Was tun im Todesfall?
Informationen vom Experten Dr. Rainer Fuchs: Was bei Tod, Beerdigung oder Überführung zu beachten ist
Dr. Rainer Fuchs Alicante
Viele Deutsche verbringen ihr „drittes Alter“(„la tercera edad“, wie es so schön heißt) in Spanien. Da ist es angebracht, rechtzeitig darüber nachzudenken, was im Falle des Todes des Partners zu tun wäre. Der Herbst mit seinen kühleren und kürzeren Tagen mag dafür ein geeigneter Moment sein.
Hier ist das Bestattungswesen weitaus liberaler gestaltet als in Deutschland, wo alles reglementiert ist. Wie in den meisten europäischen Ländern kann in Spanien zum Beispiel die Asche des Verstorbenen in der Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten und anderswo vergraben werden.
Auch im katholischen Spanien hat sich die Feuerbestattung ausgebreitet, seit der Vatikan sie 1966 zugelassen hat. Wer auf eine katholische kirchliche Feier Wert legt, darf allerdings die Urne nicht zu Hause aufbewahren und vor allem die Asche nicht auf See oder anderswo verstreuen.
Was ist im Sterbefall zu tun?
Die Beauftragung eines internationalen Bestattungsunternehmens ist sehr zu empfehlen, schon deshalb, weil Ihnen die im folgenden aufgeführten Formalitäten in spanischer Sprache abgenommen werden. Dann ist für die Formalitäten auch keine Anreise von Angehörigen aus Deutschland erforderlich. Kontaktdaten der örtlichen international tätigen Beerdigungsinstitute finden Sie auf den Internet-Seiten der Botschaften und Konsulate (über spanien.diplo.de). Andere Institute können Sie unter „Funeraria“mit der Angabe Ihres
Wohnortes auch im Internet finden, wenn Sie im Spanischen sicher sind und Geld sparen möchten.
Klären Sie, ob es eine Versicherung gibt, die Leistungen im Todesfall einschließt. Das kann Bestandteil Ihrer Reiseversicherung oder eines Schutzbriefes des Automobilclubs sein.
Der Totenschein (Certificado Médico de Defunción CMD) wird entweder vom betreffenden Krankenhaus oder dem örtlich zuständigen Centro de Salud ausgestellt.
Innerhalb eines Tages muss mit dem Totenschein im örtlich zuständigen Standesamt (Registro Civil) die Eintragung ins Sterberegister erfolgen. Dort erhält man dann die Sterbeurkunde (Inscripción de la Defunción) und den Beerdigungsschein (Licencia de Enterramiento). Das wird in der Regel das Bestattungsinstitut übernehmen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen die Sterbeurkunde international ausgestellt wird. Sie wird dann oh