Anwältin Cris Carrascosa in einem Post auf X (ehemals Twitter) klar: „Laut DGT (Dirección General de Tributos) sind diese Wallets, unabhängig davon, ob es sich um Hot oder Cold Wallets handelt, nicht im Ausland und müssen daher nicht im 721 gemeldet werden, wenn Sie derjenige sind, der die Kontrolle über die Schlüssel hat.“Zur Erklärung: Nur wer die digitalen Schlüssel zu seinen virtuellen Währungen besitzt, hat die alleinige und volle Kontrolle über seine Kryptowährungen. Und das geht eben nur auf einer privaten Cold oder Hot Wallet.