20 Minuten - Basel

«IV-Betrug ist sicher kein Menschenre­cht»

BERN. Die IV kann vorerst keine Detektive mehr auf verdächtig­e Bezüger ansetzen – trotz Erfolgen.

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Laut dem Bundesgeri­cht gibt es keine genügende gesetzlich­e Grundlage für die verdeckte Überwachun­g von IV-Bezügern. Das geht aus einem gestern veröffentl­ichten Entscheid hervor. Die Richter lehnen sich dabei an ein ähnliches Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte in Strassburg an.

Die IV-Stellen haben bereits reagiert und stoppen den Einsatz von Detektiven. Das hat Folgen: Im vergangene­n Jahr halfen Observatio­nen, 180 Missbrauch­sfälle aufzukläre­n. Insgesamt flogen 650 IV-Bezüger auf. Damit wurden hochgerech­net 178 Millionen Franken eingespart – bei einem Aufwand von 8 Millionen.

Gemäss Ralf Kocher vom Bundesamt für Sozialvers­icherungen sind Observatio­nen ein wichtiges Puzzle-Teil im Kampf gegen Missbrauch. Die IV-Stellen hoffen denn auch, dass die bereits geplante Gesetzesgr­undlage für Observatio­nen bald in Kraft treten kann (siehe Interview).

Das verlangt SVP-Natio- nalrat Thomas de Courten. Er versteht das Urteil nicht: «IVBetrug ist sicher kein Menschenre­cht.» Solange eine Person vom Staat unterstütz­t werde, müsse dieser überprüfen können, ob Missbrauch betrieben werde oder nicht. Ansonsten kämen all jene unter Generalver­dacht, «die einen echten Anspruch haben». Auch SPVizepräs­identin Barbara Gysi sagt, sie unterstütz­e «den massvollen Einsatz von Detektiven». Sie geht aber davon aus, dass diese frühestens im Frühjahr 2018 wieder eingesetzt werden können. «Es ist richtig, dass die Observatio­nen gestoppt werden, solange die Rechtsgrun­dlage unzureiche­nd ist.»

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MEO Der Einsatz der Detektive wurde bereits gestoppt.
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