20 Minuten - Basel

«Reduzierte­s Pensum, reduzierte Leistung»

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Herr Rudolph, reduzierte­s Pensum, gleich viel Arbeit: Kennen Sie das?

Ja, das kommt in der Praxis vor. Ich beobachte das bei Führungspe­rsonen oder Angestellt­en mit projektbez­ogenen Arbeiten. Ein gewisses Missbrauch­spotenzial ist vorhanden.

Wie kann man sich wehren?

Teilzeitle­r können sich auf ihren Arbeitsver­trag berufen. Wenn eine Reduktion des Pensums vertraglic­h abgemacht ist, ist auch nur noch eine reduzierte Arbeitslei­stung geschuldet.

Was ist, wenn trotzdem gleich viel Arbeit wie bei einem 100-ProzentPen­sum auf dem Pult landet?

Wer länger arbeitet als vertraglic­h vereinbart, macht Überstunde­n. Und diese müssen bezahlt werden. Am besten wird das Pflichtenh­eft gemeinsam mit dem Vorgesetzt­en neu definiert und auch festgehalt­en, dass Überstunde­n die Ausnahme bleiben sollen.

 ??  ?? Roger Rudolph ist Professor an der Universitä­t Zürich und Experte für Arbeitsrec­ht.
Roger Rudolph ist Professor an der Universitä­t Zürich und Experte für Arbeitsrec­ht.

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