Finanztransaktionen im Fokus der spanischen Steuerbehörde
Welche Auswirkungen das Gesetz 11/2021 zur Bekämpfung von Steuerbetrug auf Geldbewegungen hat
Madrid – ds. Die staatliche Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, kurz: AEAT), die spanische Zentralbank und die Banken in Spanien sind für die Überwachung aller Banküberweisungen, Bargeldeinzahlungen und Überweisungen über andere Plattformen wie beispielsweise Bizum (ein Zahlungssystem für den Geldversand speziell zwischen Privatpersonen, meist für kleine Beträge) zuständig. Nicht jeder weiß oder ist sich dessen immer bewusst, dass bestimmte Transaktionen oder das Fehlen einer schlüssigen Erklärung für bestimmte Geldbewegungen zu erheblichen Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden führen und Geldstrafen mit sich ziehen kann, die unter Umständen mehrere Tausend Euro betragen können.
Gemäß dem Gesetz 11/2021 vom 9. Juli 2021, bekannt auch unter dem Namen „Ley Antifraude fiscal“, das Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug beinhaltet, unterliegen sämtliche Finanztransaktionen einer Kontrolle. Ziel ist, wie es aus der Bezeichnung schon hervorgeht, verdächtige oder betrügerische Aktivitäten aufzudecken. Demnach erfordern Transaktionen, die bestimmte Grenzen überschreiten, einen Nachweis über die Herkunft des Geldes.
Ein Beispiel für die praktische Umsetzung dieser Regelungen sind die Grenzen für Bareinzahlungen und -abhebungen. So ist der Höchstbetrag für Bareinzahlungen am Schalter auf 3.000 Euro festgelegt. Wird dieser Betrag
überschritten, muss die Bank das Finanzamt über die Transaktion informieren.
Diese Regel gilt auch für Barabhebungen. Mit anderen Worten: Es können bis zu 3.000 Euro abgehoben werden, ohne der Bank eine Erklärung abgeben zu müssen. Über diesen Betrag hinaus ist das Geldinstitut verpflichtet, die Steuerbehörden über diese Bewegungen zu informieren.
Um Bareinnahmen gegenüber den Steuerbehörden nachweisen zu können, ist es unerlässlich, angemessene Zahlungsnachweise wie Rechnungen, Quittungen oder andere Dokumente aufzubewahren, die jede Bargeldtransaktion belegen. Für Barzahlungen in Spanien gilt eine Höchstgrenze von 1.000 Euro, die ebenfalls im Gesetz 11/2021 festgelegt ist. Bei Privatpersonen mit Steuerwohnsitz
außerhalb Spaniens erhöht sich die Grenze auf 10.000 Euro.
Neben Privatpersonen sollten auch Unternehmen und Selbständige für jede Transaktion entsprechende Rechnungen oder Quittungen ausstellen und Kopien dieser Dokumente in den Unterlagen abheften.
Bußgelder bei Nichteinhaltung
Die Nichtangabe der Herkunft von Geldern kann zu Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro führen. Bei Überweisungen von mehr als 10.000 Euro ohne Information der Steuerbehörden kann das Bußgeld zwischen 600 Euro und 50 Prozent des überwiesenen Betrags betragen.
Im Falle dass die Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden kann, können Geldstrafen von 60.000 Euro bis zu 150.000 Euro verhängt werden.