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Flüchtlinge: Ungarn nennt EU-Urteil «unverantwortlich»
BUDAPEST. Ungarn und die Slowakei sträuben sich gegen das FlüchtlingsUmsiedlungsprogramm der EU. Jetzt sind sie vor Gericht gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einsprüche beider Länder gegen das 2015 beschlossene EU-Umsiedlungsprogramm für Flüchtlinge abgeschmettert. Die Umverteilung sei als vorübergehende Massnahme zulässig und geeignet, um Griechenland und Italien zu entlasten, argumentierte der EuGH. Auch die Slowakei und Ungarn müssen demnach Flüchtlinge aufnehmen.
Ungarn reagierte empört, die Slowakei zurückhaltend. Ungarns Aussenminister Peter Szijjarto nannte das Urteil «unverantwortlich». Die Richter hätten ein politisches Urteil gefällt, das die Sicherheit und Zukunft Europas gefährde. Ungarn werde weiter gegen Versuche der EU vorgehen, Mitgliedsländer zur Aufnahme von Flüchtlingen zu zwingen. Er forderte die EU auf, das erfolglose Umsiedlungsprogramm zu beenden. Die Regelung läuft aber am 26. Septem- ber ohnehin aus.
Die EU hatte im Juni 2015 die Umverteilung von 40 000 und am 22. September 2015 von weiteren 120 000 Flüchtlingen beschlossen. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten, wo die meisten der Flüchtlinge erstmals EU-Boden betreten hatten. Die Slowakei, Ungarn, Tschechien und Rumänien hatten gegen die Umverteilung gestimmt. Gegen den zweiten Beschluss vom September 2015 klagten die Slowakei und Ungarn: Die Umverteilung sei keine geeignete Reaktion auf die Flüchtlingskrise, zudem reiche der Lissaboner Vertrag als Grundlage hierfür nicht aus, argumentierten sie. Nur mit einem formalen EU-Gesetz könne eine solche Massnahme beschlossen werden, hiess es zu Begründung der Klage. Polen unterstützte die Klagen.