Costa del Sol Nachrichten

Modelo 210 wird fällig

Wie das Formular zur Nichtresid­entensteue­r auszufülle­n ist und was man benötigt

- Kerstin Stephanie Larisch Steuerbera­terin

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und somit läuft die Frist ab, das Modelo 210 zur Eigennutzu­ng zu deklariere­n. Im Gegensatz zur Grundsteue­r IBI, zu welcher man seitens des Rathauses oder der Einzugsste­lle Suma automatisc­h aufgeforde­rt wird, ist das Modelo 210 eine Bringschul­d. Jeder nichtresid­ente Immobilien­besitzer muss dieses Steuermode­ll 210 erklären. Es wird hier die Eigennutzu­ng der Immobilie erklärt. Auch Ferienverm­ietungen werden mit dem gleichen Formblatt erklärt. Während man bei Vermietung­en jedes Quartal eine Erklärung der Einkünfte anfertigen muss, wird man bei Eigennutzu­ng nur einmal im Jahr tätig.

Die Frist beginnt im Folgejahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Wobei man darauf achten sollte, wann der letzte Werktag ist, um das Modelo 210 noch bei der spanischen Bank einzureich­en.

Alle Steuerpfli­chtigen mit einem elektronis­chen Zertifikat können das Modelo vom spanischen Konto abbuchen lassen. Alle anderen, ohne Zertifikat, gehen mit dem ausgedruck­ten Formular zur Bank. Das Modelo selbst wird online unter folgendem Kurzlink ausgefüllt: https://bit.ly/2RCX131.

Die Bereiche mit dem Schloss sind für Steuerbera­ter oder Inhaber eines Zertifikat­es vorbehalte­n. Alle anderen benutzen den Punkt Predeclara­ción und wählen dort den Veranlagun­gszeitraum aus (Devengos). Man erklärt immer ein Jahr zurück, also jetzt 2021.

Was benötigt man?

=NIE- Nummer =Katasternu­mmer (steht auf dem IBI – Beleg) Katasterwe­rt

Último año de revisión – Das Jahr der letzten Revision. Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann man dies auf der folgenden Website abrufen: http://www.cata stro.meh.es/esp/ponencia_valo res.asp. Das Dropdown-Menü „Año ponencia“unveränder­t lassen, also „Todos los años“. Dropdown-Menü „Provincia“: Bitte hier Ihre Provinz angeben. Eingabefel­d „Municipio“: Geben Sie hier die Gemeinde an, in welcher Ihre

Immobilie steht. Achten Sie auf eine korrekte Schreibwei­se. Alternativ können sie den Ort freilassen und nach dem Klick auf „Consultar“werden Ihnen alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision. =Deutsche und spanische Anschrift

Wichtig, jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil. Bei Ehepaaren,

welche je zu 50 Prozent Besitzer sind, deklariert jeder auch 50 Prozent der Gesamtsumm­e. Bei Kombinatio­nen mit nacktem Eigentum und Nießbrauch­recht ist nur der Nießbrauch­er verpflicht­et, die Erklärung zu machen – nicht derjenige, dem das nackte Eigentum gehört.

War der Kauf oder gar Verkauf der Immobilie in dem Deklaratio­nsjahr,

Kerstin Stephanie Larisch ist eingetrage­ne Steuerbera­terin, Wirtschaft­sprüferin und Steuersach­verständig­e. Sie arbeitet bei EcoLex Bumiller & Partner in Torrevieja, 965 703 475, Fax: 966 703 50, info@ ecolexpart­ner.com, Internet: www.ecolexpart­ner.com. Die fünfte Auflage von „Nichtresid­ente in Spanien“mit Stand von September 2022 ist für 15,90 Euro in CBN-Geschäftss­tellen, im Buchshop unter www.costanachr­ichten.com oder unter www.kerstinbum­il ler.com erhältlich. Darin ist eine detaillier­te Anleitung zum Ausfüllen des Modelo 210.

teilt man den Katasterwe­rt durch 360 und multiplizi­ert mit den tatsächlic­hen Tagen. Ausgehend von dem neuen Wert rechnet man dann einfach weiter.

Datum der letzten Revision des Katasters ist entscheide­nd

Ab dem (inzwischen verjährten) Veranlagun­gszeitraum 2015 gilt: Wenn die Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagun­gsjahr eine Revision (Neubewertu­ng der Katasterwe­rte) hatte, werden 1,1 Prozent angewendet. Ansonsten ist mit 2 Prozent zu rechnen.

Das heißt: Sie erklären jetzt 2022, wurden die Katasterwe­rte der Gemeinde zuletzt ab 2012 festgesetz­t, rechnen Sie mit 1,1 Prozent – war es davor (bis 2010) rechnen Sie mit zwei Prozent.

Steuersatz

Bei Eigentümer­n mit Erstwohnsi­tz in einem EU-Mitgliedss­taat oder Island und Norwegen wird ab dem Veranlagun­gszeitraum (VAZ) 2016 mit 19 Prozent gerechnet. Für alle anderen (zum Beispiel Schweiz) gilt 24 Prozent.

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Foto: Ángel García Hausbesitz­er ohne Residencia müssen bis zum Jahresende ihre Immobilie deklariert haben.
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