Flugstreik: Das können Reisende tun
Welche Rechte haben Betroffene und vor allem: Wo gibt es Hilfe?
Berlin/Frankfurt – dpa/ds. Und wieder blieben tausende Passagiere am Boden: Bei der Lufthansa folgte am Dienstag der nächste Streik. Nachdem das Bodenpersonal der Airline zum Ende der vergangenen Woche im Ausstand war, riefen nun Flugbegleiter zur Arbeitsniederlegung auf. Passagiere brauchen in solchen Fällen starke Nerven: Welche Rechte betroffene Fluggäste grundsätzlich haben – ein kurzer Überblick.
Die Fluggesellschaft muss bei Flugausfällen und Verspätungen von mehr als drei Stunden proaktiv andere Reisemöglichkeiten anbieten. Das kann automatisch passieren und etwa per E-Mail mitgeteilt werden. Ratsam ist immer, Kontakt mit der Airline aufzunehmen oder sich auf deren Internetseite zu informieren. Die Lufthansa verwies etwa auf kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten über lufthansa.com, die Kunden-App und über das ServiceCenter.
Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden. Der Haken: Passagiere müssen sich dann aber selbst darum kümmern, wie sie dennoch ans Ziel kommen. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisationsaufwand.
Der Reiserechtler Paul Degott rät Reisenden, die Airline zu bemühen. Es sei günstiger, diese in der Pflicht zu lassen, sich für den Passagier um eine zeitnahe Ersatzbeförderung zu kümmern.
So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeutschen Flügen bieten Airlines
ihren Kunden oft auch Bahntickets an, um ans Ziel zu kommen.
Bleibt man am Flughafen und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Gegebenenfalls muss sie auch eine Unterbringung in einem Hotel und die nötigen Transfers besorgen.
Ausgleichszahlung möglich?
„Entscheidend ist, wer da streikt“, sagt Degott. Streiks oder Warnstreiks des eigenen Personals sind ein Umstand, der im Einflussbereich der Airline liegt. So zählen innerbetriebliche Streiks nach der aktuellen Rechtsprechung nicht als
„außergewöhnlicher Umstand“, mit dem sie sich von der Zahlungsverpflichtung befreien könnten. Das ist wichtig für alle LufthansaPassagiere, deren Flug aufgrund des Warnstreiks bei der Airline ausfällt oder stark verspätet ist.
Streikt indes das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Wie hoch mögliche Entschädigungen sind, legt die EU-FluggastrechteVerordnung fest. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristigen Annullierungen etwa liegen sie je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben
Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.
Was gilt beim Pauschalurlaub?
Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet? – „Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund eines Warnstreiks oder Streiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.
Weiterführende Infos
Das Europäische Verbraucherzentrum
bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen („selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/flug/“). Einen guten Überblick gibt es auch auf der Website der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) unter soep-online.de/rechte-flugreisen/. An die söp können sich Betroffene außerdem kostenfrei wenden, wenn es mit der Airline etwa Streit um Erstattungen gibt.
Im Detail können Passagiere ihre Rechte zudem auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen (http://dpaq.de/92Lpy). Beim Prüfen von Ansprüchen hilft die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.