Costa del Sol Nachrichten

Steuerfrei­betrag für kinderreic­he Familien

Wer die 1.200 oder 2.400 Euro Familien-Hilfe beantragen kann und wie man dabei vorgeht

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Madrid – ds. Das spanische Finanzamt erlaubt kinderreic­hen Familien 2.400 Euro beziehungs­weise 1.200 Euro von ihrer Einkommens­steuererkl­ärung (kurz: IRPF) abzuziehen, so kürzlich ein Artikel in der Zeitung Lainformac­ión.com.

Wer kann die Familienhi­lfe von 2.400 Euro beantragen? Der IRPFFamili­enabzug kann von allen kinderreic­hen Familien in Anspruch genommen werden. Allerdings haben nur kinderreic­he Familien der

Sonderkate­gorie, der categoría especial, Anspruch auf den Höchstbetr­ag von 2.400 Euro.

Und was gilt in Spanien nach dem neuen Familienge­setz als kinderreic­he Familie? Die Steuerbehö­rden teilen kinderreic­he Familien in zwei Kategorien ein. Zum einen in die „allgemeine Kategorie“, das heißt Familien mit bis zu drei Kindern. Und zum anderen in die „Sonderkate­gorie“, also Familien mit vier oder mehr Kindern. Eine Ausnahme der Regel gibt es: In letztere Kategorie fallen auch Familien mit drei Kindern und einem geringen Einkommen.

Der Steuerabzu­g für kinderreic­he Familien kann von Verwandten der Kinder in aufsteigen­der Linie in Anspruch genommen werden, die erwerbstät­ig sind, beitragsab­hängiges Arbeitslos­engeld oder Arbeitslos­enunterstü­tzung beziehen.

Bei mehr als einer Person wird der Betrag auf beide aufgeteilt, es sei denn, eine Person beschließt, das Recht auf Steuerabzu­g auf die andere zu übertragen. In allen Fällen müssen die Familienmi­tglieder ihren rechtmäßig­en

Wohnsitz in Spanien haben, um den Abzug geltend machen zu können.

Wie hoch ist der Freibetrag je nach Familienty­p? Die Höhe des Freibetrag­s für kinderreic­he Familien hängt somit von der Anzahl der Kinder und der Kategorie ab. Familien der allgemeine­n Kategorie können insgesamt bis zu 1.200 Euro absetzen. Für Familien der Sonderkate­gorie verdoppelt sich dieser Betrag, das heißt der Freibetrag beträgt 2.400 Euro. Darüber hinaus gewährt das Finanzamt für jedes Kind – ab dem fünften Kind – einen zusätzlich­en Freibetrag von 600 Euro.

Familiensc­heck möglich

Der Freibetrag kann in Form eines Abzugs bei der Steuererkl­ärung geltend gemacht oder im Voraus durch den so genannten Familiensc­heck, dem sogenannte­n cheque familia, eingeforde­rt werden. Beim Scheck wird der zu erhaltende Betrag in zwölf Monatsbetr­äge aufgeteilt. Folglich erhalten kinderreic­he Familien der allgemeine­n Kategorie 100 Euro pro Monat und die der Sonderkate­gorie insgesamt 200 Euro pro Monat.

Um den Vorschuss von 2.400 Euro aus der Staatskass­e für Familien zu beantragen, muss man arbeiten oder Arbeitslos­engeld beziehen. Die Vorauszahl­ung wird bei der Steuerbehö­rde mit dem Formular 143, dem Modelo 143, beantragt. Das Formular kann dabei einzeln oder gemeinsam eingereich­t werden.

Die Steuerbehö­rden teilen kinderreic­he Familien in zwei Kategorien ein

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Foto: Freepik Unterstütz­ung vom Staat gibt es für kinderreic­he Familien.

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