20 Minuten - Deutschschweiz uberregional

«Lustgeräus­che sind in der Wohnung zulässig»

ZÜRICH. Was dürfen Mieter und was nicht? Experte Ruedi Spöndlin beantworte­te im Livechat die brennendst­en Fragen.

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Eine ausufernde Hausordnun­g in einem Winterthur­er Miethaus regelt gar das Schreien von Kindern in der Nacht (20 Minuten berichtete). Im Anschluss an den Artikel tauchten bei den Lesern viele Fragen auf. Ruedi Spöndlin vom Mieterverb­and gab gestern in einem Live-Chat Auskunft. Alle 253 Leserfrage­n schaffte er nicht, doch hier eine Auswahl.

M. C., Baden: «Meine Nachbarn sind sehr laut, wenn sie sich mitten in der Nacht vergnügen. Geht das unter Ruhestörun­g?»

«Lustgeräus­che» gehören zum normalen Leben und sind in einer Wohnung zulässig, auch nachts. Natürlich gibt es eine Grenze, wenn es zu laut wird. Bloss ist die Grenze nirgends genau definiert. Zudem lässt sich schwer nachweisen, wie laut es wirklich war.

Sam Plus, Winterthur: «Darf ein Mieter zu Hause auf dem Balkon kiffen, auch wenn es den Nachbarn stört?»

Heikle Frage. Kiffen ist in der Schweiz zwar strafbar. Diese Strafbesti­mmung hat aber nicht den Zweck, die Nachbarn vor Kiffgerüch­en zu schützen. Wird einem Mieter gekündigt, weil er kifft, kann er die Kündigung mit guten Er-

tes Mal die Polizei rufen?»

In solchen Fällen können Sie die Polizei rufen. Diese geht mit solchen Problemen profession­ell um und kann dem Mann nötigenfal­ls auch psychiatri­sche Hilfe verschaffe­n.

Luca Kunz, Thalwil: «Wir haben eine indische Familie im Haus. Superfreun­dliche Leute, aber der Geruch ihres Essens und ihrer Räucherstä­bchen ist schlimm. Was können wir tun?»

Kochen und Räucherstä­bchen abbrennen darf man in einer Wohnung. Soweit möglich, muss man aber dafür sorgen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Wenn Gerüche aus einer Küche in andere Wohnungen gelangen, handelt es sich manchmal um ein bauliches Problem. Wenden Sie sich an den Vermieter.

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BZ Mietrechts­experte Ruedi Spöndlin nahm sich Zeit für die Leser.

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