20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
Sohn von Tageseltern missbraucht 3-Jährige
BADEN. A. S. (24) nahm zwischen 2013 und 2017 mehrfach sexuelle Handlungen mit einem Kind vor. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Während eine Mutter arbeiten ging, gab sie ihre Tochter (3) in eine Tagesfamilie. Dort wohnte auch der heute 24-jährige A. S., der Sohn der Tageseltern, der dem Mädchen mehrmals seinen Penis zeigte. Dafür wurde er nun per Strafbefehl verurteilt. Das Verfahren hatte 1,5 Jahre gedauert. Womöglich hat der Verein, der die Tageseltern anstellte, dem Paar trotz Vorwürfen weitere Kinder zugeteilt.
Die sexuellen Übergriffe begannen, als M.M.* 3-jährig war: Während ihre Mutter zur Arbeit ging, wurde das kleine Mädchen von einer Tagesfamilie im Kanton Aargau betreut. In deren Haus wohnte auch A.S.*, der heute 24-jährige Sohn der Tagesfamilie. Zwischen 2013 und 2017 hat er mit M. mehrfach eine sexuelle Handlung Das geht aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervor, der 20 Minuten vorliegt. Darin heisst es, S. habe dem Mädchen mehrfach seinen Penis gezeigt, den das Mädchen «Spielzeug» nannte. M. habe den Penis jeweils berührt, mehrere Vorfälle hätten sich ereignet, als die Tagesmutter in der Stube auf dem Sofa Mittagsruhe gehalten habe. Beim letzten Vorfall – der Beschuldigte sass im Esszimmer an einem Tisch – zeigte er M. nach deren Aufforderung seinen Penis. «Da sie zu diesem Zeitpunkt aber schon älter war und wusste, dass der Penis des Beschuldigten nicht einfach ein ‹Spielzeug› war, sagte sie ihm, sie wolle ihn nicht anfassen.» Der Mann habe nach der Hand des Mädchens gegriffen, dieses habe sie aber weggezogen.
Wie Recherchen von 20 Minuten zeigen, flog A.S. auf, als das Kind seiner Mutter von den Übergriffen erzählte. A.S. wurde im September zu einer bevorgenommen. dingten Geldstrafe von 19690 Franken verurteilt. Er muss eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von 3750 Franken begleichen. Die Kosten für die Verteidigung muss er bezahlen, sobald er genügend Geld hat. Zudem muss er in eine ambulante Behandlung.
Der Anwalt des Täters wollte keine Stellung nehmen. Auch die Mutter des Opfers wollte sich gegenüber 20 Minuten nicht äussern.