Steuerfreibetrag für kinderreiche Familien
Wer die 1.200 oder 2.400 Euro Familien-Hilfe beantragen kann und wie man dabei vorgeht
Madrid – ds. Das spanische Finanzamt erlaubt kinderreichen Familien 2.400 Euro beziehungsweise 1.200 Euro von ihrer Einkommenssteuererklärung (kurz: IRPF) abzuziehen, so kürzlich ein Artikel in der Zeitung Lainformación.com.
Wer kann die Familienhilfe von 2.400 Euro beantragen? Der IRPFFamilienabzug kann von allen kinderreichen Familien in Anspruch genommen werden. Allerdings haben nur kinderreiche Familien der
Sonderkategorie, der categoría especial, Anspruch auf den Höchstbetrag von 2.400 Euro.
Und was gilt in Spanien nach dem neuen Familiengesetz als kinderreiche Familie? Die Steuerbehörden teilen kinderreiche Familien in zwei Kategorien ein. Zum einen in die „allgemeine Kategorie“, das heißt Familien mit bis zu drei Kindern. Und zum anderen in die „Sonderkategorie“, also Familien mit vier oder mehr Kindern. Eine Ausnahme der Regel gibt es: In letztere Kategorie fallen auch Familien mit drei Kindern und einem geringen Einkommen.
Der Steuerabzug für kinderreiche Familien kann von Verwandten der Kinder in aufsteigender Linie in Anspruch genommen werden, die erwerbstätig sind, beitragsabhängiges Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenunterstützung beziehen.
Bei mehr als einer Person wird der Betrag auf beide aufgeteilt, es sei denn, eine Person beschließt, das Recht auf Steuerabzug auf die andere zu übertragen. In allen Fällen müssen die Familienmitglieder ihren rechtmäßigen
Wohnsitz in Spanien haben, um den Abzug geltend machen zu können.
Wie hoch ist der Freibetrag je nach Familientyp? Die Höhe des Freibetrags für kinderreiche Familien hängt somit von der Anzahl der Kinder und der Kategorie ab. Familien der allgemeinen Kategorie können insgesamt bis zu 1.200 Euro absetzen. Für Familien der Sonderkategorie verdoppelt sich dieser Betrag, das heißt der Freibetrag beträgt 2.400 Euro. Darüber hinaus gewährt das Finanzamt für jedes Kind – ab dem fünften Kind – einen zusätzlichen Freibetrag von 600 Euro.
Familienscheck möglich
Der Freibetrag kann in Form eines Abzugs bei der Steuererklärung geltend gemacht oder im Voraus durch den so genannten Familienscheck, dem sogenannten cheque familia, eingefordert werden. Beim Scheck wird der zu erhaltende Betrag in zwölf Monatsbeträge aufgeteilt. Folglich erhalten kinderreiche Familien der allgemeinen Kategorie 100 Euro pro Monat und die der Sonderkategorie insgesamt 200 Euro pro Monat.
Um den Vorschuss von 2.400 Euro aus der Staatskasse für Familien zu beantragen, muss man arbeiten oder Arbeitslosengeld beziehen. Die Vorauszahlung wird bei der Steuerbehörde mit dem Formular 143, dem Modelo 143, beantragt. Das Formular kann dabei einzeln oder gemeinsam eingereicht werden.
Die Steuerbehörden teilen kinderreiche Familien in zwei Kategorien ein