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Was ist im Homeoffice alles erlaubt?
ZÜRICH. Arbeiten von zu Hause aus ist beliebt. Doch wie viele Freiheiten hat man dabei? Experten klären auf.
Arbeitnehmende mit Kindern haben es im Job oft schwer – vor allem manch eine Mutter fühlt sich diskriminiert. Eine Schweizer Firma suchte kürzlich per Inserat explizit nach einer Mitarbeiterin ohne Kleinkinder.
In eine ähnliche Richtung geht laut Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Pascal Domenig eine Schweizer Krankenkasse. Sie verbietet es den Mitarbeitern ausdrücklich, während eines HomeofficeEinsatzes auf die eigenen Kinder aufzupassen. Vorschriften beim Homeoffice sind laut Domenig nötig und legen meist verbindlich fest, welche Arbeitsbedingungen in der privaten Umgebung herrschen sollen.
Für Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Zürich, ist klar, warum viele Firmen Homeoffice-Auflagen machen. «Homeoffice ist gesetzlich nicht geregelt.» Dass eine Firma den Mitarbeitern zu Hause explizit verbiete, auf die eigenen Kinder aufzupassen, sei aber unüblich.
Und was ist, wenn die Fir- ma keine Regeln macht? Darf man im Homeoffice nebenbei Wäsche waschen, draussen einen Kaffee trinken oder zur Post gehen? Laut Domenig kann man das in den Pausen erlauben. Auch der Gang auf die Post liege drin, solange es im Rahmen der Arbeitserfüllung geschehe.
Eine sinnvolle Trennung zwischen Privat- und Berufssphäre erwartet auch der Versicherer AXA beim Arbeiten von daheim aus. «Entsprechend gehen wir davon aus, dass die Kinderbetreuung während der Arbeitszeit geregelt ist.» Und bei der Swisscom heisst es, dass beim Homeoffice in Bezug auf Arbeitszeit oder Erreichbarkeit grundsätzlich dieselben Regeln gelten würden wie bei der Arbeit im Büro.