Schwieriges Vorhaben
Regierung will das Bodengesetz Ley de Suelo reformieren
Madrid – tl. Trotz der Unwägbarkeiten in Sachen parlamentarische Mehrheit und der bevorstehenden Landtagswahl in Katalonien und dem Baskenland will sich die Regierung weiter an die Novellierung des Bodengesetzes (Ley de Suelo) wagen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte dazu ein Gesetzesentwurf vorgelegen, der wegen der vorgezogenen Parlamentswahl aber nicht weiterverfolgt werden konnte. Wohnungsministerin Isabel Rodríguez hat jetzt dem Kabinett einen neuen Text vorgelegt. Ob er auch den Gefallen des Koalitionspartners Sumar findet, ist fraglich.
Das Bodengesetz regelt die Rechte und Pflichten der Grundeigentümer und ist der Grundstein für die städtebauliche Entwicklung. Deswegen heißt es auch umfangreich Ley de Suelo y Rehabilitación
Urbana (Gesetz für Boden und städtebaulichen Wiederaufbau). Das Bodengesetz weckt in Spanien grundsätzlich schlechte Erinnerungen, gilt doch eine Reform der Volkspartei-Regierung unter José María Aznar im Jahr 1998 als Ausgangspunkt für die maßlose Immobilienspekulation in den Folgejahren. Erst eine weitere Reform 2015 unter den Folgen des Immobiliencrashs sowie der Finanzund Wirtschaftskrise unterband die schlimmsten Auswüchse.
Eine erneute Reform ist jedoch eine alte Forderung des Immobiliensektors. Man wünscht sich einen gesetzgeberischen Rahmen, der städtebaulichen Erschließungsund Entwicklungsprojekten mehr juristische Sicherheit bietet. Bislang können solche Projekte bereits aus rein formalen Gründen verhindert werden. Was in Spanien häufig vorkommt.
Der Verband der Bauentwickler und Bauträger schätzt, dass es gut 100 Städte und Gemeinden gibt, deren städtebauliche Planungen per Gerichtsurteil gekippt wurden. Im von Wohnungsministerin Rodríguez vorgelegten Gesetzestext werden vor allem die Gründe, die solche Pläne stoppen können, gehörig geschrumpft. Übrig bleiben nur noch vier. Auffallend ist, dass die Bewertungen der Pläne nach Aspekten des Umweltschutzes und des Denkmalschutzes in dem Text fehlen. Eine weitere Einschränkung betrifft die sogenannte „öffentliche Aktion“. Demnach sollen einzelne Privatpersonen nicht mehr so einfach städtebauliche Pläne zu Fall bringen können. Auch formale Mängel wären dann zu beheben, ohne dass ein Projekt deshalb gleich eingestellt werden muss. Weitere Aspekte des neuen Gesetzes sollen den Bürokratieabbau betreffen.
Eine erneute Reform ist eine alte Forderung des Immobiliensektors
Ablehnung der Linksparteien
Ob das Bodengesetz im vorliegenden Text ins Parlament kommt, ist fraglich. Koalitionspartner Sumar hat Bedenken und bereits eine formale Anmerkung zu dem Reformtext im Kabinett gemacht. Die Linkspartei Podemos, deren Stimmen für die Reform gebracht würden, hat durchklingen lassen, dass sie die Reform ablehnen werde. Das Vorhaben diene lediglich dazu, hieß es, „der Kultur der Immobilienspekulation freie Bahn zu schaffen“.