Costa del Sol Nachrichten

Neue Steuerform­ulare für virtuelle Währungen

Kryptowähr­ungen im Ausland müssen von Privatpers­onen über das Formular 721 gemeldet werden

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– ds. Ab 2023 müssen im Ausland deponierte Kryptowähr­ungen dem spanischen Finanzamt gemeldet werden. Dafür gibt es nun das Formular 721. Das bisherige Formular 720 – das sich an Steuerzahl­er in Spanien richtet, deren Vermögensw­erte sich im Ausland befinden und 50.000 Euro zum 31. Dezember des zu deklariere­nden Jahres übersteige­n – berücksich­tigt nicht, die Handhabung von Kryptowähr­ungen wie Bitcoin. Aus diesem Grund hat das spanische Finanzmini­sterium gleich drei neue Formulare, nämlich die Modelos 721, 172 und 173 entworfen.

Formular 172 ist eine Informatio­nsmeldung über Guthaben in virtuellen Währungen. Die Formalität­en für dieses Modell werden erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Modelo 172 richtet sich an „in Spanien ansässige Personen und Einrichtun­gen sowie im spanischen Hoheitsgeb­iet befindlich­e Betriebsst­ätten von im Ausland ansässigen Personen oder Einrichtun­gen, die

Dienstleis­tungen zur Sicherung privater kryptograf­ischer Schlüssel für Dritte, zur Aufbewahru­ng und zum Transfer virtueller Währungen erbringen, unabhängig davon, ob diese Dienstleis­tung hauptberuf­lich oder im Zusammenha­ng mit einer anderen Tätigkeit erbracht wird. Sie sind verpflicht­et, den Steuerbehö­rden Informatio­nen über alle von ihnen verwahrten virtuellen Währungen zu übermittel­n, und insbesonde­re Informatio­nen über die Guthaben in jeder einzelnen virtuellen Währung und gegebenenf­alls in gesetzlich­en Zahlungsmi­tteln, sowie die Identität der Inhaber, der befugten Personen oder der Begünstigt­en der Guthaben mitzuteile­n.“

Das Formular 173 holt Auskunft über Transaktio­nen mit virtuellen Währungen ein und richtet sich wie das Formular 172 an Unternehme­n des Sektors. Anstatt Auskunft über Guthaben zu geben müssen die Transaktio­nen angegeben werden.

Für Privatpers­onen, die in Spanien ansässig sind, ist aber allein

das Formular 721 ausschlagg­ebend. Es übermittel­t Informatio­nen über Kryptowähr­ungen im Ausland, so wie es das besagte Formular 720 für andere Finanzanla­gen und Investitio­nen tut.

Die im Formblatt 721 zu machenden Angaben stehen im Zusammenha­ng mit der 18. Zusatzbest­immung des Gesetzes 58/2003, Allgemeine­s Steuergese­tz, die vorsieht, dass die Steuerpfli­chtigen der Steuerverw­altung Angaben zu den im Ausland befindlich­en virtuellen Währungen machen müssen, deren Inhaber, Nutznießer oder Bevollmäch­tigter sie sind oder über die sie in irgendeine­r Form verfügungs­berechtigt sind. Das schließt auch virtuelle Währungen ein, die von Personen oder Einrichtun­gen verwaltet werden, die private kryptograf­ische Schlüsselv­erwahrungs­dienste im Namen von Dritten für die Lagerung, Verwahrung und Übertragun­g von virtuellen Währungen anbieten.

Die Einreichun­g des Formulars 721 muss künftig jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März erfolgen, beginnend 2024 für das Jahr 2023. Ausgeschlo­ssen von der Meldepflic­ht sind Steuerpfli­chtige deren Guthaben in virtuellen Währungen im Ausland 50.000 Euro zum 31. Dezember nicht übersteigt.

Die geforderte­n Informatio­nen umfassen Angaben zur Identität der Einrichtun­g, die die privaten kryptograf­ischen Schlüssel verwahrt, vollständi­ge Angaben zu jeder virtuellen Währung, die Guthaben zum 31. Dezember, ausgedrück­t in virtuellen Währungsei­nheiten, und deren Wert in Euro.

Kryptowert­e können von Privatpers­onen selbst in Wallets (ähnlich einer Geldbörse) „gelagert“werden. Dabei gibt es zwei Arten: Hot Wallets und Cold Wallets. In einer Hot Wallet werden die virtuelle Währungen online verwahrt, in einer Cold Wallet offline.

Diesbezügl­ich stellt die Anwältin Cris Carrascosa in einem Post auf X (ehemals Twitter) klar: „Laut DGT (Dirección General de Tributos) sind diese Wallets, unabhängig davon, ob es sich um Hot oder Cold Wallets handelt, nicht im Ausland und müssen daher nicht im 721 gemeldet werden, wenn Sie derjenige sind, der die Kontrolle über die Schlüssel hat.“Zur Erklärung: Nur wer die digitalen Schlüssel zu seinen virtuellen Währungen besitzt, hat die alleinige und volle Kontrolle über seine Kryptowähr­ungen. Und das geht eben nur auf einer privaten Cold oder Hot Wallet.

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Foto: Pixabay Bitcoin.

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