20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
«Whistleblower sind zu wenig geschützt»
REINACH. Als sie ihren Arbeitgeber über Missstände informierte, wurde Asylbetreuerin Farideh Eghbali entlassen. Sie hat Anzeige erstattet.
Der Knatsch zwischen der Gemeinde Reinach und Farideh Eghbali geht in die nächste Runde. Als sie im Dezember 2016 die Beziehung zwischen einem jugendlichen Asylsuchenden und einer anderen Betreuerin öffentlich gemacht hatte, wurde sie kurz darauf von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Nun hat sie laut der «Basler Zeitung» Strafanzeige gegen den Gemeindepräsidenten und zwei Gemeinderätinnen wegen Amtsgeheimnisund Ehrverletzung und gegen Gemeindekader wegen verbotener Überwachung am Arbeitsplatz gestellt.
Gegenüber 20 Minuten betont Eghbali, dass sie auf eine öffentliche Entschuldigung gehofft habe. Sie sei zu Unrecht als Lügnerin bezeichnet und von ihrem Arbeitgeber schikaniert worden. Zudem prangert sie an, dass ihre Personalakte in einer Medienmitteilung offengelegt wurde. Sie habe nach der Aufdeckung der Affäre «Monate andauernder Demütigung» über sich ergehen lassen müssen.
Whistleblowing-Experte Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz, rät zur Vorsicht: «Angestellte sollten es sich sehr gut überlegen, Missstände zu melden. Whistleblower sind in der Schweiz nach wie vor nicht angemessen gesetzlich geschützt.» Sie würden schnell als lästige Denunzianten gelten. Dabei: «Ein Betrieb sollte ein Interesse an Hinweisen auf Missstände haben. Nur dann kann er handeln und sich konsequent verbessern.» Er würde öffentliche Meldestellen begrüssen.