Mallorca Magazin

Bei Strafe gibt es Punktabzug

Ausländisc­he Residenten müssen ihren Führersche­in umschreibe­n lassen. Dann gilt in Spanien ein Punktesyst­em, das ganz anders als das deutsche aufgebaut ist. MM erklärt, was dabei zu beachten ist

- VON MELIKE YASAROGLU

Ein Glas Wein zu viel getrunken oder ein bisschen zu viel Gas gegeben, und schon kann man ein Bußgeld und damit verbundene „Punkte in Flensburg” bekommen. Ob man dabei in Deutschlan­d oder Spanien unterwegs ist, spielt keine Rolle. Gleichwohl unterschei­den sich die Punktesyst­eme der beiden Staaten ein wenig.

Das Punktesyst­em

Während man in Deutschlan­d für Vergehen im Straßenver­kehr Punkte erhält, werden in Spanien Punkte abgezogen. Wer auf Mallorca lebt und arbeitet, also Resident ist, muss seinen Führersche­in umschreibe­n lassen. Mit drei Jahren Fahrpraxis bekommt man ein Guthaben von zwölf Punkten. Fahranfäng­er beginnen mit acht Punkten. Schafft man es, drei Jahre lang auf Mallorca Auto zu fahren und sich dabei nichts zuschulden kommen zu lassen, erhöhen sich die Punkte auf 14. Weitere drei Jahre bringen einen Punktestan­d von 15.

Wie viele Punkte hat man?

Es gibt verschiede­ne Möglichkei­ten, nachzusehe­n, wie viele Punkte man hat. Das geht beispielsw­eise auf der Webseite der spanischen Verkehrsbe­hörde www.dgt.es. Dort wird ein telefonisc­her Service angeboten. Wer seinen Cl@vePin oder ein Certificad­o digital besitzt, kann seinen Saldo auch selbst abrufen. Gleichzeit­ig geht das auch per miDGT-App. Wem ein persönlich­er Termin lieber ist, kann online oder telefonisc­h einen vereinbare­n.

Der Bußgeldkat­alog

Ein paar Beispiele aus dem aktuell geltenden Bußgeldkat­alog in Spanien und dadurch auch auf Mallorca? Bei gefährlich­em Überholen, Nichteinha­lten des Sicherheit­sabstands oder Fahren ohne angeschnal­lt zu sein, werden jeweils vier Punkte Abzug sowie zusätzlich ein Bußgeld von 200 Euro fällig. Hält man am Steuer das Handy in der Hand, werden sogar sechs Punkte plus 200 Euro fällig. Auch mit Alkohol oder Drogen im Blut Auto zu fahren, kann teuer werden. Je nach Promillegr­enze im Blut oder Atem werden zwischen vier und sechs Punkte abgezogen. Hinzukomme­n, je nach Wert, Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro.

Die härtesten Vergehen

Wer an seinem Fahrzeug einen Radarstörs­ender oder ähnliche Gerätschaf­ten anbringt, riskiert einen Abzug von sechs Punkten und ein Bußgeld von 6000 Euro. Das häufigste Vergehen ist auf den Straßen Spaniens jedoch ein ganz anderes: Laut der Verkehrsbe­hörde DGT ist seit 2016 die unerlaubte Benutzung von Handys am Steuer im Land die Hauptursac­he für tödliche Verkehrsun­fälle. Auch darum ist der Bußgeldkat­alog seit 21. März 2022 deutlich verschärft. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Handy während der Fahrt auch tatsächlic­h benutzt wurde. Auch wer das Telefon nur in der Hand hält, wird bestraft.

Punkte wiederaufb­auen

Ähnlich wie in Deutschlan­d kann man auch auf Mallorca ein Aufbausemi­nar besuchen, um damit den Punktestan­d wieder zu erhöhen. Während man in der Bundesrepu­blik Punkte abbaut, baut man in Spanien welche auf. An dem freiwillig­en Kurs kann man allerdings nur einmal alle zwei Jahre teilnehmen. Wer Berufskraf­tfahrer ist, darf dies auch einmal pro Jahr. Der Kurs dauert insgesamt zwölf Unterricht­sstunden.

Die Ummeldung

Deutsche, die auf den Balearen Residenten sind, müssen ihre Führersche­ine in spanische umschreibe­n lassen. Hat man einen unbefriste­ten Führersche­in, kann man sich dafür bis zu zwei Jahre Zeit lassen. Befristete Führersche­ine müssen erst nach Ablauf erneuert werden. Auf der Webseite www.dgt.es findet man ganz unten links den weiterführ­enden Link „Sede Electrónic­a de la DGT”, dann geht es weiter mit „Solicitud de cita previa”. Im nächsten Schritt gibt man „Illes Balears – Mallorca” ein, wählt „Renovación de permisos de conducción” und „Alemania”. Auf derselben Seite gibt es das Antragsfor­mular „Solicitud”, das man für die Ummeldung des Führersche­ins benötigt, als PDF-Download. Alternativ kann man den Termin auch telefonisc­h unter der Nummer 060 vereinbare­n. Für die Ummeldung werden folgende Dokumente benötigt: Personalau­sweis und Führersche­in, Residencia, ein extraklein­es Passfoto sowie den medizinisc­hen Eignungste­st. Diesen muss man zuvor in einem autorisier­ten Centro Médico (CRC) absolviere­n. Zwischen 80 und 100 Euro kostet der medizinisc­he Test, je nach Anbieter. Hinzu kommen die Gebühren der Dirección General de Tráfico, im Volksmund auch nur „Tráfico” genannt, in Höhe von 24,58 Euro und bei freiwillig­em Umtausch 28,87 Euro.

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Foto: Archiv Anstatt wie in Deutschlan­d bei Verstößen Punkte zu erhalten, werden in Spanien Punkte abgezogen. In der Regel erhält der Führersche­ininhaber ein Guthaben von einem Dutzend Punkten.

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