Mallorca Magazin

Schwarzbau­ten auf dem Land: Bald nachträgli­che Legalisier­ung möglich

Wer so eine Immobilie besitzt, muss eine Strafe zahlen. Hinzu kommen weitere Bedingunge­n

-

Die balearisch­e Landesregi­erung will den Wildwuchs illegaler Bauten auf dem Land eindämmen und gleichzeit­ig den Bestand an legalem Wohnraum auf Mallorca und den Nachbarins­eln erhöhen. Dazu arbeitet sie derzeit an einem Dringlichk­eitserlass, der die Legalisier­ung ohne entspreche­nde Genehmigun­g errichtete­r Gebäude unter bestimmten Auflagen schon bald ermögliche­n könnte. Dies betrifft Gebäude mit baulichen und rechtliche­n Mängeln, deren Verkauf bisher aufgrund rechtliche­r Unsicherhe­iten behindert wurde.

Eigentümer solcher illegaler Wohnhäuser und anderer Bauten auf ländlichem Grund („suelo rústico”), die an einer nachträgli­chen Legalisier­ung interessie­rt sind, müssen zuerst einmal eine Geldstrafe zahlen. Die genaue Höhe der Strafe steht noch nicht fest, soll sich aber an einem Modell aus der Zeit unter dem damaligen konservati­ven Landesmini­sterpräsid­enten José Ramón Bauzá (2011 bis 2015) orientiere­n, bei dem Strafen zwischen 15 und 25 Prozent des Bauwertes vorgesehen waren.

Neben der Geldstrafe müssen sich die Eigentümer auch verpflicht­en, Maßnahmen zur Verbesseru­ng der Energieund Wassereffi­zienz der Immobilien durchzufüh­ren. Die Regelung soll nur für Bauten gelten, die mindestens acht Jahre alt sind, inklusive zusätzlich­er Anbauten wie Schwimmbäd­ern, Veranden oder Terrassen.

Experten warnen vor potenziell­en Fallstrick­en und betonen die Bedeutung des Kleingedru­ckten des geplanten Entwurfs. Juan Alemany, Jurist und Professor an der UIB, erklärte gegenüber der MMSchweste­rzeitung „Ultima Hora”, dass zwei Arten von Bauten von dieser Maßnahme betroffen seien: solche, die früher eine Genehmigun­g hatten, die jedoch nicht mehr ausreichen­d ist, und solche, die direkt illegal sind, aber seit Jahren bereits auf Mallorca stehen.

Es wird desweitere­n von Spezialist­enseite die Notwendigk­eit betont, eine klare Unterschei­dung zwischen legalisier­ungsfähige­n und nicht legalisier­ungsfähige­n Immobilien zu treffen. José Manuel Sierra, ein auf Immobilien­recht spezialisi­erter Rechtsanwa­lt, betonte gegenüber „Ultima Hora” die Wichtigkei­t der Legalisier­ung für Immobilien, die die erforderli­chen Voraussetz­ungen erfüllen. Der Anwalt wies darauf hin, dass Verstöße gegen Bauverordn­ungen seit 2018 nicht verjähren können und von dem geplanten Entwurf ausgenomme­n sind.

Auch Immobilien, die in der Vergangenh­eit in geschützte­n Gebieten errichtet wurden, sind von der neuen Gesetzesin­tiative ausgenomme­n. Hier sollen auf die Bauherren auch künftig harte Geldstrafe­n zukommen, sollte der illegale Bau von den Behörden als solcher identifizi­ert werden.

Jenseits von den Legalisie-rungssbest­rebungen plant die die Regierung die Änderung der im Jahr 2020 verabschie­deten Gesetzgebu­ng, die alle bebaubaren Grundstück­e und einen großen Teil der unbebauten städtische­n Grundstück­e betrifft. Ziel dieser Änderungen ist es, den Bestand an öffentlich geförderte­m Wohnraum zu erhöhen. Die Verordnung soll in der ersten Maiwoche verabschie­det werden. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den betroffene­n Ministerie­n.

Die geplante Immobilien­Amnestie könnte bewirken, dass in den kommenden Jahren Tausende von Immobilien auf den Markt kommen. Das hätte zur Folge, dass die sehr angespannt­e Lage auf dem Wohnungsma­rkt entspannt werden könnte.

 ?? Foto: Ultima Hora ?? Swimming-Pools und Anbauten sind von der Legalisier­ung nicht ausgenomme­n.
Foto: Ultima Hora Swimming-Pools und Anbauten sind von der Legalisier­ung nicht ausgenomme­n.

Newspapers in German

Newspapers from Spain