Costa del Sol Nachrichten

Wasserklau im großen Stil

Guardia Civil legt illegale Brunnen still – Staatsanwa­lt appelliert an politische Instanzen

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Axarquía – jan. Die Guardia Civil hat eine Bilanz ihrer Einsätze im letzten Jahr gegen den Wasserklau zur Bewässerun­g landwirtsc­haftlicher Felder in der Axarquía vorgelegt. Demnach wurden über 250 illegale Brunnen, Wasserbeck­en oder Anzapfunge­n von Grundwasse­r entdeckt und intervenie­rt. Unrechtmäß­ig abgeschöpf­t wurden mehr als 25 Millionen Kubikmeter Wasser, wodurch ein finanziell­er Schaden von rund zehn Millionen Euro entstand.

In ihrem Bericht hebt die Guardia Civil die 2023 abgeschlos­sene Operation Cheek hervor, die nach langwierig­en, 2018 bereits angelaufen­en Ermittlung­en mit der Festnahme von 26 und einer Anzeige gegen 44 weitere Personen endete. Diese sollen für Tropenfruc­htplantage­n über Jahre Quellwasse­r der Sierras Tejada und Almijara im Osten Málagas illegal abgezapft haben. Angeschwär­zt wurden sie von dadurch benachteil­igten Bauern, die ihr Wasser legal beziehen.

Es sei ob der Dimensione­n sehr wahrschein­lich, dass ein Umweltdeli­kt

vorliegt und nicht bloß ein Vergehen, erklärte der für den Fall zuständige Staatsanwa­lt, Fernando Benitez, gegenüber der Zeitung „El País“. So wie im Fall des massiven Wasserklau­s im Umfeld des Nationalpa­rks von Doñana bei Huelva durch die dortigen Erdbeerbau­ern (die CN berichtete).

Die mutmaßlich­en Straftäter hätten Wasser im Überfluss bezogen,

während die korrekt handelnden Landwirte auf dem Trockenen säßen, gibt die Guardia Civil zu bedenken. Zum Nachdenken regt auch Fernando Benitez an, nämlich darüber, ob der Tropenfruc­htanbau, der an der Costa del Sol den traditione­llen Mandel- und Olivenanba­u weitgehend verdrängt hat, zu weit getrieben worden ist.

Die Administra­tionen hätten versäumt, dem Aufkommen von Tropenfruc­htplantage­n wegen ihres hohen Wasserbeda­rfs Grenzen zu setzen. Das Wasser sei ein öffentlich­es Gut und seine nachhaltig­e Nutzung müsse garantiert werden. Als Staatsanwa­lt aber könne er in dieser Frage nichts tun, er könne nur dann einschreit­en, wenn ein Straftatbe­stand der illegalen Entnahme vorliege.

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Foto: EFE Leidtragen­de sind die legal agierenden Bauern.

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