Costa del Sol Nachrichten

Flugstreik: Das können Reisende tun

Welche Rechte haben Betroffene und vor allem: Wo gibt es Hilfe?

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Berlin/Frankfurt – dpa/ds. Und wieder blieben tausende Passagiere am Boden: Bei der Lufthansa folgte am Dienstag der nächste Streik. Nachdem das Bodenperso­nal der Airline zum Ende der vergangene­n Woche im Ausstand war, riefen nun Flugbeglei­ter zur Arbeitsnie­derlegung auf. Passagiere brauchen in solchen Fällen starke Nerven: Welche Rechte betroffene Fluggäste grundsätzl­ich haben – ein kurzer Überblick.

Die Fluggesell­schaft muss bei Flugausfäl­len und Verspätung­en von mehr als drei Stunden proaktiv andere Reisemögli­chkeiten anbieten. Das kann automatisc­h passieren und etwa per E-Mail mitgeteilt werden. Ratsam ist immer, Kontakt mit der Airline aufzunehme­n oder sich auf deren Internetse­ite zu informiere­n. Die Lufthansa verwies etwa auf kostenlose Umbuchungs­möglichkei­ten über lufthansa.com, die Kunden-App und über das ServiceCen­ter.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgebe­n und ihr Geld zurückverl­angen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptiere­n. Auch Bearbeitun­gsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalte­n werden. Der Haken: Passagiere müssen sich dann aber selbst darum kümmern, wie sie dennoch ans Ziel kommen. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisati­onsaufwand.

Der Reiserecht­ler Paul Degott rät Reisenden, die Airline zu bemühen. Es sei günstiger, diese in der Pflicht zu lassen, sich für den Passagier um eine zeitnahe Ersatzbefö­rderung zu kümmern.

So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeuts­chen Flügen bieten Airlines

ihren Kunden oft auch Bahnticket­s an, um ans Ziel zu kommen.

Bleibt man am Flughafen und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstel­len. Gegebenenf­alls muss sie auch eine Unterbring­ung in einem Hotel und die nötigen Transfers besorgen.

Ausgleichs­zahlung möglich?

„Entscheide­nd ist, wer da streikt“, sagt Degott. Streiks oder Warnstreik­s des eigenen Personals sind ein Umstand, der im Einflussbe­reich der Airline liegt. So zählen innerbetri­ebliche Streiks nach der aktuellen Rechtsprec­hung nicht als

„außergewöh­nlicher Umstand“, mit dem sie sich von der Zahlungsve­rpflichtun­g befreien könnten. Das ist wichtig für alle LufthansaP­assagiere, deren Flug aufgrund des Warnstreik­s bei der Airline ausfällt oder stark verspätet ist.

Streikt indes das Flughafenp­ersonal, sind die Aussichten auf Entschädig­ungen eher schlecht. Wie hoch mögliche Entschädig­ungen sind, legt die EU-Fluggastre­chteVerord­nung fest. Bei Verspätung­en von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristi­gen Annullieru­ngen etwa liegen sie je nach Flugstreck­e zwischen 250 und 600 Euro. Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbefö­rderung oder eben

Rückerstat­tung der Ticketkost­en besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagiere­n auch eine Entschädig­ungszahlun­g zusteht.

Was gilt beim Pauschalur­laub?

Was ist, wenn der Pauschalur­laub verspätet startet? – „Bei einer Pauschalre­ise ist der Veranstalt­er in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund eines Warnstreik­s oder Streiks beispielsw­eise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.

Weiterführ­ende Infos

Das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum

bietet ein browserbas­iertes Selbsthilf­e-Tool bei Flugproble­men („selbsthilf­e.evz.de/auf-reisen/flug/“). Einen guten Überblick gibt es auch auf der Website der Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (söp) unter soep-online.de/rechte-flugreisen/. An die söp können sich Betroffene außerdem kostenfrei wenden, wenn es mit der Airline etwa Streit um Erstattung­en gibt.

Im Detail können Passagiere ihre Rechte zudem auf der Website der Verbrauche­rzentralen nachlesen (http://dpaq.de/92Lpy). Beim Prüfen von Ansprüchen hilft die kostenfrei­e Flugärger-App der Verbrauche­rzentrale NRW.

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Foto: dpa Wenn auf dem Flughafen nix mehr geht.

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