20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
«Lustgeräusche sind in der Wohnung zulässig»
ZÜRICH. Was dürfen Mieter und was nicht? Experte Ruedi Spöndlin beantwortete im Livechat die brennendsten Fragen.
Eine ausufernde Hausordnung in einem Winterthurer Miethaus regelt gar das Schreien von Kindern in der Nacht (20 Minuten berichtete). Im Anschluss an den Artikel tauchten bei den Lesern viele Fragen auf. Ruedi Spöndlin vom Mieterverband gab gestern in einem Live-Chat Auskunft. Alle 253 Leserfragen schaffte er nicht, doch hier eine Auswahl.
M. C., Baden: «Meine Nachbarn sind sehr laut, wenn sie sich mitten in der Nacht vergnügen. Geht das unter Ruhestörung?»
«Lustgeräusche» gehören zum normalen Leben und sind in einer Wohnung zulässig, auch nachts. Natürlich gibt es eine Grenze, wenn es zu laut wird. Bloss ist die Grenze nirgends genau definiert. Zudem lässt sich schwer nachweisen, wie laut es wirklich war.
Sam Plus, Winterthur: «Darf ein Mieter zu Hause auf dem Balkon kiffen, auch wenn es den Nachbarn stört?»
Heikle Frage. Kiffen ist in der Schweiz zwar strafbar. Diese Strafbestimmung hat aber nicht den Zweck, die Nachbarn vor Kiffgerüchen zu schützen. Wird einem Mieter gekündigt, weil er kifft, kann er die Kündigung mit guten Er-
tes Mal die Polizei rufen?»
In solchen Fällen können Sie die Polizei rufen. Diese geht mit solchen Problemen professionell um und kann dem Mann nötigenfalls auch psychiatrische Hilfe verschaffen.
Luca Kunz, Thalwil: «Wir haben eine indische Familie im Haus. Superfreundliche Leute, aber der Geruch ihres Essens und ihrer Räucherstäbchen ist schlimm. Was können wir tun?»
Kochen und Räucherstäbchen abbrennen darf man in einer Wohnung. Soweit möglich, muss man aber dafür sorgen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Wenn Gerüche aus einer Küche in andere Wohnungen gelangen, handelt es sich manchmal um ein bauliches Problem. Wenden Sie sich an den Vermieter.