20 Minuten - Basel

Was passiert mit IS-Kämpfer Aziz B. bei einer Rückkehr?

BERN. Jihadist Aziz B. (25) will zurück in die Schweiz. Künftig sollen IS-Mitglieder härter bestraft werden.

- *Name der Redaktion bekannt

Sein Kampfname ist Abu Wael al-Swissri: 2015 verliess Aziz B.* (25) Lausanne und schloss sich der Terrormili­z IS an. Der Schweiz-Bosnier wurde an Waffen ausgebilde­t und gehörte laut IS-Dokumenten dem berüchtigt­en Bataillon Tariq ibn Ziad an.

Jetzt ist er in Syrien in kurdischer Gefangensc­haft. Dort äusserte er den Wunsch, in die Schweiz zurückzuke­hren – selbst wenn er für zehn Jahre hinter Gitter müsse (20 Minuten berichtete). B. ist kein Einzelfall: Laut dem Bund sind bislang zwischen 13 und 16 JihadReise­nde zurückgeke­hrt.

In der Schweiz müsste Aziz B. mit einer Strafverfo­lgung rechnen. In der Regel drohen bis zu fünf Jahre Haft – wegen der Beteiligun­g an einer Terrororga­nisation. Die Maximalstr­afe hängt aber davon ab, was Aziz B. zur Last gelegt werden könnte. Auf eine vorsätzlic­he Tötung etwa stehen bis zu 20 Jahre Haft. Er selbst bestreitet, sich an Kampfhandl­ungen beteiligt zu haben.

Im internatio­nalen Vergleich kommen ISMitglied­er hierzuland­e gut weg: In den USA etwa muss ein Jihad-Reisender bis zu 20 Jahre hinter Gitter. Der Bundesrat will das Gesetz darum verschärfe­n. Eine Beteiligun­g an einer Terrororga­nisation soll mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, als Untergrenz­e sieht er eine Geldstrafe vor. Geplant ist auch die verdeckte Registrier­ung von Jihadisten in der SchengenDa­tenbank. So könnten die Behörden die Reisewege verdächtig­er Personen nachvollzi­ehen. Beat Villiger, Vizepräsid­ent der Polizeidir­ektorenkon­ferenz, geht der Vorschlag des Bundesrate­s zu wenig weit: Dieser würde es den Richtern erlauben, IS-Rückkehrer bloss mit einer Geldstrafe zu belegen. Dagegen will Villiger die Untergrenz­e bei einem Jahr Haft ansetzen.

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20M Aziz B. ist in Syrien in kurdischer Gefangensc­haft.

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