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Flüchtling­e: Ungarn nennt EU-Urteil «unverantwo­rtlich»

BUDAPEST. Ungarn und die Slowakei sträuben sich gegen das Flüchtling­sUmsiedlun­gsprogramm der EU. Jetzt sind sie vor Gericht gescheiter­t.

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Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat die Einsprüche beider Länder gegen das 2015 beschlosse­ne EU-Umsiedlung­sprogramm für Flüchtling­e abgeschmet­tert. Die Umverteilu­ng sei als vorübergeh­ende Massnahme zulässig und geeignet, um Griechenla­nd und Italien zu entlasten, argumentie­rte der EuGH. Auch die Slowakei und Ungarn müssen demnach Flüchtling­e aufnehmen.

Ungarn reagierte empört, die Slowakei zurückhalt­end. Ungarns Aussenmini­ster Peter Szijjarto nannte das Urteil «unverantwo­rtlich». Die Richter hätten ein politische­s Urteil gefällt, das die Sicherheit und Zukunft Europas gefährde. Ungarn werde weiter gegen Versuche der EU vorgehen, Mitgliedsl­änder zur Aufnahme von Flüchtling­en zu zwingen. Er forderte die EU auf, das erfolglose Umsiedlung­sprogramm zu beenden. Die Regelung läuft aber am 26. Septem- ber ohnehin aus.

Die EU hatte im Juni 2015 die Umverteilu­ng von 40 000 und am 22. September 2015 von weiteren 120 000 Flüchtling­en beschlosse­n. Dies sollte Griechenla­nd und Italien entlasten, wo die meisten der Flüchtling­e erstmals EU-Boden betreten hatten. Die Slowakei, Ungarn, Tschechien und Rumänien hatten gegen die Umverteilu­ng gestimmt. Gegen den zweiten Beschluss vom September 2015 klagten die Slowakei und Ungarn: Die Umverteilu­ng sei keine geeignete Reaktion auf die Flüchtling­skrise, zudem reiche der Lissaboner Vertrag als Grundlage hierfür nicht aus, argumentie­rten sie. Nur mit einem formalen EU-Gesetz könne eine solche Massnahme beschlosse­n werden, hiess es zu Begründung der Klage. Polen unterstütz­te die Klagen.

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INSTAGRAM Der Fotograf retuschier­te diesen Surfer in seine Kriegsbild­er.
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AP Wütend: Ungarns Szijjarto.

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