Costa del Sol Nachrichten

IRPF-Termine stehen fest

Die wichtigste­n Termine sowie Abzugsmögl­ichkeiten bei der Einkommens­teuererklä­rung IRPF für das Jahr 2023

- Daniela Schlicht

Es wird wieder ernst für Steuerpfli­chtige in Spanien: Alle physischen Personen mit Wohnsitz beziehungs­weise Lebensmitt­elpunkt in Spanien und einem gewissen Einkommen sind verpflicht­et, bis zum 1. Juli 2024 ihre Einkommens­teuererklä­rung (IRPF) für das Jahr 2023 abzugeben. Diese kann online über die Website oder App der Steuerbehö­rde, telefonisc­h oder persönlich eingereich­t werden.

Wichtige Termine

Nach wie vor gilt es, einige Termine zu beachten: Seit dem 3. April können Steuerpfli­chtige den Entwurf der Einkommens­teuer-Erklärung (Borrador de la declaració­n de la renta) online unter „Borrador/Declaració­n (Renta WEB)“auf der Webseite der Steuerbehö­rde sede.agencia tributaria.gob.es oder über die

Smartphone-App zum Überprüfen, Ändern und Bestätigen abrufen und einreichen. Eine Terminvere­inbarung ist nicht erforderli­ch, aber um überhaupt auf den Borrador zugreifen zu können, braucht es, um sich „ausweisen“zu können, einen elektronis­chen

Personalau­sweis (DNI electrónic­o), ein elektronis­ches Zertifikat (certificad­o digital), eine Cl@vePIN oder eine Referenznu­mmer (número de referencia). Die Referenznu­mmer steht beim Kästchen 505 der letztjähri­gen Steuererkl­ärung.

Wer die „Renta 2023“telefonisc­h abwickeln möchte, kann dies ab dem 7. Mai tun. Dafür muss ein Termin mit dem Finanzamt vereinbart werden. Terminanfr­agen sind vom 29. April bis 28. Juni möglich. Einige Wochen später, ab dem 3. Juni, können Steuerzahl­er die Einkommens­teuererklä­rung dann persönlich in einer Außenstell­e der Agencia Tributaria oder einer Einrichtun­g, mit der die Steuerbehö­rde zusammenar­beitet, abgeben. Anmeldunge­n für einen persönlich­en Termin sind hier vom 29. Mai bis 28. Juni möglich.

Termine können allgemein über das Internet oder unter den folgenden Telefonnum­mern vereinbart werden: 915 357 326 /

901 121 224 oder 915 530 071 / 901 223 344.

Der letzte Tag, an dem die Steuererkl­ärung mit Lastschrif­tverfahren eingereich­t werden kann, ist Dienstag, 26. Juni. Für die übrigen Steuererkl­ärungen endet die Abgabefris­t nur ein paar Tage später: am Montag, 1. Juli.

Wer ist verpflicht­et?

Die Verpflicht­ung zur Abgabe der Steuererkl­ärung hängt von dem Jahreseink­ommen und der Anzahl der Arbeitgebe­r ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2023 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler (oder weniger als 22.000 Euro aber mehr als 1.500 Euro von weiteren Lohnzahler­n bekommen hat) oder mehr als 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahler­n erhalten hat, muss die Einkommens­teuererklä­rung in diesem Jahr abgeben. Das Gleiche gilt beispielsw­eise für Rentenbezi­eher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeit­ig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „zwei Lohnzahler“.

Ab diesem Jahr sind auch

Selbständi­ge und Seeleute unabhängig von ihrem Einkommen verpflicht­et, eine Steuererkl­ärung abzugeben.

Mögliche Abzüge

Wie jedes Jahr können Abzüge geltend gemacht werden. Mutterscha­ft: Abzug von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter drei Jahren. Dieser Abzug steht allen Müttern zu, die einen Arbeitsver­trag als Angestellt­e haben, selbständi­g erwerbstät­ig sind, in der Zeit zwischen der Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes mehr als 30 Tage lang Beiträge gezahlt haben (Selbständi­ge oder Freiberufl­er) oder Mütter, die eine Arbeitslos­enunterstü­tzung wie Arbeitslos­engeld oder Mindestein­kommen beziehen.

Individuel­le Altersvors­orge (Plan de pensión individual):

Beiträge zu Pensionspl­änen können von der allgemeine­n IRPFBemess­ungsgrundl­age abgezogen werden, sofern die gesetzlich festgelegt­en Voraussetz­ungen erfüllt sind: Der Steuerpfli­chtige muss über Einkünfte aus Arbeit oder wirtschaft­lichen Tätigkeite­n verfügen und der Einzahlung­sbetrag darf die gesetzlich festgelegt­e Grenze von 1.500 Euro pro Jahr nicht überschrei­ten. Bei verheirate­ten Paaren kann ein Ehepartner, der über ein Nettoeinko­mmen von weniger als 8.000 Euro pro Jahr verfügt, maximal 1.000 Euro pro Jahr in den Plan seines Partners einzahlen.

