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Mein Chef hat eine kürzere Kündigungsfrist – geht das?
Lieber Phil Geld
In meinem neuen Job gilt für mich eine längere Kündigungsfrist als für meinen Arbeitgeber. Während er mir auf drei Monate kündigen kann, habe ich eine sechsmonatige Frist. Ist das erlaubt?
Liebe Alexandra
Das Gesetz sieht je nach geleisteten Dienstjahren verschiedene Kündigungsfristen vor. Im ersten Jahr kann mit monatlicher Frist gekündigt werden. Danach sind es zwei Monate, ab dem zehnten Dienstjahr drei. Durch schriftliche Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag können diese gesetzlichen Fristen verändert werden. Werden vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen getroffen, müssen sie für Arbeitgeber und -nehmer stets gleich lang sein. Man spricht hier von einer Kündigungsparität.
Widersprechen sie sich, so gilt gemäss OR zwingend für beide Parteien die längere Frist. Eine Ausnahme: Hat der Arbeitgeber das Verhältnis aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt oder dies vor, so darf zugunsten des Arbeitnehmers eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. So kann man eine unsichere Stelle bei Gelegenheit vorzeitig verlas- sen. Unterschiedliche Kündigungsfristen sind also nicht erlaubt, liebe Alexandra. Ich rate dir, deinen Arbeitgeber darauf anzusprechen.