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Abschlussprüfungen nicht geschafft
Ich habe das Qualifikationsverfahren im KV nicht bestanden. Das ist eine ziemliche Katastrophe, vor allem, weil ich es nur ganz knapp nicht geschafft habe! Was soll ich jetzt machen? Kann ich Rekurs einlegen?
Ein Rekurs ist nur dann sinnvoll, wenn du nach Einsicht der Abschlussprüfung davon überzeugt bist, dass etwas mit der Korrektur nicht stimmt. Dieser Fehler muss ausschlaggebend für die Note und damit für das Nichtbestehen sein und von dir schriftlich festgehalten werden. Achte auf die Frist, während der ein Rekurs eingereicht werden muss. Keinen Sinn macht ein Rekurs, wenn du nur knapp durchgefallen bist und darauf hinauswillst, dass dir aufgerundet wird, denn in solchen Fällen hat die Prüfungskommission schon geprüft, ob eine «Rettung» möglich gewesen wäre.
Die Prüfung kannst du frühestens in einem Jahr und maximal zweimal wiederholen. Meistens wird dabei folgender Weg gewählt: Du schliesst die Lehre ab, trittst im Lehr- oder in einem neuen Betrieb eine normale Stelle an und besuchst nebenbei Repetitionskurse. Du musst nur die Fächer wiederholen, in denen du eine ungenügende Fachnote erzielt hast. Suche nach einer 60- bis 80-Prozent-Stelle, sodass du dich daneben gut auf die Prüfungen vorbereiten kannst.
In manchen Fällen, vor allem, wenn auch der betriebliche Teil nicht bestanden wurde, kann man auf ein Gesuch hin das letzte Lehrjahr in einer Schulklasse und in einem Lehrbetrieb wiederholen. Du besuchst nur die Fächer, die du wiederholen musst, und erhältst neue Erfahrungsnoten. Schliesslich besteht auch die Möglichkeit, sich selbstständig auf das QV vorzubereiten. Das erfordert jedoch ein hohes Mass an Selbstdisziplin.
Du siehst: Es stehen dir viele Möglichkeiten offen, deinen Abschluss in einem zweiten Anlauf erfolgreich zu schaffen. Viel Erfolg dabei!