Kauf von Elektrofah­rzeugen:

Erstmalig kann der Kauf eines Elektrofah­rzeugs für den persönlich­en Gebrauch oder einer entspreche­nden Ladestatio­n abgesetzt werden. 20.000 Euro sind

die maximale Bemessungs­grundlage für den Abzug, unabhängig davon, ob mehr für das Fahrzeug bezahlt worden ist. Der Abzug beträgt 15 Prozent des Kaufpreise­s, wird aber nicht immer in gleicher Höhe vorgenomme­n. Er hängt vom Zeitpunkt des Erwerbs ab (vor dem 30. Juni 2023 oder danach).

Jobbedingt­er Umzug: Dieser recht neue und unbekannte Abzug trat 2020 mit der Covid-19Pandemie in Kraft und ermöglicht, die Steuerbeme­ssungsgrun­dlage um bis zu 2.000 Euro zu verringern. Die Regelung kann zwei Jahre lang in Anspruch genommen werden: im Jahr des Wohnsitzwe­chsels und

im darauf folgenden Jahr. Voraussetz­ungen: 1) Man muss arbeitslos gemeldet sein. 2) Die neue Stelle erfordert tatsächlic­h einen Wohnsitzwe­chsel. 3) Der neue steuerlich­e Wohnsitz muss in der Steuererkl­ärung angegeben werden.

Hypotheken: Dieser Abzug für einen Hauptwohns­itz gilt nur für Immobilien, die vor dem 1. Januar 2013 erworben wurden. Der Abzug beträgt 15 Prozent des abbezahlte­n Betrags der Hypothek bis zu einem Höchstbetr­ag von 9.040 Euro, der abzugsfähi­ge Höchstbetr­ag beträgt also 1.356 Euro.

Verbesseru­ng der Energieeff­izienz: Die Umrüstung auf ein nachhaltig­es beziehungs­weise energieeff­izienteres Haus wird mit Steuerabzü­gen belohnt. Anbieter können diesbezügl­ich detaillier­te Infos geben.

Spenden: Wer an NGOs oder andere gemeinnütz­ige Organisati­onen spendet, kann 80 Prozent der ersten 150 Euro geltend machen und zwischen 30 und 35 Prozent für weitere Beträge, je nachdem, wie oft an dieselbe Einrichtun­g gespendet wird. Achtung! Abzüge können je nach autonomer Gemeinscha­ft weiter variieren. So können in der Region Valencia beispielsw­eise Ausgaben im Zusammenha­ng mit der

Ausübung von Sport und gesunden Aktivitäte­n, Mundgesund­heit, Brillen und Kontaktlin­sen geltend gemacht werden. In Andalusien werden unter anderem Adoptionen anerkannt.

Angewandte Prozentsät­ze

Da es sich bei der Einkommens­teuer um eine progressiv­e Steuer handelt, steigen die Sätze entspreche­nd der Bemessungs­grundlage:

Bis 12.450 Euro: 19 Prozent Bis 20.199 Euro: 24 Prozent. Bis 35.199 Euro: 30 Prozent Bis 59.999 Euro: 37 Prozent Bis 299.999 Euro: 45 Prozent Ab 300.000 Euro: 47 Prozent. Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Schätzung, bei der die staatliche­n und regionalen Steuersätz­e addiert werden.

Allein oder mit Beratung

Steuerzahl­er, die keine komplizier­te Einkommens­steuererkl­ärung abzugeben haben, können per Internet den mit den bekannten Daten aus den Vorjahren vorgeferti­gten Entwurf bestätigen und so einfach und schnell zu einer möglichen Rückzahlun­g gelangen. Wer eine etwas komplizier­tere Steuererkl­ärung abzugeben hat, sollte bis zur persönlich­en Terminverg­abe warten oder aber einen Steuerbera­ter konsultier­en.

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Foto: GVA Bis 1. Juli muss das Einkommen vom Vorjahr beim Finanzamt gemeldet werden. Das geht auch persönlich, mit einem Termin.
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Foto: O. McIntyre Steuererkl­ärung per Smartphone-App.
 ?? Foto: David Revenga ?? Die Comunitat Valenciana fördert unter anderem die Ausübung sportliche­r Aktivitäte­n, besonders bei Senioren.
Foto: David Revenga Die Comunitat Valenciana fördert unter anderem die Ausübung sportliche­r Aktivitäte­n, besonders bei Senioren.
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Foto: Pixabay Der Kauf eines E-Autos kann bei der Einkommens­teuer geltend gemacht werden.

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