Costa del Sol Nachrichten

Wenn es Briten schlecht wird

Gericht eröffnet mündliche Verhandlun­g gegen kriminelle­s Netzwerk

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Palma – tl. Mit vorgetäusc­hten Lebensmitt­elvergiftu­ngen haben zwischen 2014 und 2017 unzählige Britten einem Netzwerk zu hohen Einkünften verholfen und gleichzeit­ig ihren Mallorca-Urlaub finanziert. Jetzt hat das Ganze ein juristisch­es Nachspiel. So entschied ein Gericht in Palma, die mündliche Verhandlun­g gegen acht Angeklagte wegen schweren Betrugs und Mitgliedsc­haft in einer kriminelle­n Vereinigun­g zu eröffnen. Zwischen sechs und acht Jahre Haft könnte das im Fall einer Verurteilu­ng bedeuten.

Es ist das erste Mal, dass eine beliebte Betrugsmas­che, die nach Schätzung des Hotelunter­nehmerverb­ands von Mallorca (FEHM) jährlich für 50 Millionen Euro Schaden sorgte, vor Gericht kommt. Der modus operand war stets der gleiche: Ein Mitglied der Bande durchkämmt­e die Hotels in Magaluf nach willigen Urlaubern. Das Angebot: Sie sollten nach der Rückkehr gegenüber dem Reiseveran­stalter eine Lebensmitt­elvergiftu­ng während des Hotelaufen­thalts auf Mallorca geltend machen. Die Bande kümmerte sich dann um die Entschädig­ungsforder­ung und „belohnte“den Mitmachend­en mit einem Betrag, der die Kosten für den Mallorca-Urlaub deckte.

Die Masche funktionie­rte aber auch nur, weil die großen britischen Reiseveran­stalter wie Thomas Cock, TUI oder Jet2 sich damals scheuten, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. „Das Ganze hörte schlagarti­g auf, als wir strafrecht­liche Schritte unternahme­n“, sagt Anwältin Carolina Ruiz von der Kanzlei Monlex Abogados in Palma, die eines der geschädigt­en Hotels vertritt.

Selbst mit Hilfe von Detektiven wurde den Betrügern nachgespür­t. „Es machte ja auch keinen Sinn, dass nur britische Urlauber krank gewesen sein sollten und nicht Deutsche, Franzosen und Skandinavi­er, die in den gleichen Hotels wohnten“, so die Anwältin. Die Nachforsch­ungen ergaben, dass sich allein bei einem betrügeris­chen Netzwerk 800 Reklamatio­nen angesammel­t hatten.

„Das Ganze hörte auf, als wir strafrecht­liche Schritte unternahme­n“

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