IRPF-Termine stehen fest
Die wichtigsten Termine sowie Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung IRPF für das Jahr 2023
Es wird wieder ernst für Steuerpflichtige in Spanien: Alle physischen Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in Spanien und einem gewissen Einkommen sind verpflichtet, bis zum 1. Juli 2024 ihre Einkommensteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2023 abzugeben. Diese kann online über die Website oder App der Steuerbehörde, telefonisch oder persönlich eingereicht werden.
Wichtige Termine
Nach wie vor gilt es, einige Termine zu beachten: Seit dem 3. April können Steuerpflichtige den Entwurf der Einkommensteuer-Erklärung (Borrador de la declaración de la renta) online unter „Borrador/Declaración (Renta WEB)“auf der Webseite der Steuerbehörde sede.agencia tributaria.gob.es oder über die
Smartphone-App zum Überprüfen, Ändern und Bestätigen abrufen und einreichen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, aber um überhaupt auf den Borrador zugreifen zu können, braucht es, um sich „ausweisen“zu können, einen elektronischen
Personalausweis (DNI electrónico), ein elektronisches Zertifikat (certificado digital), eine Cl@vePIN oder eine Referenznummer (número de referencia). Die Referenznummer steht beim Kästchen 505 der letztjährigen Steuererklärung.
Wer die „Renta 2023“telefonisch abwickeln möchte, kann dies ab dem 7. Mai tun. Dafür muss ein Termin mit dem Finanzamt vereinbart werden. Terminanfragen sind vom 29. April bis 28. Juni möglich. Einige Wochen später, ab dem 3. Juni, können Steuerzahler die Einkommensteuererklärung dann persönlich in einer Außenstelle der Agencia Tributaria oder einer Einrichtung, mit der die Steuerbehörde zusammenarbeitet, abgeben. Anmeldungen für einen persönlichen Termin sind hier vom 29. Mai bis 28. Juni möglich.
Termine können allgemein über das Internet oder unter den folgenden Telefonnummern vereinbart werden: 915 357 326 /
901 121 224 oder 915 530 071 / 901 223 344.
Der letzte Tag, an dem die Steuererklärung mit Lastschriftverfahren eingereicht werden kann, ist Dienstag, 26. Juni. Für die übrigen Steuererklärungen endet die Abgabefrist nur ein paar Tage später: am Montag, 1. Juli.
Wer ist verpflichtet?
Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung hängt von dem Jahreseinkommen und der Anzahl der Arbeitgeber ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2023 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler (oder weniger als 22.000 Euro aber mehr als 1.500 Euro von weiteren Lohnzahlern bekommen hat) oder mehr als 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahlern erhalten hat, muss die Einkommensteuererklärung in diesem Jahr abgeben. Das Gleiche gilt beispielsweise für Rentenbezieher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeitig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „zwei Lohnzahler“.
Ab diesem Jahr sind auch
Selbständige und Seeleute unabhängig von ihrem Einkommen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Mögliche Abzüge
Wie jedes Jahr können Abzüge geltend gemacht werden. Mutterschaft: Abzug von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter drei Jahren. Dieser Abzug steht allen Müttern zu, die einen Arbeitsvertrag als Angestellte haben, selbständig erwerbstätig sind, in der Zeit zwischen der Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes mehr als 30 Tage lang Beiträge gezahlt haben (Selbständige oder Freiberufler) oder Mütter, die eine Arbeitslosenunterstützung wie Arbeitslosengeld oder Mindesteinkommen beziehen.
Individuelle Altersvorsorge (Plan de pensión individual):
Beiträge zu Pensionsplänen können von der allgemeinen IRPFBemessungsgrundlage abgezogen werden, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind: Der Steuerpflichtige muss über Einkünfte aus Arbeit oder wirtschaftlichen Tätigkeiten verfügen und der Einzahlungsbetrag darf die gesetzlich festgelegte Grenze von 1.500 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Bei verheirateten Paaren kann ein Ehepartner, der über ein Nettoeinkommen von weniger als 8.000 Euro pro Jahr verfügt, maximal 1.000 Euro pro Jahr in den Plan seines Partners einzahlen.
Kauf von Elektrofahrzeugen:
Erstmalig kann der Kauf eines Elektrofahrzeugs für den persönlichen Gebrauch oder einer entsprechenden Ladestation abgesetzt werden. 20.000 Euro sind
die maximale Bemessungsgrundlage für den Abzug, unabhängig davon, ob mehr für das Fahrzeug bezahlt worden ist. Der Abzug beträgt 15 Prozent des Kaufpreises, wird aber nicht immer in gleicher Höhe vorgenommen. Er hängt vom Zeitpunkt des Erwerbs ab (vor dem 30. Juni 2023 oder danach).
Jobbedingter Umzug: Dieser recht neue und unbekannte Abzug trat 2020 mit der Covid-19Pandemie in Kraft und ermöglicht, die Steuerbemessungsgrundlage um bis zu 2.000 Euro zu verringern. Die Regelung kann zwei Jahre lang in Anspruch genommen werden: im Jahr des Wohnsitzwechsels und
im darauf folgenden Jahr. Voraussetzungen: 1) Man muss arbeitslos gemeldet sein. 2) Die neue Stelle erfordert tatsächlich einen Wohnsitzwechsel. 3) Der neue steuerliche Wohnsitz muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Hypotheken: Dieser Abzug für einen Hauptwohnsitz gilt nur für Immobilien, die vor dem 1. Januar 2013 erworben wurden. Der Abzug beträgt 15 Prozent des abbezahlten Betrags der Hypothek bis zu einem Höchstbetrag von 9.040 Euro, der abzugsfähige Höchstbetrag beträgt also 1.356 Euro.
Verbesserung der Energieeffizienz: Die Umrüstung auf ein nachhaltiges beziehungsweise energieeffizienteres Haus wird mit Steuerabzügen belohnt. Anbieter können diesbezüglich detaillierte Infos geben.
Spenden: Wer an NGOs oder andere gemeinnützige Organisationen spendet, kann 80 Prozent der ersten 150 Euro geltend machen und zwischen 30 und 35 Prozent für weitere Beträge, je nachdem, wie oft an dieselbe Einrichtung gespendet wird. Achtung! Abzüge können je nach autonomer Gemeinschaft weiter variieren. So können in der Region Valencia beispielsweise Ausgaben im Zusammenhang mit der
Ausübung von Sport und gesunden Aktivitäten, Mundgesundheit, Brillen und Kontaktlinsen geltend gemacht werden. In Andalusien werden unter anderem Adoptionen anerkannt.
Angewandte Prozentsätze
Da es sich bei der Einkommensteuer um eine progressive Steuer handelt, steigen die Sätze entsprechend der Bemessungsgrundlage:
Bis 12.450 Euro: 19 Prozent Bis 20.199 Euro: 24 Prozent. Bis 35.199 Euro: 30 Prozent Bis 59.999 Euro: 37 Prozent Bis 299.999 Euro: 45 Prozent Ab 300.000 Euro: 47 Prozent. Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Schätzung, bei der die staatlichen und regionalen Steuersätze addiert werden.
Allein oder mit Beratung
Steuerzahler, die keine komplizierte Einkommenssteuererklärung abzugeben haben, können per Internet den mit den bekannten Daten aus den Vorjahren vorgefertigten Entwurf bestätigen und so einfach und schnell zu einer möglichen Rückzahlung gelangen. Wer eine etwas kompliziertere Steuererklärung abzugeben hat, sollte bis zur persönlichen Terminvergabe warten oder aber einen Steuerberater konsultieren.