Schwarzbauten auf dem Land: Bald nachträgliche Legalisierung möglich
Wer so eine Immobilie besitzt, muss eine Strafe zahlen. Hinzu kommen weitere Bedingungen
Die balearische Landesregierung will den Wildwuchs illegaler Bauten auf dem Land eindämmen und gleichzeitig den Bestand an legalem Wohnraum auf Mallorca und den Nachbarinseln erhöhen. Dazu arbeitet sie derzeit an einem Dringlichkeitserlass, der die Legalisierung ohne entsprechende Genehmigung errichteter Gebäude unter bestimmten Auflagen schon bald ermöglichen könnte. Dies betrifft Gebäude mit baulichen und rechtlichen Mängeln, deren Verkauf bisher aufgrund rechtlicher Unsicherheiten behindert wurde.
Eigentümer solcher illegaler Wohnhäuser und anderer Bauten auf ländlichem Grund („suelo rústico”), die an einer nachträglichen Legalisierung interessiert sind, müssen zuerst einmal eine Geldstrafe zahlen. Die genaue Höhe der Strafe steht noch nicht fest, soll sich aber an einem Modell aus der Zeit unter dem damaligen konservativen Landesministerpräsidenten José Ramón Bauzá (2011 bis 2015) orientieren, bei dem Strafen zwischen 15 und 25 Prozent des Bauwertes vorgesehen waren.
Neben der Geldstrafe müssen sich die Eigentümer auch verpflichten, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieund Wassereffizienz der Immobilien durchzuführen. Die Regelung soll nur für Bauten gelten, die mindestens acht Jahre alt sind, inklusive zusätzlicher Anbauten wie Schwimmbädern, Veranden oder Terrassen.
Experten warnen vor potenziellen Fallstricken und betonen die Bedeutung des Kleingedruckten des geplanten Entwurfs. Juan Alemany, Jurist und Professor an der UIB, erklärte gegenüber der MMSchwesterzeitung „Ultima Hora”, dass zwei Arten von Bauten von dieser Maßnahme betroffen seien: solche, die früher eine Genehmigung hatten, die jedoch nicht mehr ausreichend ist, und solche, die direkt illegal sind, aber seit Jahren bereits auf Mallorca stehen.
Es wird desweiteren von Spezialistenseite die Notwendigkeit betont, eine klare Unterscheidung zwischen legalisierungsfähigen und nicht legalisierungsfähigen Immobilien zu treffen. José Manuel Sierra, ein auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt, betonte gegenüber „Ultima Hora” die Wichtigkeit der Legalisierung für Immobilien, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Anwalt wies darauf hin, dass Verstöße gegen Bauverordnungen seit 2018 nicht verjähren können und von dem geplanten Entwurf ausgenommen sind.
Auch Immobilien, die in der Vergangenheit in geschützten Gebieten errichtet wurden, sind von der neuen Gesetzesintiative ausgenommen. Hier sollen auf die Bauherren auch künftig harte Geldstrafen zukommen, sollte der illegale Bau von den Behörden als solcher identifiziert werden.
Jenseits von den Legalisie-rungssbestrebungen plant die die Regierung die Änderung der im Jahr 2020 verabschiedeten Gesetzgebung, die alle bebaubaren Grundstücke und einen großen Teil der unbebauten städtischen Grundstücke betrifft. Ziel dieser Änderungen ist es, den Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum zu erhöhen. Die Verordnung soll in der ersten Maiwoche verabschiedet werden. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den betroffenen Ministerien.
Die geplante ImmobilienAmnestie könnte bewirken, dass in den kommenden Jahren Tausende von Immobilien auf den Markt kommen. Das hätte zur Folge, dass die sehr angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt werden könnte.