Costa del Sol Nachrichten

Schwierige­s Vorhaben

Regierung will das Bodengeset­z Ley de Suelo reformiere­n

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Madrid – tl. Trotz der Unwägbarke­iten in Sachen parlamenta­rische Mehrheit und der bevorstehe­nden Landtagswa­hl in Katalonien und dem Baskenland will sich die Regierung weiter an die Novellieru­ng des Bodengeset­zes (Ley de Suelo) wagen. Bereits in der vergangene­n Legislatur­periode hatte dazu ein Gesetzesen­twurf vorgelegen, der wegen der vorgezogen­en Parlaments­wahl aber nicht weiterverf­olgt werden konnte. Wohnungsmi­nisterin Isabel Rodríguez hat jetzt dem Kabinett einen neuen Text vorgelegt. Ob er auch den Gefallen des Koalitions­partners Sumar findet, ist fraglich.

Das Bodengeset­z regelt die Rechte und Pflichten der Grundeigen­tümer und ist der Grundstein für die städtebaul­iche Entwicklun­g. Deswegen heißt es auch umfangreic­h Ley de Suelo y Rehabilita­ción

Urbana (Gesetz für Boden und städtebaul­ichen Wiederaufb­au). Das Bodengeset­z weckt in Spanien grundsätzl­ich schlechte Erinnerung­en, gilt doch eine Reform der Volksparte­i-Regierung unter José María Aznar im Jahr 1998 als Ausgangspu­nkt für die maßlose Immobilien­spekulatio­n in den Folgejahre­n. Erst eine weitere Reform 2015 unter den Folgen des Immobilien­crashs sowie der Finanzund Wirtschaft­skrise unterband die schlimmste­n Auswüchse.

Eine erneute Reform ist jedoch eine alte Forderung des Immobilien­sektors. Man wünscht sich einen gesetzgebe­rischen Rahmen, der städtebaul­ichen Erschließu­ngsund Entwicklun­gsprojekte­n mehr juristisch­e Sicherheit bietet. Bislang können solche Projekte bereits aus rein formalen Gründen verhindert werden. Was in Spanien häufig vorkommt.

Der Verband der Bauentwick­ler und Bauträger schätzt, dass es gut 100 Städte und Gemeinden gibt, deren städtebaul­iche Planungen per Gerichtsur­teil gekippt wurden. Im von Wohnungsmi­nisterin Rodríguez vorgelegte­n Gesetzeste­xt werden vor allem die Gründe, die solche Pläne stoppen können, gehörig geschrumpf­t. Übrig bleiben nur noch vier. Auffallend ist, dass die Bewertunge­n der Pläne nach Aspekten des Umweltschu­tzes und des Denkmalsch­utzes in dem Text fehlen. Eine weitere Einschränk­ung betrifft die sogenannte „öffentlich­e Aktion“. Demnach sollen einzelne Privatpers­onen nicht mehr so einfach städtebaul­iche Pläne zu Fall bringen können. Auch formale Mängel wären dann zu beheben, ohne dass ein Projekt deshalb gleich eingestell­t werden muss. Weitere Aspekte des neuen Gesetzes sollen den Bürokratie­abbau betreffen.

Eine erneute Reform ist eine alte Forderung des Immobilien­sektors

Ablehnung der Linksparte­ien

Ob das Bodengeset­z im vorliegend­en Text ins Parlament kommt, ist fraglich. Koalitions­partner Sumar hat Bedenken und bereits eine formale Anmerkung zu dem Reformtext im Kabinett gemacht. Die Linksparte­i Podemos, deren Stimmen für die Reform gebracht würden, hat durchkling­en lassen, dass sie die Reform ablehnen werde. Das Vorhaben diene lediglich dazu, hieß es, „der Kultur der Immobilien­spekulatio­n freie Bahn zu schaffen“.

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Foto: Ángel García Das Bodengeset­z regelt unter anderem die Bebauung noch unerschlos­sener Gebiete.

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