Modelo 720 steht an
Wer zur Abgabe der Deklaration von Auslandsvermögen verpflichtet ist und wie die Erklärung eingereicht wird
Madrid – ds. Wieder hat ein neues Steuerjahr begonnen und damit die Verpflichtung aller in Spanien lebenden Personen, alljährlich fristgerecht gegenüber der Steuerbehörde Auslandsvermögen im Wert von mehr als 50.000 Euro zu deklarieren. Dazu wird das sogenannte Formular 720 (Modelo 720) verwendet. Eingeführt wurde die Verpflichtung 2012 unter der konservativen Volkspartei-Regierung Rajoy mit dem Argument, Steuerflucht zu bekämpfen. Die Frist für die Erklärung beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. März – als Steuergrundlage gilt das Jahr 2023.
Das Modelo 720 stand vor einigen Jahren im Fokus des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Mit dem Urteil vom 27. Januar 2022 wurde die Regelung des spanischen Sanktionssystems für das Formular 720 für europarechtswidrig erklärt. Die Folgen bei Verstößen stünden „in keinem Verhältnis zu dem angestrebten Ziel der Kontrolle und Bekämpfung von Steuerbetrug.“Denn, wurde Auslands- vermögen nicht oder verspätet gemeldet, konnten die Strafen bis zu exorbitanten 150 Prozent des Vermögens betragen.
Wie geht es nun weiter? Infolge des EuGH-Urteils haben die spanischen Finanzbehörden beschlossen, dass:
die Abgabe des Modells 720 weiterhin obligatorisch ist.
Es gilt einer Verjährungsfrist der Straftat von vier Jahren.
Die Strafen werden 50 Prozent des hinterzogenen Betrags nicht überschreiten (anstatt den bisher 150 Prozent).
Wer ist vom Modelo 720 betroffen? Es gibt verschiedene Kriterien, um als „spanischer Steuerinländer“zu gelten. Die gängigste aber ist die 183-Tage-Regel. Steuerpflichtig wird, wer sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhält. Weiterführende Infos diesbezüglich sowie zu anderen wichtigen Themen hält der vierte aktualisierte Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“von Dr. jur. Rainer Fuchs bereit.
Wer also als Steuerpflichtiger 2023 insgesamt mehr als 50.000 Euro an Vermögenswerten außerhalb Spaniens hatte, muss diese bis Ende März diesen Jahres bei der spanischen Steuerbehörde angeben. Unter Vermögenswerte fallen: Bankkonten, Immobilien und Wertpapiere, Versicherungen oder auch Einkommen.
Wenn die Summe aller Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 nicht die 50.000 Euro überstiegen hat, besteht keine Verpflichtung zur Meldung.
Wer es mehrere Jahre lang versäumt hat, eine Steuererklärung abzugeben, sollte dies so schnell
wie möglich tun, um weitere Sanktionen zu vermeiden. Bis 2022 gab es bei einer Versäumnis der Einreichung des Modelos 720 keine gute Möglichkeit, die Situation mit dem Finanzamt zu bereinigen, da – wie bereits beschrieben – die Geldstrafen unverhältnismäßig hoch waren. Nun aber kann die Steuererklärung für vergangene Jahre nachgereicht werden, ohne Geldstrafen von gleich mehreren tausend Euro befürchten zu müssen. Das Bußgeld sollte derzeit vielleicht ein paar hundert Euro betragen.
Einreichung des Modelo 720
Beim Modelo 720 dient aktuell das Jahr 2023 als Steuergrundlage
Man kann das Steuerformular Modelo 720 selbst digital ausfüllen und einreichen. Auf der Webseite der spanischen Steuerbehörde https://sede.agenciatributa ria.gob.es/Sede/procedimientoini/ GI34.shtml wird aber darauf hingewiesen, dass man dabei zur Identifizierung der eigenen Person eine digitale Signatur via Zertifikat (certificado digital) oder einen elektronischen Ausweis (DNIe) braucht. Eine weitere Option bietet das Cl@ve-Identifikationssystem – aber nur für natürliche Personen.
Falls der Steuerpflichtige nicht über diese elektronischen Zertifikate verfügt, muss die Person, die die Steuererklärung für ihn einreicht – meist der Steuerberater einer Gestoría – bevollmächtigt sein, die Steuererklärung im Namen eines Dritten einzureichen. In diesem Fall muss sich natürlich auch diese Person digital identifizieren, beziehungsweise ausweisen können.
Bei korrekter Vorlage des Formulars erhält man eine Prüfnummer mit Uhrzeit und Datum der Vorlage des Formulars. Es empfiehlt sich, eine Kopie dieser Nummer für spätere Nachweise aufzubewahren.
Strafen aufgehoben
Übrigens: Das spanische Ministerium für Finanzen hat mittlerweile die absolute Nichtigkeit der Strafen akzeptiert, die gegen Steuerzahler wegen verspäteter Abgabe des Modelo 720 verhängt wurden. Das berichtet das Onlineportal 20minutos.es.
Allerdings mahlen die Mühlen der Bürokratie auch im Zeitalter von Echtzeit-Technologien langsam. Die Aufhebung erfolgte 1,5 Jahre, nachdem der Gerichtshof der EU diese Strafen als „unverhältnismäßig“eingestuft und festgestellt hatte, dass Spanien gegen den freien Kapitalverkehr verstößt.