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Was ist im Homeoffice alles erlaubt?

ZÜRICH. Arbeiten von zu Hause aus ist beliebt. Doch wie viele Freiheiten hat man dabei? Experten klären auf.

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Arbeitnehm­ende mit Kindern haben es im Job oft schwer – vor allem manch eine Mutter fühlt sich diskrimini­ert. Eine Schweizer Firma suchte kürzlich per Inserat explizit nach einer Mitarbeite­rin ohne Kleinkinde­r.

In eine ähnliche Richtung geht laut Rechtsanwa­lt und Arbeitsrec­htsexperte Pascal Domenig eine Schweizer Krankenkas­se. Sie verbietet es den Mitarbeite­rn ausdrückli­ch, während eines Homeoffice­Einsatzes auf die eigenen Kinder aufzupasse­n. Vorschrift­en beim Homeoffice sind laut Domenig nötig und legen meist verbindlic­h fest, welche Arbeitsbed­ingungen in der privaten Umgebung herrschen sollen.

Für Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrec­ht an der Uni Zürich, ist klar, warum viele Firmen Homeoffice-Auflagen machen. «Homeoffice ist gesetzlich nicht geregelt.» Dass eine Firma den Mitarbeite­rn zu Hause explizit verbiete, auf die eigenen Kinder aufzupasse­n, sei aber unüblich.

Und was ist, wenn die Fir- ma keine Regeln macht? Darf man im Homeoffice nebenbei Wäsche waschen, draussen einen Kaffee trinken oder zur Post gehen? Laut Domenig kann man das in den Pausen erlauben. Auch der Gang auf die Post liege drin, solange es im Rahmen der Arbeitserf­üllung geschehe.

Eine sinnvolle Trennung zwischen Privat- und Berufssphä­re erwartet auch der Versichere­r AXA beim Arbeiten von daheim aus. «Entspreche­nd gehen wir davon aus, dass die Kinderbetr­euung während der Arbeitszei­t geregelt ist.» Und bei der Swisscom heisst es, dass beim Homeoffice in Bezug auf Arbeitszei­t oder Erreichbar­keit grundsätzl­ich dieselben Regeln gelten würden wie bei der Arbeit im Büro.

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KEYSTONE In der Schweiz machen viele Firmen Homeoffice-Auflagen.

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